tag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post5739818731576955006..comments2024-03-12T13:19:33.432-07:00Comments on gerichtsverfahren und klageprozesse: indirekte Ablehnung von Bewerbungskostenübernahmeandere Identitaet wegen der Schnuefflerhttp://www.blogger.com/profile/14461865492885848145noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-47475240396389822572017-07-08T17:40:42.732-07:002017-07-08T17:40:42.732-07:00Tja, eine EGV bzw. ein VA wird "gern" ma...Tja, eine EGV bzw. ein VA wird "gern" mal irgendwann gekippt von einem Jobcenter aus FORMGRÜNDEN - also Bewerbungskosten sind da offenbar eines der Lieblingsthemen... siehe RALPH BOES<br /><br />http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2017.htm#2017-06-22<br /><br /> - sein Verwaltungsakt, der ihn damals mti den DARAUS FOLGENDEN Sanktionen fast in den Hungertod trieb, ist seit Februar "für ungültig erklärt worden" aus Formfehlern (fehlende Bewerbungskostenübernahme, Pauschale für das ganze Jahr war zu gering angesetzt - auch wenn Ralph nicht eine einzige Eigenbemühung im Sinne dessen unternommen hat und das auch lautstark verkündet hat).<br />Nun, dann habe ich ja einen SCHÖNEN UNGÜLTIGEN VA, ich muss nur 2 bis 3 Jahre überleben, FALLS man mich jetzt erneut sanktioniert.<br />Mögliche solidarische Kreditvergabe sollte da recht entgegenkommend sein - EGAL wie ich mich anstelle - was wiederum aber KEINE Aufforderung an das JC ist, mittels Sanktionen an mir künstlich eine Rechtsfrage nach der anderen zu klären.<br />andere Identitaet wegen der Schnuefflerhttps://www.blogger.com/profile/14461865492885848145noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-5569465860114219302017-07-01T06:08:37.661-07:002017-07-01T06:08:37.661-07:00Hoppla, das Schreiben ist ja gar nicht von der Tea...Hoppla, das Schreiben ist ja gar nicht von der Teamleiterin Frau H., sondern von unserem "Juristen" Herrn M. der sich in der Mittagspause wieder einige Gesetze für Frau Wendt ausgedacht hat. <br /><br />Egal - ob Frau H, Herr L. oder Herr M., die Leute aus dem Jobcenter Berlin Pankow benutzen alle das selbe Gehirn, das nach Dienstschluss in den Wandschrank gelegt wird.<br /><br />M.S.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-56755804291620825852017-07-01T05:36:02.199-07:002017-07-01T05:36:02.199-07:00Frau H. (Teamleiterin des Jobcenter Berlin Pankow)...Frau H. (Teamleiterin des Jobcenter Berlin Pankow): "Selbst wenn das Stellenangebot die postalische oder elektronische Bewerbung zulässt, kann ich die Förderleistung nicht gewähren, da Sie die elektronische Bewerbung wählen können und die schriftliche Bewerbung somit nicht notwendig und umso mehr nicht wirtschaftlich ist. Die elektronische Bewerbung ist heute weit verbreitet und üblich, sollte also den überwiegenden Teil der Bewerbungen ausmachen."<br /><br />Das Jobcenter unterbreitet Frigga Wendt Vermittlungsvorschläge (allein das Wort Vermittlungsvorschlag ist schon eine Frechheit, da es sich hier um Zwang handelt) worauf Frau Wendt sich sofort auf die Stellenangebote zu bewerben hat. Die Bewerbungskosten will das Jobcenter aber nicht übernehmen, da man sich heutzutage, nach Aussage der Teamleiterin Frau H., ausschließlich elektronisch bewirbt. Wie sieht das denn mit den ALG II Empfängern aus, die sich keinen Computer und auch keinen Internetanschluss leisten können, weil das ALG II Geld vielleicht gerade zum Überleben reicht? Es geht hier ja auch nicht nur um Frigga Wendt, die einen Internetanschluss besitzt, sondern um ALLE Hartz IV Empfänger, denn die BA kann ja nicht Einzelfälle basteln, sondern das Sozialgesetzbuch muss ja dann für alle ALG II Bezieher gelten. Entweder sorgt die Teamleiterin Frau H, dafür, dass alle ALG II Bezieher über einen Computer mit Internetanschluss verfügen oder Frigga Wendt darf dann auch selbst entscheiden, ob sie sich postalisch oder elektronisch bewirbt – oder will Frau H. für Frigga Wendt wieder eigene Gesetze machen?<br /><br />Apropos Gesetze. Wo steht das denn geschrieben, dass ALG II Bezieher mit Internetanschluss sich ausschließlich elektronisch bewerben müssen? Gibt es da irgendwo einen Fachlichen Hinweis der Bundesagentur für Arbeit oder steht das vielleicht sogar im Sozialgesetzbuch?<br /><br />Der Verweis in der EGV auf die Möglichkeit zur Antragstellung für Leistungen (Bewerbungskosten, Fahrkosten), über den die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dann gesondert entscheidet, gibt durch unbestimmte Formulierungen zu viel Spielraum für Interpretationen, die dann - wie wir hier ja gut sehen - nicht einforderbar oder einklagbar sind (sog. "Kann-Leistungen"). Unbestimmte Formulierungen, die sich aber immer nur bei den Pflichten des Jobcenter finden, widersprechen dem Bestimmtheitsgebot. <br /><br />Stehen Leistung und Gegenleistung in einem nicht ausgeglichenen Verhältnis, ist ein Vertrag nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig.<br /><br />Ich würde mir zuerst von der Teamleiterin Frau H. den Fachlichen Hinweis der BA schicken lassen beziehungsweise mir den den Paragraphen im Sozialgesetzbuch nennen lassen, in dem steht, dass man sich nicht auf schriftlichem Weg bewerben darf bzw. keine Bewerbungskosten erstattet bekommt, wenn man über einen Internetanschluss verfügt. Falls Frau H. das nicht kann oder will, dann würde ich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachfragen oder sogar beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), wo der besagte Gesetzestext zu finden ist?<br /><br />M.S.Anonymousnoreply@blogger.com