FriGGas Jobcentererlebnisse Teil 3

5.12.2016:
FriGGa (der Souverän¹) bei AV Herrn L. (die Exekutive¹)

¹ beide räumen ein "ein Teil davon" ;-)


Uffz - das war ja ein Termin!

Mein AV scheint mich so sehr zu lieben*, dass er mir noch diverse Anzeigen machen möchte - nicht nur dass er mich "zum Erfüllen des Gesetzes vermutlich sanktionieren muss"** (was er angeblich auf Nachfrage aber nicht will).

Eine Liste von Ergebnisse und Statements, die ich von ihm erhalten habe>>

*************************************
Erhalten am 20.03.2017
DIE SICHTWEISE des SAV Herrn L. zu unserer Begegnung, ein 3-teiliger, jeweils doppelseitiger Akteneintrag im VERBIS ;-)
ohne Anmerkungen >>
mit Anmerkungen >>
*************************************
*das ist natürlich eine Unterstellung meinerseits ;-)
Er beschäftigt sich stark mit mir und sagte, ich sei die Kundin, die am anstrengendsten ist und ihm die meisten Probleme mache.***
Ist das ein RITTERSCHLAG für mich? Ich meine, wo er mir schon keinen geschäftlichen oder herzlich-zwischenmenschlichen Handschlag geben wollte?
Jedenfalls ärgerte ihn alles an mir - egal ob ich ihm dankte oder ihm widersprach.
 Und alle Probleme, die er empfänge, gingen dabei auf mich zurück oder von mir aus, er würde sich ja darum bemühen, mich zu beraten, mir zu helfen und mich "in Arbeit" zu bringen"... 

Und: Ich sei völlig unreflektiert. Gut dass ich blogge - nicht nur meine, sondern auch seine Dokumente... da kann dann gern von Euch allen mitreflektiert werden ;-)
Ich denke, Herr L., Sie lesen mit und auch Sie haben die Möglichkeit, Kommentare anonym zu hinterlassen.


** es ging nicht konkret um die bereits angedrohten Sanktionen.
Es ging um meine Bewerbungsschreiben. Wenn ich Sätze schreibe wie "ich bin hoch motiviert, weil ich Sanktionen vermeiden möchte", sei das ein Sanktionsgrund!
Ich fragte, ob ich gezwungen sei zu lügen.
Er sagte: Sie dürfen die Wahrheit sagen, aber nicht alles, was Wahrheit ist, muss (oder darf??) gesagt werden. 
Das würde ein "Zustandekommen eines Arbeitsvertrages verhindern".
Verhindert dann nicht die TATSACHE, dass es Sanktionen überhaupt gibt, einen Arbeitsvertrag? Ich freu mich schon, solches in unser aller Sinne ggf. vor Gericht zu klären...
Auf meine konkreten Nachfragen zu weiteren "heiklen Sätzen" bekam ich aber keine Antwort (wenn ich Dinge schreibe wie: "Ich bin hoch motiviert, etwas neues zu probieren, weil ich von meiner derzeitigen freiberuflichen Tätigkeit nicht genug Einnahmen generieren kann"...).
Im Gegenteil - er verweigerte mir die Auskunft, denn er sei keine "Rechtsberatungsstelle".


*** an das Sanktionsfrei-Team: das Q in meiner Akte muss riesig sein! Ich hab es aber noch nicht entdecken können bei den letzten Akteneinsichten...

am meisten SCHEINT ihn zu ärgern, dass ich kreativ mit den Problemen umgehe, die er mir macht. Er hat sich über die EGV als Verkaufsobjekt aufgeregt und dies unter anderem als Beleg dafür angeführt, dass ich sinngemäß eine Drohkulisse aufbaue, nicht kooperativ sei...
ferner sei es ein Problem, dass ich mich mittels Antrag nach seinen Qualifikationen erkundigen wollte. Das sei aber verboten wegen des Sozialgeheimnisses. Er würde ja auch nicht meine Qualifikationen anzweifeln... (nanana... ich zitier nur mal aus unserem ersten Treffen:  "Das müssten Sie ja aus der Kindererziehung wissen, dass man Fragen grundsätzlich nicht mit Gegenfragen zu beantworten hat!")


