FriGGa und das Jobcenter: Bewerbungskostenfrage

Antwort auf einen Antrag auf Bewerbungskostenübernahme.
Der Konflikt: Bewerbungskosten sollen anders als von mir beantragt, nicht im VORAUS, sondern im Nachhinein übernommen werden (nach ZENSUR/Bewertung der Bewerbungs"qualität"):



ANLAGEN

 Bewerbungslisten-Formular


30. 06.: Korrespondenz FriGGa an Frau H., Herr M. schaltet sich ein und antwortet:
Bewerbungskostenübernahme ist nicht VORGESEHEN und soll vom "Kunden" vermieden werden! An sich demnach nur eine FALLE, um eher die Vorlage der Bewerbungsanschreiben zu erwirken...

FriGGa und das Jobcenter Teil 11>>

JobcenterDokumente>>

1 Kommentar:

  1. "Asterix und Obelix in einer römischen Behörde." Treffender könnte man die deutschen Jobcenter auch nicht darstellen.

    https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

    Herr M. belehrt scheinbar sehr gerne, so sieht es jedenfalls aus, wenn man sich seine sämtlichen Schreiben durchliest. Auch in diesem Schreiben kann er es nicht lassen seine kleine Macht als Arbeitsvermittler, pardon, als Sanktionsvermittler auszukosten. Herr M. scheint wirklich eine armselige Kreatur zu sein, wenn er sich immer wieder daran ergötzt, einer ALG II Bezieherin permanent Stolpersteine in den Weg zu werfen.

    AntwortenLöschen