FriGGa und das Jobcenter Teil 11


13.06. 2017


Ich habe letzte Woche auf Anraten meines Anwalts Bewerbungskosten (zur wackeligen bzw. ungültigen EGV per VA) beantragt.
Darauf erhielt ich diese Antwort meines AV Herrn M.>> die vor Gelüsten auf Verfolgungsbetreuung nur so strotzt...

... anlässlich der Erotikshop-Geschichte eröffnen sich Diskussionen mit mir und meinen Freunden... Ebenso gibt es mediales Interesse am Thema LEBENSMITTELGUTSCHEINE. Ich erhalte Post von der REGIONALDIREKTION der Arbeitsagentur und einen Anruf der Gleichstellungsbeauftragten des Jobcenters. Mir kommt zu Ohren von einer anderen Aktivistin, dass es seit Anfang des Jahres rechtlich verboten ist, überhaupt im Erotikbereich angesiedelte Arbeitsstellen in die Datenbank der Vermittlung aufzunehmen.

Zur Aufmerksamkeit
 Meine Frage ist: Gucken die Leute auf den SEX und den SKANDAL im Porno- und Dildoladen arbeiten zu müssen, empört sie, dass eine (studierte und schon beschäftige) Freiberuflerin das machen muss oder regt sie genau wie mich das THEMA ZWANG daran am allermeisten auf?
Wird durch das sensible intime Thema Sex und Verkauf erotischer Waren überhaupt erst ein Gespür für die alltäglichen Grenzüberschreitungen eingerichtet?

ZUR ARBEIT und meinen ERFAHRUNGEN mit den MEDIEN blogge ich hier (demnächst)>>

Derzeit kursieren Berichte im Netz ausgehend von "gegen-hartz.de" über einen 40jährigen MANN, der vom Jobcenter vor die Wahl gestellt wurde: Sanktion oder Arbeit im Sex-Shop ;-)))


Interessant, wie die Leute auch "umschwenken" - (un)freiwillige Arbeit im Sexshop: grundsätzlich geht gar nicht  - aber Zwangsarbeit (Putzen, Soziale Arbeit, anderen (auch hochwertigen) Plunder verkaufen, sich geistig prostituieren ist "Bürgerpflicht"?
Ist es solidarisch für die Allgemeinheit, sich als Individuum "unterzuordnen und gefügig zu zeigen" ganz gleich wie weit die eigene Lebenserfahrung und Vernunft von den "noch laufenden Mechanismen" entfernt ist, oder ist es solidarischer, die Freiheitskräfte in und an sich sichtbar zu machen, die man in jedem seiner Mitmenschen stärken möchte? Spielt dabei eine Rolle, wie viele "persönliche Befürworter" oder "persönliche Angreifer" man hat? Oder wer diese Rollen ggf. einnimmt?
Darf das Individuum,noch dazu wenn es  sich bewusst irgendwo rausgezogen hat, Deutungshoheit über sich selbst erlangen und dann auch noch losgelöst von seinem individuellen Schicksal systemisch analysieren, auch wenn es nicht "durch persönliche Sicherstellung der Lebensgrundlagen durch akzeptierte Einkommens-/Erwerbsmuster"?
Ist ein emanzipatorischer Akt des Individuums Dreistigkeit und Abgehobenheit oder ein weiterer (kleiner) Impuls bis hin zum "Auftakt" für ein gesamtgesellschaftliches COMING OUT aller durch den gängigen Erwerbs-Arbeitsbegriff Diskriminierten? 

Ich habe meiner "Teamleiterin" geschrieben, dass ich Herrn M. als befangen ABLEHNE. Das ging auch bis nach Nürnberg. Keine Reaktion bisher - außer man zählt das Telefonat mit der Gleichstellungsbeauftragten dazu.
Ferner habe ich ihr auch mitgeteilt, dass JEDES Angebot mit Sanktionsdrohungen ZWANG ist und mir daher aus weltanschaulichen Gründen, körperlich, seelisch und geistig NICHT zuzumuten ist. Dass ich dieses Recht auch für JEDES andere individuum forderte, steht der Erklärung über meine Zumutbarkeitsgrenzen nicht im Wege.
Nun bin ich gespannt, ob darauf überhaupt reagiert wird.