"Der moderne Mensch ist eine seltsame Spezies - statt Probleme zu lösen, macht er Geschäfte daraus." - ihr-spiegelhalter.de
Aber mein AV ist diesbezüglich noch nichtmal "modern", denn sonst würde er ja wenigstens meine Geschäftstüchtigkeit mit meinen Problemen loben ;-)


Was will er anzeigen:

1) meine (ehrenamtliche) GeschäftsführerInnentätigkeit für die BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) - Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens - ich müsse mindestens 2000 EUR Geschäftsführergehalt bekommen... (was der Satzung widerspräche)

2) Meine Äußerung in die Richtung, dass er mit kreativen selbständigen Menschen nicht umgehen könne. Ich lenkte ein, dass ich die Gespräche mit anderen Menschen bei ihm nicht kenne - aber ich erlebe das so an mir.
Er hatte mir mehrfach im Gespräch gesagt:  ich habe ein Problem mit Ihnen, Sie sind ein Problem, Sie wollen mich provozieren mit dem Verkauf der EGV...

soll ich jetzt Strafanzeige erstatten wegen seiner diversesten unmittelbar als UNTERSTELLUNG geäußerten Worte: "Sie wollen mich provozieren" Er weiß doch gar nicht was ich will und ignoriert alle meine Sätze dazu während ich seine Sätze erst anhöre und dann mein Resümee ziehe und ausspreche.

Er hat hat in Erwägung gezogen, ein Hausverbot gegen mich zu verhängen, weil es bedrohlich sei, was ich mache. Allein wie ich ihn anschaue und angrinse!
An anderer Stelle räumte er auf NAchfrage ein, dass ich nicht aggressiv sei, sondern "ein Problem hätte" ("Sie sind hochqualifiziert, sie sind intelligent, alle Jobs stünden Ihnen offen - aber Sie WOLLEN nicht").
Auch das sind alles Unterstellungen - ihn hat an keiner Stelle interessiert, wie er ausgehend von dem, was er real in mir vorfände, eine "Verbesserung" meiner Einkommenssituation unterstützen könnte. Im Gegenteil - er schnitt alles ab und blendete vehement sich aufregend aus, was ich machen würde.

Grundrechteverpflichtung vs. Grundrechtsberechtigung:
ich erklärte ihm den Unterschied.
Denn er fing wieder damit an: ich bin die Exekutive.
Als ich ihn dankend für diesen Satz anlächelte, räumte er ein: "ein Teil der Exekutive".
Ich erklärte ihm, dass ich, der Mensch, der Souverän sei. Er als Mensch natürlich auch. Und dass die Exekutive dem Souverän unterstehe und fragte:
"Und was ist die wichtigste, oberste Aufgabe der Exekutive - der Staatsgewalt?"
"Dass ich meinen gesetzlichen Auftrag erfülle."
Den jedoch müsse ich selbst nachlesen und dazu wie auch zu anderen Fragen dieser Art würde er mir keine Auskunft geben.
Artikel 1 GG - das ist verpflichtend für alle staatliche Gewalt. 
Er stellte mir Fragen zum GG, wie es entstanden sei - er mich nicht meine Antworten sortieren ließ, ich hätte ggf. von Herrenchiemsee erzählt - da hielt er einen Vortrag und nannte Gesetze aus SGB-II (?), die ich gern notieren wollte, die er aber so schnell sagte, dass ich nicht mitschreiben konnte und dass ich mich mal besser erkundigen solle z.B. über den Begriff "grundrechtsimmanente Schranke" das sehe ich als konstruktiven Hinweis für meine eigene Argumentationsfähigkeit und werde nachrecherchieren... DANKE Herr L.

