Zweite 30% Sanktion ist nun "amtlich"

Geschrieben am 12. April 2017

 Das angekündigte ABSCHIEDSGESCHENK meines letzten AV Herrn L. ist nun umgesetzt:


Die zur Sanktion nomierten Bewerbungssätze sind nun prämiert mit einer zweiten 30% Sanktion!

Hier kommt gleich der BESCHEID (Rechtsfolgenbelehrung und Berechnungsbögen lagen anbei).

Vorab: 2. 30% Sanktion - GEHT DAS?
Ja, wenn nämlich das zweite sanktionswerte Vergehen stattgefunden hat zu einem Zeitpunkt, in welchem einen der Vollzug der 1. Sanktion noch gar nicht bekannt war. So war es bei mir. Ich bewarb mich mit den "angeblich falschen Worten" noch bevor die Sanktion wegen "Maßnahmenichtzustandekommens" vollzogen worden war.






Hier übrigens noch der BRIEFUMSCHLAG, auf dem vermerkt ist, dass DRIN eine Sanktion zu finden ist...


da wird sich bestimmt der ausgebeutete junge Mann, der auf seinem grünen PIN-Fahrrad die Post brachte, gefreut haben, dass er solche Post ausbringen darf...?

Ich frage dazu den Datenschutzbeauftragten des JC>>

<

ALLE meine JOBCENTERDOKUMENTE und Erlebnisschilderungen>>


Nachtrag 07.07.2017: HEUTE habe ich auf den kürzlich erst erhaltenen ablehnenden WIDERSPRUCHSBESCHEID die KLAGE eingereicht. Diese umfasst im Wesentlichen meine Schreiben an Herrn L. aus dem Widerspruchsverfahren sowie ergänzend Begründungen aus dem Verfahren von Benjamin E.

Nachtrag 21. 07.2017: Da ALLES erstmal abgelehnt wurde, und die Klage sich sogar gegen Gotha positioniert, möchte ich ggf. der 137. Kammer des SG Berlin gern selbst den "Antrag auf Richtervorlage" machen. Das hätte ich gern mit einem ANWALT gemacht - aber wie es aussieht, muss der dann ehrenamtlich helfen wollen.



UPDATE: am 18. 04. 2019, 12 Uhr,  GERICHTSVERHANDLUNG dazu in Saal 126 im Berliner Sozialgericht (Invalidenstr. 52), AZ: S 137 AS 8823/17

der Termin wurde nun doch wieder vom Gericht abgesagt... wegen PKH-Antrag rästelhaft!

8 Kommentare:

  1. Tipp von facebook-Aktivisten:

    "JOBCENTER-LOGO VERSTÖSST GEGEN DEN DATENSCHUTZ"

    30.05.2014

    Kevin A. aus Saarbrücken sieht in dem Druck des Jobcenter-Logos auf Briefen einen Verstoß gegen den Datenschutz. „Über eine gewisse Praxis unseres Jobcenters ärgerte ich mich schon lange: auf vielen Briefumschlägen war ganz groß das Logo "JOBCENTER SAARBRÜCKEN" abgedruckt, so dass der Briefträger und auch Dritte dies leicht erkennen konnten. Hier sah ich einen Verstoß gegen den Datenschutz.“ So wandte er sich an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sehr lange Zeit geschah nichts, bis er sich beschwerte. Dann ging alles sehr schnell.

    Der Bundesbeauftragte wandte sich an das Jobcenter und erkundigte sich nach der Notwendigkeit des Stempels. Diese besteht sachlich gesehen allerdings nichts. Aus diesem Grund mahnte der Datenschutzbeauftragte den Stempelaufdruck an. Das Jobcenter darf nur noch eine gewisse Übergangszeit den Stempelaufdruck verwenden und ist dann dazu angehalten, neutrale Briefe zu verschicken. Dazu Kevin A.: „Es zeigt wieder einmal, dass unsere Rechte seitens der Jobcenter in keinster Weise beachtet werden und es sich lohnt, seine Stimme zu erheben und sich nicht alles gefallen zu lassen!“ HIER STELLUNGNAHME des BfDI (Bundesdatenschutzbeauftragten) Link :

    http://www.harald-thome.de/.../hara.../files/Datenschutz.pdf

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  2. ein Brief in FRAGEFORM ist an den Jobcenter-Datenschutzbeauftragten zu dessen Info geschickt worden

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  3. Genau! Es ist nur wichtig, dass die, die einen Erwerbseinkommensplatz haben, an dir interessiert werden, durch deine dir aufgezwungene Bewerbung!

