"... das JC hat seine primären Sanktionsschulden restlos beglichen ..."
Für den seelischen Schaden an Millionen Hartz IV Empfänger, den diese "Behörde" zu verantworten hat, wird man die Verantwortlichen hoffentlich auch irgendwann zur Rechenschaft ziehen.
genau, daher schrieb ich "primär", als nur das, was sie auf ihrem Papier "falsch berechnet" hatten, als sie noch dachten, ihre Sanktionen seien "berechtigt". ... da es zu der seelischen Welt derzeit keine rechtliche Handhabe gibt (außer man kriminalisiert Opfer von Behördenhandeln und zwangspsychiatrisiert oder "betreut" sie dann zu allem Überfluss auch noch statt) und alle Welt "außerhalb der SGB" ausgeblendet wird in der Denke innerhalb der SGB, wo nur "Geld genommen oder (verspätet) nachgezahlt werden kann" - immerhin ohne ZINSEN nach VIER Jahren -
da bleibt nur das BLOGGEN oder andere veröffentlichen und auch das sich selber BLOSSSTELLEN der Behördentaten, die manch Behördenmitarbeiter nun gar nicht gern auf einem Blog oder in der Zeitung sah/sieht... und der ggf. nach Feierabend dann noch darüber "nachdenken muss", weil ihn das Gebloggte "sehr belaste"... tja, unsereins muss auch ständig an die begrenzungen der Materiellen Existenz denken, spürt sie bei Sanktionen oder abgelehnten Anträgen oder geschaffenen Tatsachen... unsereins kann NICHT nach Haus gehen nach einem Termin und "sachlich so tun als habe das, was da geschah, keinen Zusammenhang mit dem eigenen seelischen und körperlichen Wohlergehen" und als "binde es nicht den sonst anderen Themen weit offen stehenden Geist"... dieses GEFÜHL und diese BETROFFENHEIT kann kein Gesetz umgekehrt einem Behördenmitarbeiter "geben", sondern nur die Wechselwirkung menschlicher Interaktion, die eben gern auch nach Feierabend beim Lesen irgendwelcher Blogs auftritt - oder noch besser: beim Lesen solcher Blogs in DIENSTZEIT, um daraus dann einen "Issue" bei den Vorgesetzten zu machen und Behördenzeit für Strafanzeigen zu verwenden etc. pp. Dass manch Behördenmitarbeiter nur schlechte Gefühle dabei hatte, ist nun die Folge seines eigenen Umgangs mit den Gesetzen und seines eigenen nachträglich für FALSCH befundenen Sanktionierens. Dass einmal eine Betroffene solchen Handelns sich eins lacht ob ihrer Art, die Dinge zu verdauen und zu veröffentlichen und genüsslich an die illustren Begegnungen mit dem Sanktionspersonal zurückdenkt, sogar Herzenswärme für diese Menschen in sich entwickelt, könnte man ja als positiven Nebeneffekt werten - doch eigentlich nur, wenn das entsprechende Behördenpersonal sich zumindest innerlich ohne Rachgelüste ebenfalls weiterentwickelt und empathie für ihm völlig fremdartige lebensformen entwickelt wie die Antragstellerin... oder auch ihr eines Tages dankt, diese Erfahrung gemacht zu haben. Ich weiß, dass viele Menschen diese Freude über ihren Fall nicht haben - sie bekommen weder nach 3, 4 oder 10 Jahren das ihnen zustehende Geld noch irgendeine Entschuldigung. Daher werde ich weiter darauf drängen - nicht nur in meinem Fall, sondern allgemein - dass neben dem Durchsetzen rechtlicher Ansprüche und der langfristigen Transformation zur sanktionsfreien Existenzabsicherung für alle auch AUSSRPACHEN geführt werden. Und zwar AUF WUNSCH DER BETROFFENEN des Behördenhandels und "durch Verfügbarmachung der Täter" dafür. Für diese Sanktions-Leute, die nicht freiwillig in die Aufarbeitung gehen, kann es viele "Anreize" geben, sich mit der BRUTALITÄT ihrer Sanktionsfolgen auseinandersetzen zu müssen und das sollten sie - ALLE, die jemals dort mitgewirkt haben! Und wenn sie GLÜCK haben, begegnet ihnen jemand wie ich, der "nur" instantan ihr Handeln der Lächerlichkeit preisgegeben hat bevor die Gerichte es nachträglich "verboten" haben so zu sanktionieren.