Es war GUT bei diesem Termin KEINEN Beistand mitgenommen zu haben - denn so ist KLAR, dass es nicht am Beistand liegt, dass er mit mir kein ordentliches Gespräch führen konnte...

Herr L.,  was empfinden Sie als bedrohlich? Sprechen Sie es aus! Ich will Ihnen nichts tun... ihnen nichts aufzwingen.
"Allein wie Sie mich hier so anschauen... wie Sie frech grinsen! Sie stellen hier massenhaft Anträge..."
"ist das verboten?"
 "Sie wollen hier ständig den Rahmen diktieren. "
"Ich bin allein gekommen."
"Ich habe auch keine Rechtsfolgenbelehrung an die Einladung gehängt."
Wollen wir denn jetzt ein ruhiges Gespräch führen? Auf Augenhöhe?
"Ich bemühe mich ja, aber Sie sind das Problem. Sie wollen einfach nicht."
...
Immer wieder war meine Bedrohlichkeit bei ihm Thema.
Immer wieder betonte ich, die auflösen zu wollen - jedoch mich nicht zu unterwerfen.
Ich fragte konkret , ob er mich als aggressiv erlebe.
Darauf sagte er: "Nein. Aber Sie müssen sich nicht immer so darstellen, als seien Sie das unschuldige Häschen."
--> verursacht die Inanspruchnahme von Grundrechten SCHULD? Ist bewusstes Handeln und auch Bewusstheit über die als undiplomatisch und eigenen Gesetze missachtende  "andere Seite" gleichzusetzen mit "Verschulden"?

 
Entgegenkommen des Jobcenters: "wir haben Ihnen Akteneinsicht gewährt."(Sagte die Teamleiterin, die nach dem Gespräch hereinkam, als der AV das Gespräch beendet hatte.)

Und er verdonnert sich selbst, sich mit mir zu befassen.
Ich schlug mehrfach vor, dass er mich wegen Befangenheit abgeben könne.
"Sofern Sie hier Leistungen beantragen, werde ich Ihr Arbeitsvermittler sein."


Wir kamen auch kurz zu dem Punkt, ob SGB-II überhaupt für mich zuständig sei.
Er meinte, eigentlich seien sie nicht zuständig für jemanden wie mich. Ich erklärte wahrheitsgemäß, dass ich so schnell wie möglich einen anderen Weg suche, nämlich eine Zuständigkeit aufzubauen, die unmittelbar die Menschenwürde sichere.
"Da müssen Sie aber anderswo Anträge stellen."
"Das mache ich auch und habe ich schon gemacht - nur solange ich darüber noch nicht versorgt bin und auch nicht über andere Einnahmequellen, muss ich hier Anträge stellen."
Mein Wunsch, mit ihm GEMEINSAM die eigentlich für ALLE fehlende Zuständigkeit, die fehlenden "gesetzlichen sozialen Leistungen" zu erörtern, was im Konflikt mit dem "Grundsicherungaauftrag aller Behörden und in staatlichem Sinne handelnden Firmen), wurde aber wegen seiner Abwehrhaltung nicht ansprechbar.

Es war auch sehr interessant, dass er erwähnte, wie ich denn rechtfertigen würde, dass ich ein Vorrecht hätte, mich um das BGE zu kümmern während die Kassiererin 160 Stunden arbeiten würde und Steuern zahlen würde.
Ich hätte sehr viel dazu zu sagen gehabt aufgrund meiner immensen Erfahrungen zu diesem Thema - aber da er auch das alles nicht hören wollte, erwähnte ich nur kurz, dass die Kassiererin genau die gleiche Freiheit haben solle und dass jeder von uns dieses Grundrecht hätte. Dann fragte ich ihn: wer bezahlt Sie denn?
"Ich zahle Steuern und arbeite auch dafür 160 Stunden pro Monat - Sie nichtmal 80!"

Er bekundete mehrfach den Wunsch, alles juristisch zu klären - Ralph Boes, dieser Vermittler wäre IDEAL für Dich!


