tag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post1807911717430719555..comments2024-03-12T13:19:33.432-07:00Comments on gerichtsverfahren und klageprozesse: Mittels Strafanzeige wurde sie eine 100% Sanktion losandere Identitaet wegen der Schnuefflerhttp://www.blogger.com/profile/14461865492885848145noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-83501427879538660882017-11-01T04:45:36.271-07:002017-11-01T04:45:36.271-07:00Unabhängig der Urteile des Bundesverfassungsgerich...Unabhängig der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelsätzen, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, vom 09.02.2010 und vom 18.07.2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz, BVerfG v. 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, Abs-Nr. 89, in denen das Existenzminimum als Grund- und Menschenrecht anerkannt wurde und stets verfügbar sein muss, ergibt sich die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen eigentlich schon daraus, dass die Kürzungsnormen im SGB II ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfsberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen sind. Eine Sanktion führt immer zu einer Verkleinerung des Existenzminimums, oftmals sogar bis zur völligen Herabsetzung der Leistungshöhe auf Null Euro, einzig zum Zwecke der "Bestrafung" des ALG II Beziehers. Schon deswegen sind Sanktionen verfassungswidrig und werden hoffentlich demnächst auch so in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Worte gekleidet, damit skrupellose Handlanger des Hartz4-Systems nicht weiterhin Schaden an unbescholtene Bürger anrichten dürfen.Anonymousnoreply@blogger.com