Dietlind hat seit Jahren keine Grundsicherungsleistungen erhalten.
Sie beantragt auch kein HArtz IV, sondern das
GRUNDRECHT AUF DAS EXISTENZMINIMUM*
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1BvL 1/09,3/09,4/09.
Um ihr Grundrecht zu erlangen, hat sie eine "Einstweilige Anordnung auf Feststellung" ans Bundesverfassungsgericht gestellt.
Wortlaut siehe hier>> (kommt noch, ist aber auch in der Antwort zitiert)
Nun erhielt sie eine
Antwort>>
vom Bundesverfassungsgericht, die gegen jedes Grundrecht gerichtet ist:
Es wird mit STRAFE gedroht, wenn man seine Grundrechte einfordern will!
*Mit Inkrafttreten von SGB-II sind gesetzliche soziale Leistungen im Sinne von Artikel 22, 25 und 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht mehr beantragbar. Sie wurden durch eine "freiwillige Leistung" der BRD (HartzIV/SGB-II) ersetzt, die aber die Ausbeutung von Mensch und Natur diktiert.
Inzwischen hat Dietlind auf die angedrohte Strafe geantwortet >>
Hier wird dann auch erscheinen, wenn Dietlind darauf wieder eine Antwort erhält
zurück zur Hauptseite >>
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Weitere veröffentlichte Dokumente von Dietlind Schmidt:
*Offener Brief an Andrea Nahles vom Juli 2015>>
*Fortsetzungsfeststellungsklage zur Feststellung der Nichtigkeit der
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt >>
Aus diesem Artikel geht nicht hervor ,von was die Dietlinde lebt ? Wenn sie keine SGB 2 Leistungen beantragt hat und auch keine SGB 12 Leistungen und ohne die vorgeschrieben Klageweg einhält ,lehnt das Bverfg immer dem Einstweiligen Rechtschutz ab . Bei welchen Träger hat den die Betroffene das Grundrecht auf Existenzminmum beantragt ,das geht aus dem Bericht nicht vor. Auch ein Obdachloser in der Obdachlosenunterkunft hat Anspruch auf Existenzsicherung .
AntwortenLöschenMit dem Inkrafttreten von SGB II, Hartz IV, gibt es keine gesetzlichen sozialen Leistungen, die beantragbar wären in der BRD.
LöschenSeit Jahren erhalte ich deshalb keine Leistungen. Deswegen meine Rechtsanträge zum Bundesverfassungsgericht.
Das Urteil des BVerfG 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09 ist real nicht beantragbar, dass heißt ein Grundrecht auf das Existenzminimum gibt es nicht.
Wer Menschenrechte einfordert, bleibt obdachlos und mittellos und wird zusätzlich abgestraft.Zu Kaiserszeiten nannte man das Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft. Ich nenne das moderne Sklaverei.
Ein Recht auf wirksame Beschwerde gibt es nicht.
Lobbyisten diktieren Gesetze. Das ist die Diktatur des Geldes.
Deshalb fragte ich über www.fragdenstaat.de beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einhaltung der international ratifizierten Verträge (Völkerrecht) am 07.01.2016 an. Die Antworten der Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und Arbeit und Soziales weisen nach, dass staatliche Gewalt über den Missbrauch von Artikel 59 Abs. 2 GG den Geltungsbereich des GGs und des Völkerrechts aufhebt. Der Verfassungsrang von international ratifizierten Verträgen nach Artikel 25 GG wurde seitens der Lobby aufgehoben. Das BVerfG widersprach dazu nicht.
Nur wer zum System lügt, bekommt auch was dafür.
Aber Lügen machen krank. Das System ist krank und ich mag nicht daran teilhaben.
Das höchste Gut eines Menschen ist die Freiheit.
Wer in der Lüge lebt ist niemals frei.
Längst wissen wir, dass wir in der BRD von Lobbyisten regiert werden, die ihr Mandat in korrupter Weise dazu benutzen ihre Gewinne zu erhöhen. Man kann Ihnen das heute nachweisen.
Compact hat dazu Nebenverdienste der Abgeordneten veröffentlicht.
Generalstreik ist verboten in der BRD! Es gibt aber das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Abs. 4 GG.
Lobbyisten verschärfen ihre Gesetze, die alle kriminalisieren, die Menschenrechte einfordern, egal wer es ist. Zwangspsychatrie und Kriminalisierung für das Fordern von Menschenrechten ist Alltag.
Unwertes Leben sagte man zu Hitlerszeiten.
Gelten Völkerrecht und GG nicht mehr, ermächtigen sich Kriminelle, Lobbyisten, die daran verdienen.
Die Zeiten werden erst besser, wenn nicht mehr zum Geld gelogen wird. In diesem Sinne kommt für mich zuerst das Recht und dann das Geld.
Dietlind Schmidt
Grundrechtsgewährleistungseinforderungen funktionieren auf abgeänderten Antragsformularen durchaus. Je nach Gegend gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind.
Löschen§ 170 StGB ist bei staatlicher Unterhaltspflichtvereltzung durchaus anzudenken, aber JC sind selten die Täter, denn sie sind keine Träger für Grund- und Menschenrechte.