(ich denke über all das Gesagte in seiner Komplexität erstmal:
(al)HAMDULLILAH ;-) )


13. 12. 2016: HIER gewährt mein AV jetzt "Fristverlängerung" für eine (bereits getätigte) Sanktionsanhörung...

am 22. 12. 2016 erhalte ich ein Schreiben zum Abschluss des Sanktionsverfahrens und zur Zuweisung einer MASSNAHME

dies und weiteres in TEIL 4>>

11 Kommentare:

  1. Kennt Ihr NLP? Neurolinguistische Programmierung?

    mal nachgeschaut: http://www.landsiedel-seminare.de/nlp/was-ist-nlp.html

    Angeblich soll ich DAS anwenden- attestierte mir mein Arbeitsvermittler heute, er meinte das WIRKE bei ihm NICHT.

    Für mich ein Zeichen: diese Quali habe ich ohne kenntnis einer THEORIE dazu gelernt - ich bin ja besser als ich dachte - und mein toller Arbeitsvermittler ist da wohl noch besser, dass er stur bei seinem Anliegen bleiben kann, auch wenn ich ihn ständig unabsichtlich mit meiner "Bedrohlichkeit" wie der EGV-Verkaufsaktion von der Rolle brachte... ;-)))))

    AntwortenLöschen
  2. "Er hat sich über die EGV als Verkaufsobjekt aufgeregt und dies unter anderem als Beleg dafür angeführt, dass ich sinngemäß eine Drohkulisse aufbaue, nicht kooperativ sei..."

    Wenn der Name dieses Arbeitsvermittlers noch auf der EGV-VA sichtbar wäre, dann könnte man seine Wut darüber ja noch verstehen, dass dieser "Vertrag" als Verkaufsobjekt angeboten wird, aber hier scheint die Sache anders zu sein, denn der Arbeitsvermittler hat sich wohl schon zu sehr mit dem System Hartz IV angefreundet, so dass er an Frigga Wendt jetzt ein Exempel statuieren möchte.

    Ich würde dieses "Spiel" hier abbrechen, denn dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, das wird immer offensichtlicher und was sich dieser JC-Mitarbeiter noch ausdenken könnte nur um seine Macht zu zeigen, dass kann unter Umständen sehr gefährlich werden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die EGV habe ich schon verkauft und damit mein Einkommen gesteigert. Die Kleinanzeige geht ihn anders als der Geldzufluss (!) eigentlich nichts an - ich hatte es ihm aus Freundlichkeit angeboten, damit er sieht, dass man aus Problemen auch Geschäfte machen kann.
      Seine Namensabdrucke habe ich entfernt vor dem Basteln und ihm ausgehändigt, damit er den Beweis hat, dass ich das nicht verkauft habe ;-)
      Aber über alles ist er persönlich verärgert. Die Möglichkeit zog ich natürlich in Betracht - aber die allgemeine Freude darüber wiegt stärker als seine private Verärgerung. Seine Grundrechte sind damit nicht eingeschränkt.
      Dieser spezielle Mensch zeigte sich über alles verärgert, was ich (zuvor) unternahm, sagte oder fragte. Das ist zwar bedauerlich, aber mich selbst zu bestrafen durch Unterdrückung meiner kreativen Ader anstatt notfalls ihn das machen zu lassen im Rahmen seiner Gesetze, wäre mir eine noch größere Gefahr.
      Ich werde das alles öffentlich mitteilen - natürlich auch alles, was ich an gutem Input oder Inspiration von ihm bekomme.

      Übrigens fragte er mich, ob er Zettel von MIR verkaufen solle. Ich sagte: klar! Gerne!! Ggf. nur meinen Namen entfernen ;-)
      Fände ich ne richtig gute Idee von ihm das wirklich zu machen und selbst erfrischt darüber zu lachen.

      Löschen
  3. Das Problem ist ja, dass die "Arbeitsvermittler" beim Jobcenter sich eben selber nicht auf "Augenhöhe" mit dem "Kunden" sehen wollen.