Einen neuen Antrag ab JULI muss ich diesen Monat noch einreichen...


WEITER mit TEIL 12>>


Inzwischen geklärt:
Das Wort Sanktionsbescheid gehört nicht auf eine gelben Umschlag!
 Hier die schriftliche Antwort des Datenschutzbeauftragten Kuzina>>


Offene Erklärung im TV, mich nicht wegen meiner Absage an den Erotikladen zu sanktionieren (durch Pressesprecher Ebeling) HIER>>


Die Feststellungklage zur Verfassungswidrigkeit/Nichtigkeit meines EGV-VA, SGB-II insgesamt, wurde gerichtlich abgelehnt. Berufung ist innerhalb von jetzt noch ca. 3 Wochen möglich


Offene Punkte (Stand 16. 06. 2017)

*Kann datenschutzrechtlich noch etwas wegen des "Sanktionsbescheid" Wortes auf dem Umschlag sowie in der "Weitergabe meine nicht zu einer Bewerbung gehörigen Faxes" durch die Firma Tempton unternommen werden?

*Umgang mit der Situation, dass es sich beim Erotikladen eigentlich um einen PORNO-Laden mit Kino und BORDELL-Dienstleistungen handelt.
Urteil, dass KEIN Job in so einem Unternehmen, das Prostituion fördert oder gar betreibt, vermittlet werden darf (unabhängig vom ZWANG, der noch ein weiteres Thema ist)

*Umgang mit der angedachten neuen Maßnahme

*Offenes Widerspruchsverfahren gegen die 2. 30% Sanktion wegen "falschen, weil ehrlichen Worten" in Bewerbungsschreiben - der Widerspruch wurde noch nicht beantwortet, es ist aber schon "Halbzeit" des Sanktionszeitraumes

*Verbleib und Verlauf der beiden 60%Sanktionsverfahren durch Herrn M.

*Reaktionen auf die (Veränderungs)mitteilungen:
*Kind 50/50 bei Mutter und Vater
*Meldung der anderen Erreichbarkeitsadresse während der 2 Knast-Tage Ende Mai (wird Geld einbehalten dafür?)
*Erfragte MÖGLICHE Ortsabwesenheit durch verpflichtenden Gerichtstermin, der spontan länger dauerte im März "Konflikt der Gewalten"

Bearbeitung meiner Anfragen zu den Themen:
*Bewerbungsschreiben-Vorlage-Rechtsgrundlage (entgegen Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis)
*Bestehen auf vorausplanung meiner Honorareinsätze/Umgang mit spontanen Honorareinsätzen in der Zukunft
*Bestehen des Jobcenters auf Auskünften zu den Stunden, die ich für die Selbständigkeit aufwende (was bei mir MEHR Zeit umfasst als das JOBCENTER anerkennt) - wechselnde Zeiten und Orte, keine genaue Vorhersage möglich
In kommenden (sanktionsbehafteten) Erscheinungsterminen:
*BEISTANDSFRAGE
*Verpflichtung, unmittelbar im Gespräch mitzumachen anstatt schriftlicher Klärungen/zuvoriger Rechtsberatung und Bedenkzeit, dazu vorzulegende Rechtsgrundlage des Jobcenters

*Richtervorlage in Karlsruhe (für uns alle) ;-)




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11 Kommentare:

  1. „Meine Frage ist: Gucken die Leute auf den SEX und den SKANDAL im Porno- und Dildoladen arbeiten zu müssen, empört sie, dass eine (studierte und schon beschäftige) Freiberuflerin das machen muss oder regt sie genau wie mich das THEMA ZWANG daran am allermeisten auf?“