    Wem dabei das Wort Sklavenhaltertum in den Sinn kommt, also ich zum Beispiel, ist wahrscheinlich wenigstens grenzdebil!

    Unzulässige Formulierungen - auch Tatsache Genanntes - haben gefälligst unter die hochflorigen Teppiche gekehrt zu werden!

    Und der abschließende Hohn!?
    Unterschrieben: " Mit freundlichen Grüßen!"
    Geht's eigentlich noch menschenverachtender?

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  4. Rechtsbeugung, Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung.... Amtsanmaßung(spielt sich auf der kleine Wicht von SB).... die Liste ist lang. ich würde dafür sorgen, dass der jenige bald auf der anderen Seite des Tisches sitzt. Wäre nicht der erste (wenn ich der betroffene wäre)

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  5. Schlummi's Hinweis auf >>

    Autor: jobcenteraktivistin
    Alles Verbrecher? Kriminelle Energie in den Jobcentern


    "...Wenn ein Staat seine Beschäftigten erst einmal dazu bringt, Unrecht zu tun, werden sie es (spätestens hinterher) mit den strukturell immer gleichen Vorwänden vor sich selbst „rechtfertigen“ und sich gegenseitig darin bestätigen.

    Hier sind die ersten fünf Kategorien von Vorwänden mit Beispielen (später wurden von der Forschung weitere Kategorien benannt):

    1. Leugnung der Verantwortung: „Ich führe nur Gesetze / Anordnungen aus!“ (Ja, das ist auch die Ausrede der Jobcenter)

    2. Leugnen des Schadens: Zum Beispiel wird bei Leistungsentzug ohne jeden Beleg behauptet, daß die davon Betroffenen geheime Einnahmequellen hätten. Schon das physische Überleben des Leistungsentzuges kann als „Beleg“ herangezogen werden.

    3. Leugnen des Opfers: Zum Beispiel die abstruse Fiktion, daß Erwerbslose sich quasi freiwillig selbst sanktionieren, weil die Sanktion eine Rechtsfolge sei, die quasi automatisch erfolgt, und von den Beschäftigten der Jobcenter nicht etwa verhängt, sondern festgestellt wird. Diese Begrifflichkeiten sind schon im Gesetz selbst angelegt, da exkulpiert sich als erstes der Gesetzgeber mal selbst.

    4. Verdammung der Verdammenden: Wer Kritik übt und die Neutralisierung gefährdet, wird selbst angegriffen. Ein Beispiel ist der Vorwurf, der Inge Hannemann hochoffiziell in einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit gemacht wurde, sie würde nämlich mit ihrer Kritik die Sicherheit der Beschäftigten im Jobcenter gefährden.
    Oder: Das Anliegen Erwerbsloser, die zuständige Person beim Jobcenter telfonisch erreichen zu können und zu diesem Zweck die Telefonnummer zu erhalten, wird als unerhörter Angriff auf die Privatsphäre der Beschäftigten dargestellt.

    5. Appell an „höhere“ Bindungen: Selbstverständlich geschieht alles im Interesse des Steuerzahlers und der Allgemeinheit, welche alle beide vor der Ausbeutung durch faule Sozialschmarotzer geschützt werden müssen. Einself..."

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  6. Schaut auch hier nebenbei wie ein Betroffener aus Hamburg, Benjamin, seine 60% Sanktion losgeworden ist! Ich habe seine grundsatz-kritischen Argumentationen alle mit verwendet:

    http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_47.html

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  7. Hallo, hier pocht das JC auf "Markt übliche" Formulierungen. In den Bewerbungskursen des JC beginnt doch jede Bewerbung damit, das man seine Motivation der Bewerbung offen legt. ....ich bewerbe mich in Ihrer Firma weil...., so ist der Hinweis auf Sanktionen nicht unrichtig. Außerdem weiss man, das man nur in bestimmten Punkten in der BW lügen darf (z.b. Schwangerschaft). Und nur, weil die Formulierung "Markt unüblich" ist kann Sie nicht verboten werden. Im Gegenteil, hier wird klar Dargestellt, dass Sie sich trotz Androhung der Sanktionen sich bei dieser Firma beworben hätte. So wird ihre Motivation noch herausgehoben. Denn die "Markt übliche" Meinung über Bewerber, die vom JC kommen ist allgemein bekannt.

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  8. UPDATE: am 18. 04. 2019, 12 Uhr, GERICHTSVERHANDLUNG dazu in Saal 126 im Berliner Sozialgericht (Invalidenstr. 52), AZ: S 137 AS 8823/17

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