Sonntag, 27. November 2016

02.12.2016 Dietlind Schmidt:

am 02. 12.2016 ist mein Erscheinen beim LSG in Potsdam angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Voraus 2 Missbrauchsgebühren von 200,- und 500 Euro verhängt.
Ich denke, die Einladung dient der Bestrafung für das Einfordern von Menschenrechten.
Ich hatte den Missbrauch von Artikel 59 Abs. 2 GG aufgezeigt, wonach staatliche Gewalt eigene Gesetze erschafft, um völkerrechtliche Verträge gesetzlich umzusetzen.
Hartz IV ist die Abschaffung von gesetzlichen sozialen Leistungen und nicht die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Ich argumentierte in meiner Klage und Berufung, dass das Grundrecht auf das Existenzminimum real nicht beantragbar ist, weil der Geltungsbereich des Vökerrechts und des GGs über den Missbrauch von Artikel 59 Abs. 2 GG aufgehoben wird durch die Erschaffung von Gesetzgebungen wie SGB II.

Es besteht keine Chance rechtlich sich durchzusetzen. Aber die Abstrafung, ist eine erneute Provokation Widerstand zu leisten.
Ich hätte gern ein paar Zeugen, für das Verurteilen des Einforderns von Menschenrechten.
Ich weiss das am 2. 12.2016 der Drohnenprozess ist und würde viel lieber dort sein
Ich denke alle von uns sind bereits registriert. Ich glaube nicht an Zufälle bei der Prozessterminierung.
Im Moment hat von uns jeder etwas zugesetzt bekommen.
Falls sie mich nicht einbehalten, weil ich ja nicht zahlen kann, nehme ich an den Terminen der Abstrafung teil. Also gebt  eure Termine rechtzeitig bekannt. Ich kann das Internet nur eingeschränkt nutzen.
Im Anhang findet ihr die Ladung und einen Beschluss, der bereits die Ablehnung der Berufung ist.


Danke für eure Mühe!



Hier eine kleine Zusammenfassung des Termins heute aus Sicht einer Prozessbeobachterin:

D. hatte einen Richter, der erstmal alle ihre Anträge recht verständlich vorgetragen hat und ihr auch mehrfach sagte, dass sie selbst alles bestimmen könne und er ihr nicht reinreden würde - dennoch hat er sie - in der Manier einer "Gruseltante" gedrängelt, doch statt eines Grundeinkommens, für das es ja keine Rechtsgrundlage gäbe, endlich SGB-II-Leistungen zu beantragen.

D. hat widersprochen und nachvollziehbar erklärt, dass sie ja gar nicht SGB-II wolle wegen oben von ihr genannten Gründe und dass sie auch nicht das BGE "beantragt" habe, sondern "das Grundrecht auf das Existenzminimum".
Da hätte eigentlich der Richter feststellen können, dass  das Grundrecht nicht BEANTRAGBAR ist - er hat aber ständig gesagt: ja klar können Sie das beantragen... ABER wenn sie das 98 mal machen, dagegen Klagen, rügen, verfassbeshwerde einrechen - entsteht davon keine Rechtsgrundlage sondern eben die MÖGLICHKEIT, das sich wehren als Missbrauch zu deuten und zu belangen... 

Die Gesandte des Jobcenters hätte eigentlich auch nur mal sagen können: "Ja stimmt, Frau Schmidt WILL keine Leistungen nach SGB-II, sind wir halt nicht ZUSTÄNDIG - machen wir mit ihr GEMEINSAM Verfassungsbeschwerde... weil ja das passende Amt für Frau Schmidt fehlt - damit also der gesetzliche Auftrag (so er denn dem Jobcenter vorliegt) nicht erfüllt werden kann bei den jetzigen SGB-II-Vorgaben.
Doch dazu war die Dame nicht fähig, sie sah abgeschlagen und kränklich aus und sagte kaum 3 Worte während des Prozesses, nämlich dass man Dietlinds Klagen und Anträge abweisen solle.

D. begehrte Aussetzung des Verfahrens und Antrag auf Richtervorlage...
Der Richter hatte andere Ideen, die er FÜR D. formulieren wollte. Etwa dass das Verfahren zurück an das Berliner Sozialgericht geführt werden sollte.
D. wollte für sich selber sprechen und stellte ihre Anträge.

Alle von D.s Anträgen wurden dann auch von dem Richter abgelehnt. Er ließ keinerlei Revision zu und lehnte die Berufung ab.

Zitat sinngemäß: "Wir haben keine Zweifel an der Verfassungsgemäßheit von SGB-II,
es gibt keine Gründe damit ans Bundesverfassungsgericht zu gehen."


(*Gruseltante =wir wollen nur Dein bestes, wir verstehen Dich, wollen Dir HELFEN - aber nur um Dich reinzupassen in unsere Welt, in der DEIN eigentliches Wesen nicht sein kann und nicht sein DARF)



Nachtrag: D. hatte vorab Sorge, dass man ihr nach den ganzen Zwangsandrohungen (Erscheinen angeordnet, Bußgelder...) und unter Berücksichtung des gruseltantenhaften* Sozialstaatswesens jetzt übel mitspielen würde - doch statt dessen bekam sie eine klitzekleine Aufwandsentschädigung für ihr Kommen und das Fahrgeld.
Wenn sie das für jedes Verfahren bekommt, hat sie schon ein besseres Einkommen ;-)

Der Richter fragte: Sie sind obdachlos und WOLLEN keine Leistungen beim Jobcenter beantragen - wovon leben Sie?
D.: "ich bekomme ein kleines Grundeinkommen aus einer privaten Organisation... grundeinkommen-für-alle.org"
Richter - an die Jobcentergesandte gewandt: "also dann besteht kein Einkommensproblem"...

Als D. einen Flyer dem Richter gab, um zu zeigen, welche Initiative ihr das taschengeldhohe Mini-BGE auszahlt, gab er diesen sofort zurück und sagte: "wir sind hier kein politischer Marktplatz, sondern ein GERICHT."
D.: "Mit Ihren Urteilen machen Sie ständig Politik."


1 Kommentar:

  1. Diese Arrogante und legale Kriminelle von richter und deren lakaien kann man stunden lang auf die Fresse hauen. Das ist das wenigste was die wirklich verdient haben!

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