tag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post5887395481495019787..comments2024-03-12T13:19:33.432-07:00Comments on gerichtsverfahren und klageprozesse: Nötigung durch das Jobcenter - geht das? Impressionen einer Zeugenvernehmung andere Identitaet wegen der Schnuefflerhttp://www.blogger.com/profile/14461865492885848145noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-69630796417302468562018-03-10T09:10:39.908-08:002018-03-10T09:10:39.908-08:00Mir fällt zu diesem ganzen Thema Hartz4 und seinen...Mir fällt zu diesem ganzen Thema Hartz4 und seinen Sanktionen immer wieder dieses Theaterstück “Ich bin`s nicht, Adolf Hitler ist es gewesen” ein.<br /><br />“* der Polizist erklärte, dass niemand gezwungen sei, IRGENDEINEN Antrag zu stellen. Anträge seien was Freiwilliges.“<br /><br />Hatta grundsätzlich erst mal recht.<br />Und genau das ist ja auch gerade das gesetzlose an diesem SGB2 (bezogen auf das GG !) !<br />Mit diesem neuen SGB2 (mit Sanktionen) wurden das Arbeitsamt und das Sozialamt zu einem Vermittlungsdienstleistungsunternehmen - eine Agentur (!) - gemacht und zusammen gelegt.<br />Und diese“ Rechtsfolgebelehrungen“ (mit diesen Sanktionen) sind quasi das Kleingedruckte zur Regelung der Ansprüche des Dienstleisters an den Kunden, und die Folgen bei Nichterfüllung dieser Ansprüche Seitens des Kunden.<br />Also praktisch so etwas wie eine Partnervermittlungsagentur. Auch da hat man als Kunde 1. keinen so richtigen Anspruch auf befriedigenden Vermittlungserfolg, und 2. MUSS man so eine Dienstleistung, so eine Vermittlungsagentur, nicht unbedingt in Anspruch nehmen (außer wenn man halt meint, es unbedingt nötig zu haben :-/), und 3. Die Agentur bestimmt die Konditionen !!<br />Und wo Not ist, gesellen sich auch immer gern sehr schnell missbräuchliche Fallen dazu!<br />Im Fall Arbeitsvermittlung sind es dann Leiharbeit, 1-Eurojobs, Werkverträge etc., und im Fall Lebenspartnervermittlung ist es dann die Ludmilla aus Russland oder die Soundso aus Fernost oder oder…, die erst mal z.B. andauernd Geldüberweisungen für die Überführung nach Deutschland etc. verlangt…<br /><br />Also - so ein Jobcenter oder so eine Arbeitsagentur kann man nur (bestenfalls !) als eine (Arbeits-) Partnervermittlungsagentur, als reines Dienstleistungsunternehmen betrachten.<br />Es wurde damit durch die Schröder-Regierung das Thema Elendsvermeidung praktisch quasi privatisiert !<br />Das heißt, es gibt in Deutschland eigentlich faktisch keinen wirklichen Schutz mehr vor Verelendung (seit dieser “Schröder-Regierung“)!!<br />Die Kriegsgeneration wusste noch wie unmenschlich Obdachlosigkeit ist.<br />Deshalb haben die Väter der Bundesrepublik Deutschland die Vermeidung von Verelendung damals noch als staatliche Aufgabe angesehen !<br /><br />Bin mal gespannt, ob irgendwann z.B. noch die Polizei privatisiert wird, und die Polizisten nach Anzahl geleisteter Fallaufklärungen oder so bezahlt werden.<br />Dann können die nich jenuch Fälle kriegen…<br />Andreasnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-79169794952344043272018-03-01T18:46:23.872-08:002018-03-01T18:46:23.872-08:00Ein interessanter Text zur Thematik: "Gerecht...Ein interessanter Text zur Thematik: "Gerechte-Welt-Hypothese" zur "Neutralisation"/"Legitimieren" von strukturellen Übergriffen oder Verbrechen:<br /><br />http://wirtschaftswetter.de/ausgabe143/abschiedvomglaubenaneinegerechtewelt.html<br /><br />andere Identitaet wegen der Schnuefflerhttps://www.blogger.com/profile/14461865492885848145noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-40967131327254392862018-02-26T06:31:56.703-08:002018-02-26T06:31:56.703-08:00"Für ihn stand außer Frage, dass jemand, der ..."Für ihn stand außer Frage, dass jemand, der nur einem geltenden Gesetz folgte, (damit) eine Straftat begehen könne."<br /><br />Nun, auch ein "geltendes Gesetz" muss nicht zwangsläufig rechtmäßig sein. Theoretisch: Gäbe es ein geltendes Gesetz, dass z.B. Mord erlaubt, wäre es dann keine Straftat, weil es ja ein Gesetz dafür gibt?<br /><br />Beamte haben einen Amtseid. Jeder muss sich auch immer die Frage stellen, ob das was er nach dem geltenden Gesetz durchführt, auch vertretbar ist. Natürlich sind die Jobcenter kein rechtsfreier Raum. Hier ist das Sozialgesetzbuch gültig. Doch wir haben auch ein Grundgesetz. Das steht über allen anderen Gesetzen. Zumindest theoretisch.<br /><br />Aber es fängt schon mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" an und geht mit Artikel 12 weiter: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.<br />(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.<br /><br />Und was ist das anderes als Zwangsarbeit, wenn das Jobcenter jemanden dazu verpflichtet, JEDE "zumutbare" Arbeit gegen Androhung einer Strafe (Sanktion) d.h. Kürzung des ALG2 anzunehmen?<br /><br />Zwangsarbeit: Arbeit, die unter schlechten Bedingungen unter Zwang oder als Strafe getan wird.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-5964075239354458503.post-5638386530062027252018-02-25T05:05:26.950-08:002018-02-25T05:05:26.950-08:00Auch wenn hier in letzter Zeit wenig kommentiert w...Auch wenn hier in letzter Zeit wenig kommentiert wird, denke ich, dass viele Betroffene und auch Nicht-Betroffene hier fleißig mitlesen und sich weiterhin ihre Gedanken über dieses Hartz-IV-Schweinesystem machen. Ich schreibe das nur, damit die mitlesenden BA-Spione, die Frau Wendt überwachen sollen, nicht auf die Idee kommen, dass das "Problem Frigga Wendt" bald verschwunden ist. Ich hoffe, dass Frau Wendt, solange es dieses kranke verbrecherische Harztsystem gibt, weiterhin ein Stachel im Fleisch der BA und der Jobcenter bleibt.Anonymousnoreply@blogger.com