    Der "Kunde soll die Klappe halten und gefälligst tun was man ihm sagt".

    "Kunden" die selbstbewusst auftreten und ihre Rechte kennen und durchsetzen wollen sind dagegen Störenfriede, lästig und anstrengend.

    Der größte Witz ist die Bemerkung:
    "Das müssten Sie ja aus der Kindererziehung wissen, dass man Fragen grundsätzlich nicht mit Gegenfragen zu beantworten hat!"

    Hat dieser Arbeitsvermittler noch nie Diskussionen im Fernsehen angeschaut und überwiegend Politiker gesehen, die eben oft auf Fragen mit Gegenfragen antworten?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. er will zumindest im Jobcenter keine "Politik", sondern ja und Amen. Dabei ist er nicht bereit, sich auf andere Lebensweise, die den Kapitalismus, die Ausbeutung in Frage stellen, einzulassen. Ich hätte ihm sagen können, wie ich schon vernetzt, Dinge in Rollen gebracht habe und aktiv selbst "Steuern leiste". Ich hatte Fragen an ihn und war froh, einen Teil davon bearbeitet zu haben mit ihm und auch zu sehen, wie er jetzt nach all dem drauf ist.
      Apropos Politik: ALLES, was im Sinne der "Legislative", "Judikative" oder Exekutive (das ist er ja auch - wobei er auch die anderen Gewalten in einer Person annimmt), IST politisch!
      Er redet ja nicht mit mir als Herr L. über das BGE und fragt nach ausgleich für seinen harten Arbeitstag (der mit BGE so nie stattfinden würde) oder Dinge, die ihm auf dem Herzen liegen, sondern er will befehlen. DEswegen will er mich wohl auch nicht abgeben... dabei gibt es genug Foren, in denen Leute, die solche Spiele spielen wollen, sich treffen könnten. Mit mir könnte er Grundrechte spielen bzw. leben und Kreativität - vielleicht hätte ich sanfter mit seinen Ausrastern umgehen sollen: "Herr L., ICH kann nicht mit unkreativen Menschen..." ;-) Aber Ich-Botschaften wären dann wieder "Neurolinguistische Programmierung"...

      Löschen
  4. Frigga Wendt ist in Berlin als Aktivistin gegen Hartz IV und für das BGE bekannt und jetzt hat die BA wohl einen ihrer Kampfhunde aus dem Käfig gelassen. Wir kennen das ja auch von Ralph Boes, dass man besonders scharf gegen solche Aktivisten vorgeht, die für die Rechte der Hartz IV Empfänger eintreten. Mal sehen, was sich der Kampfhund mit dem Namen Herr L. noch ausdenkt um die Aktivistin zu stoppen. Aber besonders mutig scheint dieser JC-Kampfhund ja nicht zu sein, wenn er ein Hausverbot gegen eine kleine Frau aussprechen möchte, weil er sie für bedrohlich hält.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Herr L. hat in der Tat kein "unschuldiges Häschen" vor sich. Aber auch kein "giftiges Häschen" - sondern eher einen "unschuldigen Löwen".
      Die Bedrohung ist gegen das System gerichtet, dem er sich verschrieben hat in Gehorsam. Nur ist das nicht die Exekutive im SINNE DES MENSCHEN, sondern die Exekutive im Sinne der Exekutive - zur Festigung etablierter Herrschaftsverhältnisse.

      Löschen
  5. F. Wendt: "Es ging um meine Bewerbungsschreiben. Wenn ich Sätze schreibe wie "ich bin hoch motiviert, weil ich Sanktionen vermeiden möchte", sei das ein Sanktionsgrund! Ich fragte, ob ich gezwungen sei zu lügen."
    Herr L. erwiderte: "Sie dürfen die Wahrheit sagen, aber nicht alles, was Wahrheit ist, muss (oder darf??) gesagt werden. Das würde ein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages verhindern."