    Das ist eine sehr interessante Frage, und die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Katja Kipping ja ebenfalls!
    Vor dem Hintergrund, dass sogar Prostitution (!) in Deutschland seit Januar 2002 ein legales Versicherungsfähiges Gewerbe ist (WIKIPEDIA - Prostitutionsgesetz), wundert es mich eigentlich dass Frau Kipping hier so Partei für Frigga ergreift.
    Weil, dieses Prostitutionsgesetz wurde in den 90ziger Jahren soweit ich weiß von den GRÜNEN, im Zusammenhang von Gender und Gleichberechtigungspolitik, angestrebt und vorbereitet.
    Und die LINKEN unterstützen diese sogenannte Genderpolitik (totale Gleichstellung und Gleichberechtigung aller sexueller Orientierungen in der Gesellschaft) ja auch!
    Im Rahmen dieser sog. sexuellen Vielfalt will man auch sog. sexuelle Dienstleistungen aus dieser berühmten “Schmuddelecke“ heraus holen. Dieses Ziel wird auch z.B. von diesem Sexshop Erdbeermund angestrebt.
    Ich stelle mir den AV von Frigga so richtig vor, wie er sich so dachte: „Na die Frigga ist doch eine total emanzipierte moderne (und bestimmt auch hier aufgeschlossene) Frau. Die dürfte mit dem Verkauf von “intimen Spaßmitteln“ eigentlich kein großes Problem haben“.

    Nun hat Katja Kipping die Bundesregierung gefragt, und die Antwort wird u.a. von den christlich orientierten Politikern, die ja bei solchen Fragestellungen noch wegen ihrem christlich-traditionellen Restgewissen zusammenzucken, unmodern beantwortet.
    Das zeigt, dass unser politisches Establishment - einschließlich Katja Kipping (!) - noch nicht wirklich Genderreif ist, noch nicht NWO reif ist.
    Gott sei Dank !!

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    1. Lieber Andreas,

      ich habe die Frage hypothetisch für die Leserschaft und die Beobachtenden von außen gestellt - meine Postiion ist völlig klar dabei.

      1) SexarbeiterInnen dürfen in den Versuchen, ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlicher Versorgung, nicht schlechter gestellt sein, als andere Menschen, die sich mit (nicht-erotischem) Gewerbe "Prostituieren". Im Mittelpunkt ist hier der BETROFFENE von Sex-Arbeit, der in einem von mir als PERVERS betrachteten Wirtschaftssystem lediglich seinen Platz zum Überlebn und Beteiligt werden "am Kuchen" sucht.

      2) AnbieterInnen von Sexarbeit als "Arbeitgeber" dürfen nicht die Datenbanken der Jobcenter benutzen, weil diese Jobs "sanktionsbelegt" "angeboten" werden.
      Gäbe es ein gesellschaftliches Taktgefühl, auch andere Jobs aus der Jobbörse nehmen zu dürfen, wie Leiharbeit, würde ich das auch unterstützen - aber nur so lange, wie es eben die SANKTIONEN gibt.

      Also wie Anwälte es machen: wenn man eine unökologische, tierfeindliche Schweinemastanlage nicht verbieten kann, alle "inhaltlich-moralischen" Punkte ignoriert werden, kann man über die Normfehler oder fehlenden Formalien der Zufahrtsstraßen argumentieren (so machte es z.B. ein Anwalt in Wendisch-Priborn im Jahr 2000 und gewann für den BUND).

      3) Nicht die DILDOS sind pervers, sondern der ZWANG, unter dem sie verkauft werden sollen - ebnso die Herstellung sowie vor allem auch die Produktionsbedingungen von PORNOS, die der Laden massenhaft anbietet.
      Meine Entscheidung basiert nicht auf "spaßfeindlicher" Haltung, sondern auf Spaß und Freude an meinem Leben! Wer erotische Waren verkaufen oder kaufen will, soll das tun - ohne Sanktionen!
      Ich habe dazu KEINE LUST.
      Aber wie gesagt, meine langweilige EGV per Vergewaltigungsakt lässt sich bestimmt vielfältig verwenden - auch um sie für Adult-Spielchen einzusetzen - sie kann käuflich erworben werden, um Aktionskassen zu füllen ;-)))

      Wenn eine Frau oder ein Mann offen ist für sexuelle Praktiken, Themen, Gerätschaften, heißt das nicht, dass er oder sie dies auch "verkaufen" oder "von sich veräußern" möchte - schon gar nicht in einem Unternehmen eines Dritten zu dessen Gewinnmaximierung oder zur Stabilisierung von Herrschaftsverhältnissen, gegen die er sonst "lebt".


