Ein junges Paar aus Kiel berichtete mir kürzlich Folgendes.
Beide leb(t)en in einer WG, für die die Miete der Kostentabelle nach vom Jobcenter übernommen wurde - praktisch-faktisch zahlte die eine WG-Bewohnerin vom BAFÖG ihre halbe Miete.
Die beiden verliebten sich, heirateten und erwarten inzwischen ein Kind (weswegen die werdende Mutter das Studium pausiert und daher auch keinen BAFÖG-Anspruch hat und selber ALG-II beantragt hat bis sie wieder studieren (können) wird).
Durch die Eheschließung haben die beiden eine Bedarfsgemeinschaft gegründet - was ihren Anspruch auf Mietkosten drastisch reduziert.
Auch wenn das Kind zum Geburtstermin die Bedarfsgemeinschaft auf drei Leute erweitert, wird der Mietanspruch nicht mehr so hoch sein wie für zwei Singles in einer sparsamen WG!
Zu Anfang jedoch soll das Kind gar keinen Anspruch auf mehr Platz haben bis es ca. 1 Jahr alt sein wird.
Das bedeutet, die Wohnung, die sowohl für die Frau als auch den Mann selbstgewählte Heimat war, nun keinen mm größer geworden ist, nur eben, dass die beiden Tisch und Bett teilen, soll für die beiden durch ihre LIEBE und ihr gemeinsames KIND plötzlich nicht mehr angemessen sein - sie sollen sich durch ihre Familiengründung eine kleinere oder billigere Wohnung suchen.
Ich bewerte dies als ASOZIAL und LEBENSFERN - FEINDLICH gegenüber jeder Familiengründung.
Der Satz "gehen wir zu mir oder zu Dir" bekommt in diesem Kontext eine neue Bedeutung: "Ziehen wir in Dein Einzelzimmer oder meins" müsste man angesichts dessen fragen - am besten in das selbe kleine Bett mit einem Tisch und einem Stuhl - verliebte Leute können ja auf dem Schoß des anderen sitzen und wenn sie Kinder bekommen, dann sind die halt ihr Hobby, dem alle anderen Einrichtungsgegenstände weichen müssen...
Insgesamt besteht ggf. die Möglichkeit, hier und in ähnlichen Fällen gegen die Mietobergrenzen zu klagen.
Dazu neulich in den Medien:
https://www.focus.de/finanzen/news/alleinerziehende-besonders-betroffen-jeder-fuenfte-hartz-iv-empfaenger-zahlt-einen-teil-der-miete-selbst_id_11172628.html
Der Fall wird von mir weiter verfolgt und ich hoffe die betroffenen, denen ein Umzug unzumutbar ist, wehren sich und bekommen dabei vor Ort und ggf. auch überregional Hilfe, die grundsätzlich diese asoziale Gesetzeslage oder Gesetzesinterpretation beenden wird.
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