    Auf deutsch gesagt, die Wahrheit wird in den Jobcentern nicht gerne gesehen. Warum wird eigentlich nicht gleich ohne "Wenn und Aber" in die Firmen vermittelt, die mit den Jobcentern einen Vertrag haben? Wenn der ALG II Empfänger ohnehin keine Rechte mehr hat, dann kann man ihn doch auch mit einem Strick um den Hals sofort zu den Zeitarbeitsunternehmen bringen.

    Siehe HEGA 03/13 - 01 - Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen
    https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Unternehmen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI631346

    AntwortenLöschen
  6. "Es war auch sehr interessant, dass er erwähnte, wie ich denn rechtfertigen würde, dass ich ein Vorrecht hätte, mich um das BGE zu kümmern während die Kassiererin 160 Stunden arbeiten würde und Steuern zahlen würde."

    Die intelligenteste Kerze auf der Jobcenter Torte scheint dieser Mann auch nicht zu sein oder vielleicht stellt er sich auch nur dümmer als er ist. Das Kassiererinnen heutzutage alles angelernte Hilfskräfte sind, die von ihrem kargen Lohn nicht leben können, davon scheint man im Jobcenter anscheinend noch nie etwas gehört zu haben. Dass ein BGE dieser "Lohnsklavin" an der Supermarktkasse, die 160 Stunden im Monat Waren über einen Laserscanner schieben muss, auch ein besseres Leben bescheren könnte, darüber hat sich unser Herr L. sicherlich noch nie Gedanken gemacht. Aber wenn wir schon einmal bei dem Beispiel Kassiererin sind. In neuerer Zeit erhalten Selbstbedienungskassen Einzug in den Einzelhandel. Hier übernimmt der Kunde den Kassiervorgang. Es ist nur noch eine Aufsicht für mehrere Kassen erforderlich und damit stirbt der Beruf Kassiererin in naher Zukunft auch aus.

    Das überall Arbeitsplätze abgebaut werden und Jobs durch Automatisierung und andere Technologien ersetzt werden, davon möchte diese sogenannte Behörde, die mit 100.000 Mitarbeitern nur drei Aufgaben hat, nämlich 1) mit § 10 SGB II den Sklavenmarkt weiter auszubauen, 2) Sanktionen auszusprechen, 3) die Arbeitslosenquote zu fälschen, lieber nichts hören. Ich denke, wenn Du Spaß daran hast dich mit Herrn L. weiter zu unterhalten um die Unzulänglichkeit dieser Behörde aufzudecken, dann ist das sicherlich in Ordnung, ansonsten wäre eine Diskussion mit so einem Menschen allerdings nur "Perlen vor die Säue werfen".

    Gruß
    Rick

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. "Grundrechtsimmanente Schranken". Ich hatte auf Deinem Blog ja schon Art. 19 GG angesprochen und sicherlich kann man Art. 19 GG auch nicht als einzelner Bürger, wie ja in "Grundrechtsimmanente Schranken" zum Ausdruck kommt, so einfach in Anspruch nehmen, aber wir reden hier von 4,3 Millionen Hartz IV Empfängern und da kann man nicht mehr von einem Einzelnen oder von einer Gruppe sprechen. Auszug aus dem Rechtslexikon über Grundrechtsimmanente Schranken: "Ein mass- und rücksichtsloser Grundrechtsgebrauch durch Einzelne oder Gruppen würde die von der Verfassung geordnete Gesellschaft letztlich in ein kriegerisches Chaos verwandeln." Das ist natürlich starker Tobak, gleich vom kriegerischen Chaos zu sprechen, aber wie gesagt, 4,3 Millionen Hartz IV Empfänger (4.300.000 Menschen sind allerdings eine von der BA geschönte Zahl und man kann wohl eher von 5 Millionen ausgehen) kann man schwer als Einzelne oder eine Gruppe ansehen die Chaos verbreiten wollen, sondern sind nur viele arme Menschen die sich auf das Grundgesetz berufen könnten und dies auch tun sollten, weil eine Behörde sie permanent in ihren Rechten einschränkt. Wenn man Millionen ALG II Empfänger als einen großen Teil der deutschen Bevölkerung ansieht, dann hat die Grundrechtsimmanente Schranke, mit der Herr L. Dich mundtot machen wollte, sicherlich keine Wirkung mehr. Warten wir mal ab, ob das Bundesverfassungsgericht das auch so sieht oder ob ALG II Empfänger sich endgültig von einem demokratischen und sozialen Bundesstaat im Sinne des Art. 20 GG verabschieden müssen und dann Leibeigene der Bundesagentur für Arbeit sind.