      4) für mich ist klar der ZWANG das Problem - jede Frau und jeder Mann hat das RECHT, sich und seinen Körper oder Geist zu prostituieren - gleichwohl aber auch das Recht, zu alledem aus welchen (nicht genannten) Gründen auch immer NEIN zu sagen - und das vor allem darf mensch HEUTE anders als MORGEN: nach Belieben.
      Habe ich 5 Jahre mit dem gleichen Partner verbracht, darf er mich im 6. Jahr auch nicht ungefragt "benutzen". Hat jemand 20 Jahre als Nutte gearbeitet, darf sie morgen nicht als Türsteherin im Tabledance "zwangsarbeitend verwertet werden" - SIE entscheidet nämlich wann wie wo sie was will - eine "Schema" zu erstellen, das von außen "Entscheidungsgewalt" besitzen soll, ist das Verbrechen - auch in ALLEN Genderfragen meiner Ansicht nach!


      Ich kann sehr gut mit der Thematik "Sexualität" umgehen, weswegen ich diesen JOB offen abgelehnt habe.

      An der Thematik wird nämlich der Widersinn zwischen Liebe und Verkauf, Leidenschaft und Lüge deutlicher als bei fast allen anderen ;-)))
      Ich habe sehr viele farbige Metaphern dazu verfasst in diesem Blog und die "50-shades of Jobcenter"- Phantasie meinerseits ist noch nicht zu Ende ;-)
      Leider offenbar auch nicht die Sanktionsphantasie meiner "Jobcenterkontakte".
      Frivol grinse ich in mich hinein bei all den BDSM-Anflügen, die das Zwangssystem um mich und andere Freunde herum probiert! Herrschaft in Frage stellen ist eine Lust.

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    2. 5)
      Herr M. hat mir ja nun leider nicht gesagt, was ER sich gedacht hat.
      Vermutlich hat er verzweifelt oder "scheinfreundlich" alles gesucht, alle Helfer-Handlanger-Jobs, alles was mich voll auslasten oder zeitlich zerfasern soll, so dass er irgendeinen Vermittlungserfolg zu verbuchen hätte oder alternativ wenigstens ein klares NEIN, was eine Sanktion hervor brächte. Mit seinem Griff ins eigene Klo hat er offenbar nicht gerechnet - außer er ist noch tiefer mein "Verbündeter" im Beseitigen der Sanktionen mittels Provokation, als Herr L. das war.

      6)
      Die ENTSCHEIDUNG, das NEIN ganz offen auszusprechen gegenüber dem Arbeitgeber Erdbeermund und dem Jobcenter wie RALPH BOES es zu ALLEN Zwangsjobs gemacht hat, habe ich aber aufgrund meiner familiären Lage NUR im Fall des kontroversen Sex-Shop-Jobs getroffen - eben WEIL ich mir da Potential zur Unterstürzung und Öffentlichkeit erhofft hatte.
      Jedoch auch eher als "TÜRÖFFNER" gegen Zwang - nicht zu einer Debatte, ob Frauen (oder Männer) sich jenseits der Sanktionsthematik verkaufen DÜRFEN oder nicht!

      Dazu habe ich ja die Position, dass JEDER Job gegen Geld PROSTITUION ist und dass ich da nicht "frei von Schuld" bin, weil auch ich gegen Geld schon gearbeitet habe oder mich für meine Projekte - wenn es sich ergibt - auch bezahlen lasse.
      Grundsätzlich widerstrebt es mir aber, dass Menschen überhaupt für Geld arbeiten MÜSSEN - anstatt frei "handeln" zu dürfen - mit oder ohne kaufmännisches "Handeln"!

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    3. AnbieterInnen von Sexarbeit als "Arbeitgeber" dürfen nicht die Datenbanken der Jobcenter benutzen, weil diese Jobs "sanktionsbelegt" "angeboten" werden!??

      Das wusste ich nicht!
      Na dann würde ich hier mal klar sagen, Dein AV darf Dir dann auch nicht mit Sanktionsandrohung Jobs in dieser Branche "anbieten" !!
      Dann hat er hier ja wirklich ein Fehler sogar im Sinne dieses SGB-Systems gemacht !!

      Im Übrigen geht meine Kritik bzw. Verwunderung in meinem oberen Kommentar an die Politiker, und keinesfalls an Dich!

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    4. Du darfst mich unabhängig davon auch kritisieren ;-)
      Es war ein guter Anlass, meine Positionen da für mich in einer gewissen Öffentlichkeit zu klären - dazu sind all solche Anstöße wie der von Dir gut!!

