Samstag, 18. Juli 2015

Darf das Existenzrecht eines Menschen von seinem „WOHLVERHALTEN“ abhängen?

Diesen offenen Brief schrieb ich 2015 während Ralph Boes im Hungern war - an Politiker, sämtliche Jobcenter-Sammeladressen und diverse HArtz-IV-Gruppen.

Ich habe ihn heute auf sozialticker.com wiedergefunden:
http://www.sozialticker.com/darf-das-existenzrecht-eines-menschen-von-seinem-wohlverhalten-abhaengen
und möchte ihn hier der Vollständigkeit halber selber hochladen - auch wenn ich diesen Blog erst 2016 eröffnet habe ;-)
 Das war zu Zeiten, in denen mich das Jobcenter persönlich nicht im Radar hatte.

 

Sehr geehrter Vorstand der BA und

sehr geehrte weitere Damen und Herren aus der Politik als Mitwissende und Mitverursachende,



der anspruchsberechtigte ALG-II-Antragsteller Ralph Boes ist wegen der kontinuierlichen Nichtszahlung seines Existenzminimums im Hungern.
Er hat Bewilligungen seines Jobcenters in Berlin Wedding bekommen, seit Monaten, mit kleinen Unterbrechungen seit Jahren, aber keine Leistungen aufgrund fortlaufender Sanktionen. Er verhält sich NICHT im Sinne von SGB-II und das ganz öffentlich, denn er stellt am eigenen Leib die Frage:
Darf das Existenzrecht eines Menschen von seinem „WOHLVERHALTEN“ abhängen?
Hinter seinem Hungern steckt ein Hungern nach WÜRDE –
Er ist NICHT freiwillig im „Hungerstreik“ sondern lebt dar, was es heißt, ausgeschlossen zu sein von der Versorgung – und damit WIRD ER verhungert – bei Klärung der Verhältnisse „in Sinne der Menschenwürde“ wäre sofort Geld für Essen wieder da und er würde sofort wieder Nahrung zu sich nehmen können – sofern es rasch genug passiert bevor er gesundheitliche (Dauer)schäden erlitten haben wird.

Auch Sie haben Verantwortung – hinterfragen und remonstrieren Sie, wenn sie jemanden vorsätzlich „in den Hunger“ „in die Obdachlosigkeit“ schicken – ja, sicher haben sie gute Gründe IM SINNE von SGB-II jemanden zu sanktionieren, der nicht regelkonform war, sie vielleicht sogar persönlich nervt, ihnen moralisch als „schmarotzer“ erscheint… doch die WÜRDE des MENSCHEN steht in Form des LEBENSRECHTS für das sie in diesem Staat „letzter Garant“ sind, vor allem anderen… Diskussionen, dass es „anderswo härter zuginge“ möchte ich nicht führen – es geht mir um die Wahrhaftigkeit unserer eigenen Gesetze, die sich so darstellen, als wäre es hier NICHT so.
Ferner hinterfrage ich auch den ARBEITSBEGRIFF als solchen, der in einer erwerbsfixierten Welt, wo GELD im Zentrum steht und nicht der Mensch, zu enormen Pervertierungen geführt hat – wo maßgeblich viele kreative Menschen wie Ralph Boes (mit oder ohne geregelstes Einkommen) den Teufelkreis durchbrechen und sich gemeinwohlorientiert für Benachteiligte, Frieden, Freiheit, Mensch und Natur einsetzen. Sie als Jobcenterpersonal dürften durch eigene Beobachtungen einen Blick für diese Absurditäten gewonnen haben.
Nochmal zu Sanktionen: sie sind keine Wohltat – sie stärken und schützen nicht die Menschenwürde.
Wer durch erzieherische Maßnahmen später nach eigener Aussage „ein besserer Mensch“ geworden ist, durch medizinische Therapie oder Psychothrapie „wieder in seine eigene volle Kraft kommt“ (um damit auch zu arbeiten und Anerkennung zu erlangen), muss „die Wahl“ gehabt haben ob er solche Erziehung akzeptiert und darf dennoch nicht mit dem TODE bedroht werden, der willkürlich durch Vorenthalten von Ressourcen oder Geld, das den Zugang zu Ressourcen regelt, verhängt wird. Wer erzogen werden möchte, kann das selbst wünschen. Wenn „erzieherische Maßnahmen“ nicht zum Ziel führen, sondern zum Tod oder auch nur zu einer tatsächlichen Lebensverschlechterung, sind sie ein Verbrechen – daher ist Lehrern und Eltern auch die Züchtigung ihrer Kinder u.ä. verboten.
Sanktionen sind auch kein „Notmittel“ um die Volkswirtschaft zu retten – da könnte man auch Bankenrettungen unterlassen und statt dessen ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen und vor allem auch unser Geldsystem reformieren.
Lassen Sie (und ihre gesamten MitarbeiterInnen) sich nicht an der Nase herumführen und für Zwecke missbrauchen, für die Sie schlussendlich dann persönlich haftbar gemacht werden. Die Anmaßung, über andere erwachsene Menschen erzieherisch tätig zu sein, wird Ihnen von oben aufgetragen – aber sie alle haben das RECHT zu remonstrieren und aus meiner Sicht auch die PFLICHT – Ihre ehem. Kollegin Hannemann wird Ihnen das bestätigen.
Was sie Ralph Boes oder anderen Hartz-IV-Betroffenen abverlangen, „alles nur Erdenkliche zu tun, um Hilfebedürftigkeit zu beenden“ (was eher eine moralische Forderung ist als ein Lebensberechtigungsgrund), VERLANGT das GRUNDGESETZ von Ihnen, alles nur erdenkliche zu tun, um das Existenzrecht eines Menschen zu sichern bzw. nicht zu gefährden. Oder gibt es noch andere Ämter, die solche Fälle abfangen? Wenn ich mich in der ZUSTÄNDIGKEIT irre- sagen Sie mir GERN wer dafür zuständig IST. DANKE.
Ein Arzt, der mich warnt, dass rauchen schädlich ist, tut gut daran – wenn er mir aber sagt: ich schlag Dir auf den Kopf oder nehme Dir auch noch das Essen weg – verfehlt seinen Beruf.
Thüringen geht mutig voran durch Richter Petermann und das Gothaer Sozialgericht – schließen Sie sich alle diesem Geiste an.
Können Sie tatenlos zusehen, wie Ralph Boes verhungert? Ich kann es nicht – daher erhalten Sie diese Zuschrift und vermutlich noch etliche weitere von anderen ebenso betroffenen Menschen.
Mit ernstem aber persönlich freundlichem Gruß,
FriGGa Wendt -Grundrechtschutz-