      Herr L. hat sich aber wenigstens schon einmal mit dem Grundgesetz befasst, auch wenn er es nur von der anderen Seite betrachtet. Vielleicht gehört der Begriff "Grundrechtsimmanente Schranken" jetzt aber auch schon zur Handwerkskunst eines Jobcentermitarbeiter um mit Rabulistik den wahren Sachverhalt zu verdrehen.

      Du könntest Herrn L. bei Deinem nächsten Besuch ja auch einmal eine kostenlose Fortbildung in Beamtenrecht geben. Zum Beispiel, dass er sich als Beamter auch einmal der Remonstrationspflicht (§ 63 BBG - Bundesbeamtengesetz) bedienen könnte, beziehungsweise, dass er als Beamter seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen sollte (siehe § 839 BGB - Haftung bei Amtspflichtverletzung). Wenn er Dir dann damit kommt, dass er kein Beamter sondern nur ein Angestellter im öffentlichen Dienst ist, dann kannst Du ihm ja sagen, dass er, solange er ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst hat, genau wie ein Beamter der Dienstpflicht eines Beamten unterliegt und Du gegen ihn sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Gang setzen könntest. Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung. Noch etwas: Du hattest geschrieben, dass Herr L. gesagt hatte, dass für Dich das Vertragsrecht nicht gilt. Wenn das Vertragsrecht nicht gilt, warum muss man dann eine EGV im Jobcenter unterschreiben, die von der BA als Vertrag bezeichnet wird? Eine EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 53 SGB X. Der Mann will dich entweder für blöd verkaufen oder er hat keine Ahnung von dem was er da macht. Wenn die EGV z.B. nicht ausgeglichen ist, dann verstößt sie gegen § 138 BGB.

      Wenn Du auch wissen möchtest, wie selbst Jobcenterjuristen von der BA behandelt und bezahlt werden, dann schau mal hier: http://forum.oeffentlicher-dienst.info/viewtopic.php?t=7525 Man kann sich auch gerne einmal die Frage stellen: Wofür benötigt eine Behörde eigentlich so viele Juristen?

      Es ist schade, dass Dein Blog so wenig Beachtung findet. Als Frau scheinst Du jedenfalls mehr Mut aufzubringen, sich gegen so eine grundgesetzwidrige und auch kafkaeske Behörde zu stellen, als so mancher Mann. Alleine dafür, dass Du so einem merkwürdigen und selbstherrlichen Menschen im Jobcenter die Stirn bietest, sollten alle von der BA drangsalierten Hartz IV Empfänger Dir danken.

      Rick

      Löschen
    2. Danke für die Hinweise zur Grundrechtsimmanenten Schranke, Dir und Herrn L. Ich habe das auch nachgelesen und fände ziemlich absonderlich, dass das Einfordern der GRundrechte schon eine Schranke erfordert aus der Sicht des Herrn L.
      Grundrechte sind nie ein Problem - nur die Fehlinterpretation deer, um ANDEREN die GRundrechte zu brechen, ist doch ein Problem.
      In wie fern missbraucht der einzelne sein Grundrecht, wenn er es nutzt und einfordert?
      Grundrechte wirklich richtig verstanden KANN man nicht missbrauchen. Weil ja auch alle anderen diese Grundrechte haben und auch keiner für mich bluten, leiden, schuften muss! Das ist das tiefe Missverständnis- dass Herr L. denkt, er müsse für mich arbeiten (und zudem agiert er gegen mich).
      Meine kunst ist, diese Energie für mich und uns alle, so auch dich und sogar ihn am ende, zu transformieren. und ich bin wahrlich nicht die einzige Künstlerin, auch wenn ich mir mehr bewusstes Ausleben dieser Künste auch in meinem Mitmenschen wünsche!
      Klar geht das nicht immer reibungslos! - es fließt und verwirbelt sich und so löst für die einen befreiender Humor bei anderen ggf. Frust aus...