      Wir wussten vieles nicht, was ein AV (innerhalb von SGB-II) DARF und was nicht... mich hat eine Zuschrift erreicht, dass es absolut nicht geht, was da passiert ist*:

      " [...]
      folgendes Urteil, vom Januar diesen Jahres!!! Da hat ein Erotik-Arbeitgeber die Arbeitsagentur verklagt, weil sie seine Erotik-Arbeitsplatz-Angebote aus der Jobbörse gelöscht hat. In der Zusammenfassung des Urteils heißt es, die Arbeitsagentur sei berechtigt, in den Nutzungsbedingungen das Einstellen von Jobangeboten im Erotikbereich zu verbieten. [...]

      Hier das Urteil, der Volltext scheint leider nicht online zu sein:
      http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5843-stellenangebote-aus-dem-rotlichtmilieu-in-der-jobboerse-der-arbeitsagentur

      Hier die Nutzungsbedingungen der Jobbörse:
      http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5843-stellenangebote-aus-dem-rotlichtmilieu-in-der-jobboerse-der-arbeitsagentur

      Darin ist es § 9 (3) 2.

      Das Angebot hätte also von vorneherein gar nicht in der Datenbank sein dürfen. Und Du hast denselben Anspruch auf den Schutz dieser Nutzungsbedingungen wie jeder andere auch.
      [...]"

      *und auch die Gleichstellungsbeauftragte des JC Pankow fand das Geschehene nicht in Ordnung... sie war sogar soweit "offen", in den Raum zu stellen, dass man über Arbeit und den Arbeitsbegriff mal nachdenken müsste ;-)
      Gruß,
      FriGGa

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  2. Nochmal zur Sex-Sells-Thematik

    Fiktives Gespräch - hat NIE so stattgefunden (!):
    "Ach Frau Wendt, mögen Sie Sex?"
    "Ja doch."
    "Mögen Sie lieber jemandem einen blasen, kraulen Sie ihm den Rücken oder würden Sie eher küssen?"
    "Kommt drauf an mit wem und unter welchen Umständen - bei vielen mag ich das alles nämlich gar nicht."
    "Wir können hier nicht wählerisch sein. Sagen Sie den bereich, was liegt Ihnen eher. Vaginal oder anal haben wir hier auch noch auf der Liste ihrer möglichen zu klärenden Fähigkeiten. Sie haben Mitwirkungspflicht!"
    "Ich mag das überhaupt alles nicht für andere für Geld machen - nur in freiem Austausch mit Menschen, wohin mich das Herz zieht."
    "Sie weichen der Frage aus, Frau Wendt! blasen, kraulen, küssen?"
    "Nichts, was mit Sanktionen erzwungen wird!"
    "Falsche Ebene - gehen Sie deswegen in die Politik. Wir müssen hier erstmal weitermachen."
    "Zwang ist nicht zumutbar!"
    "Aber die Arbeit ist zumutbar. Sie haben doch schon, wie Sie selbst sagen, jemanden geküsst, jemandem einen geblasen, jemandem den Rücken gekrault. Sie können diese Tätigkeiten ALLE jetzt auch wieder durchführen und damit endlich unabhängig vom Jobcenter werden."
    "Das war mein Freund - kein Fremder. Ich will's nicht!"
    "Das ist Arbeitsverweigerung!"
    [...]

    So werden unsere intimsten Wünsche und Leidenschaften, die wir auch offen herumtragen, etwa wenn wir berufstäig sind in welcher Branche auch immer, missbraucht, vernuttet, verdreht!

    Ich hätte das selbe statt sexueller Dinge auch über Kinderbetreuung oder Putzen oder (naturwissenschaftliche) Projekte schreiben können!

    Noch krasser: "funktioniert Ihre Hand- Augen-Koordination? Können Sie zielen? Sie haben schonmal ein Ballerspiel gespielt und dabei auf menschliche Gestalten geschossen? Na dann ab zum Dienst an der Waffe, der Drohne, im Krieg!"

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    1. :-)
      Blasen, kraulen, küssen!
      Also ich finde, mit dem Text könntest Du Dich schon bei Dieter Nuhr bewerben.
      Das ist ja schon Cindy aus Marzahn 2.0! :-)

      Oder vielleicht doch lieber nicht, weil damit das Thema dann wieder in so eine scheinbar realitätsferne Belustigungsecke landet.:-/

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    2. Zum Thema ERWERBSARBEIT im übertragenen Sinne diese Geschichte - aus dem Roman "Das Magdalena-Vermächtnis" von
      Kathleen McGowan

      Eine Frau ("Colombina") war aus gesellschaftlichen Konventionen mit einem Mann (Niccolo) zwangsverheiratet. Sie hatte aber auch einen Geliebten (Lorenzo di Medici). Der Ehemann erfuhr das und ging auf sie brutal los und warf Ihr Hurerei vor.

      Zitat:
      [Colombina]: "Ich hure nicht mit dem Medici herum. Ich gebe mich ihm aus freien Stücken hin. Ich habe es getan und ich werde es immer wieder tun. Lorenzo [di Medici] gehört mein Herz. Warum soll ihm dann nicht auch mein Leib gehören?"
      Niccolo [...]: "Weil... weil du meine Frau bist?"
      "Eben hast Du gesagt, ich sei eine Dirne."
      "Weil Du Dich so benimmst!"
      [...]
      "Vielleicht hast Du in einem Punkt recht: Eine Hure geht mit einem Mann ins Bett, weil sie überleben muss und weil ihr keine andere Wahl bleibt. So gesehen, bin ich DEINE Hure!"

      ----------------------------
      Besitz, Geld, R(a)echt - alles Konstrukte, die geeignet sind, der LIEBE zu widersprechen.


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    3. @ Andreas

      "Oder vielleicht doch lieber nicht, weil damit das Thema dann wieder in so eine scheinbar realitätsferne Belustigungsecke landet."

      Das ist eben immer schwierig, viele unterschiedlich denkende Menschen im Internet aufklären zu wollen. Die einen schalten bei zu viel Paragraphengesabbel (§ XYZ i.V.m. § ZYX) sofort ab, die anderen begreifen nicht, dass man, um das Kind endlich einmal beim richtigen Namen zu nennen, zuweilen auch in die Schlammkiste greifen muss. Ich mache übrigens beides um verstanden zu werden. Zum einen nenne ich z.B. den § 10 SGB II, auch "Arbeits"-Zwangsparagraph genannt, und auf der anderen Seite habe ich keine Angst davor die Sauerei auch zu benennen (schwanzlutschende „Dienstleisterinnen“ im Sexkino). Warum sollte man auch um den heißen Brei reden, wenn hier doch offensichtlich von der BA in die Prostitution vermittelt werden soll? Denn es geht ja hier nicht nur um solche Prostitution (Damen des Rotlichtgewerbes) - so wie das Wort immer vom Bürger verstanden wird - sondern um die richtige Definition des Wortes Prostitution. Das Wort Prostitution kommt von dem lateinischen Wort "prostituere = preisgeben; in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und sich dadurch herabwürdigen; sich erniedrigen; sich herabwürdigen; sich hergeben; sich zur Verfügung stellen" und damit sind wir doch auf der richtigen Spur, was seit Jahren mit Arbeitslosen in den Jobcentern veranstaltet wird.

      Zeitarbeitsfirmen sind übrigens in der BA bzw. den Jobcentern sehr gern gesehene "Arbeitgeber", weil sie jeden Monat Hunderttausende von Arbeitslosen (die aber nur einen Hungerlohn bekommen) für eine gewisse Zeit aus der BA-Arbeitslosenstatistik verschwinden lassen. Nachdem wir also jetzt endlich die richtige Definition für Prostitution kennen, können wir uns nun auch das richtige Wort für Zeitarbeitsfirmen denken.

      M.S.

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  3. Mal etwas ganz Neues.

    Frau Angela Merkel ist gerade dabei sich zu der Frage `Homo-Ehe ja oder nein´ zu liberalisieren.
    Wenn die sog. Homo-Ehe nach der Bundestagswahl mal in die staatliche Legitimation kommen sollte, sehe ich schon den ersten Fallmanager in so einem Jobcenter einer Langzeitarbeitslosen oder Aufstockerin einen Leihmutterjob "anempfehlen".
    Mit einer sog. Ehe für alle wird dann nämlich auch die Legitimation der Leihmutterschaft Tür und Tor geöffnet - damit eben auch, im Sinne der Gleichstellung, Schwule Männer Kinder haben können !!

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