      Lieber Rick - es gibt viele Mutige - ich war es jahrelang schon zuvor, doch gab es keinen Anlass in meinem Fall das zu beachten, weil die Leute im Jobcenter von ihren Sanktionsinstrumenten nicht gebrauch machten und meine Arbeit als sinnig empfanden - bzw. leichtere weil eindeutigere Opfer fanden als eine sich ausprobierende engagierte Gründerin mit Kind und Hochschulabschluss ;-)

      Doch "jetzt reicht es ihnen" (falls Herr L. nur vorgeschaltet ist, die MN 54, interne Weisung gegen hartnäckig im Bezug verweilende Selbständige umzusetzen).

      "Sie haben Ihre Nummer lange genug durchgezogen," sagte er an mich und meine 3 Begleitungen gerichtet bei unserem ersten Kontakt im September - als sei der Anspruch auf Grundrechte irgendwann einfach aufgebraucht.*
      Es war für mich das "Wecken" individueller Betroffenheit: "FriGGa, auch du schwebst immer in Gefahr der Sanktionen, auch wenn jahrelang Dein individuelles Schaffen nicht in den Fokus der Gewalt geraten war!"

      Diese vielen Jahre aber konnte ich wachsen, reifen, mich erproben und das solidarisch in Aktionen für Freunde mit anderen Aktivisten für uns alle ausleben. Dabei habe ich ganz klar - mein Handeln so ausgerichtet, dass ich "schnellstmöglich Hartz IV (gen BGE) verlassen kann" und dabei auch hier und da bezahlte Arbeitsaufträge gefunden.
      Ich konnte regelrecht trainieren und mein Kind war in diese Entwicklung mit einbezogen - hat sich gemeinsam mit mir entwickelt ohne die scharfe Trennung von Kinder-Privat-Konsum-Welt und Arbeit, Ernst, Geldverdienen.

      Ich bin nicht mehr zu bewundern als andere, es möge der IMPULS seine Grundrechte zu beanspruchen, sich verbreiten - und auch der impuls, seine "Feinde" als Lehrmeister zu sehen sie beständig in die Grundrechte einzuladen ;-)

      Außerdem muss "revolution spaß machen" - aber wo selsbt "Arbeit" schon keinen Spaß machen darf und Freude scheinbar nur zu LAsten Dritter erkauft oder abgepresst werden kann, ist für all das vermutlich wenig Verständnis.

      *es wird der bezug von SGB-II verwechselt mit em GRundrecht auf das Existenzminimum, das gesetzlich nicht beantragbar ist, solange es statt eines BGEs für ALLE einen Hartz IV Topf für "Bedürftige" gibt. Letztere basiert auf schuld - erstes dagegen ist Grundrecht. Niemand könnte es missbrauchen - weil jeder für sich individuellen Anspruch hat. Und damit steht ihm auch kein Herr L. (bzw. selbiger auch nicht sich selbst) im Weg, aus seiner LEbenszeit das beste zu machen und seine Arbeitskraft in die Prozesse zu stecken, die anstehen, stimmig sind, ins eigene Leben passen. Wie gut und effketiv wir dann alle kooperieren, ist gesetzlich nicht vorzuschreiben. Es wird sich nach Sinn ergeben und Herrschaftsstrukturen auflösen zugunsten eigener Verantwortungsübernahme.

      Löschen