... wenn sie GLÜCK haben, müssen sie nur auf Blogs und in darunterstehenden KOMMENTAREN neben ganz viel Liebeserklärungen und sachlich formulierten Einwänden auch einige metaphorische Überhöhungen realer behördlicher "Sanktionslust oder SanktionsWUT" zu einer auf "-wut" endenden Krankheit lesen... einer real schrecklichen niemandem zu wünschenden Krankheit, die aber sprachlich gemeinhin oft als Sinnbild unkontrollierter und sachlich falscher Handlung aufgrund einer (persönlichen oder gar amtlich verordneten) "Wütigkeit" gereicht. Das metaphorische Bild eines damals im Sanktionsfieber von eineR Fremden verfassten Kommentar fand auch ich sehr treffend für die INTENSITÄT und gleichzeitig "sachlichen Falschheit", mit der eine Behörde einen Menschen mit Sanktionen überhäufte, vor allem in der Retrospektive, wo nachträglich ALLE Sanktionen zurückgenommen werden mussten. Auch alles, was ein gewisser anderer sanktionierter prominenter Blogger über diese Sanktionsvorgänge auf seiner Internetseite kommentierte, traf perfekt in den Kern der Sache - unabhängig davon ob die Beleidigungsanzeige gegen ihn fallen gelassen wurde ;-) Dass sich ein Sanktionär darüber geärgert hat, dass er nichtmal über die Strafinstanz andere mundtot machen konnte, sei ihm gegönnt - aber nun sollte auch er mit der Aufarbeitung anfangen. Wenn er mich dazu vor einem Gericht treffen möchte, dann nehme ich diese Einladung an. Ein anderes Setting dafür, außerhalb des Ganzen, wäre mir aber lieber.
"... das JC hat seine primären Sanktionsschulden restlos beglichen ..."
AntwortenLöschenFür den seelischen Schaden an Millionen Hartz IV Empfänger, den diese "Behörde" zu verantworten hat, wird man die Verantwortlichen hoffentlich auch irgendwann zur Rechenschaft ziehen.
genau, daher schrieb ich "primär", als nur das, was sie auf ihrem Papier "falsch berechnet" hatten, als sie noch dachten, ihre Sanktionen seien "berechtigt".
AntwortenLöschen... da es zu der seelischen Welt derzeit keine rechtliche Handhabe gibt (außer man kriminalisiert Opfer von Behördenhandeln und zwangspsychiatrisiert oder "betreut" sie dann zu allem Überfluss auch noch statt) und alle Welt "außerhalb der SGB" ausgeblendet wird in der Denke innerhalb der SGB, wo nur "Geld genommen oder (verspätet) nachgezahlt werden kann" - immerhin ohne ZINSEN nach VIER Jahren -
da bleibt nur das BLOGGEN oder andere veröffentlichen und auch das sich selber BLOSSSTELLEN der Behördentaten, die manch Behördenmitarbeiter nun gar nicht gern auf einem Blog oder in der Zeitung sah/sieht... und der ggf. nach Feierabend dann noch darüber "nachdenken muss", weil ihn das Gebloggte "sehr belaste"... tja, unsereins muss auch ständig an die begrenzungen der Materiellen Existenz denken, spürt sie bei Sanktionen oder abgelehnten Anträgen oder geschaffenen Tatsachen... unsereins kann NICHT nach Haus gehen nach einem Termin und "sachlich so tun als habe das, was da geschah, keinen Zusammenhang mit dem eigenen seelischen und körperlichen Wohlergehen" und als "binde es nicht den sonst anderen Themen weit offen stehenden Geist"... dieses GEFÜHL und diese BETROFFENHEIT kann kein Gesetz umgekehrt einem Behördenmitarbeiter "geben", sondern nur die Wechselwirkung menschlicher Interaktion, die eben gern auch nach Feierabend beim Lesen irgendwelcher Blogs auftritt - oder noch besser: beim Lesen solcher Blogs in DIENSTZEIT, um daraus dann einen "Issue" bei den Vorgesetzten zu machen und Behördenzeit für Strafanzeigen zu verwenden etc. pp.
Dass manch Behördenmitarbeiter nur schlechte Gefühle dabei hatte, ist nun die Folge seines eigenen Umgangs mit den Gesetzen und seines eigenen nachträglich für FALSCH befundenen Sanktionierens.
Dass einmal eine Betroffene solchen Handelns sich eins lacht ob ihrer Art, die Dinge zu verdauen und zu veröffentlichen und genüsslich an die illustren Begegnungen mit dem Sanktionspersonal zurückdenkt, sogar Herzenswärme für diese Menschen in sich entwickelt, könnte man ja als positiven Nebeneffekt werten - doch eigentlich nur, wenn das entsprechende Behördenpersonal sich zumindest innerlich ohne Rachgelüste ebenfalls weiterentwickelt und empathie für ihm völlig fremdartige lebensformen entwickelt wie die Antragstellerin... oder auch ihr eines Tages dankt, diese Erfahrung gemacht zu haben.
Ich weiß, dass viele Menschen diese Freude über ihren Fall nicht haben - sie bekommen weder nach 3, 4 oder 10 Jahren das ihnen zustehende Geld noch irgendeine Entschuldigung.
Daher werde ich weiter darauf drängen - nicht nur in meinem Fall, sondern allgemein - dass neben dem Durchsetzen rechtlicher Ansprüche und der langfristigen Transformation zur sanktionsfreien Existenzabsicherung für alle auch AUSSRPACHEN geführt werden. Und zwar AUF WUNSCH DER BETROFFENEN des Behördenhandels und "durch Verfügbarmachung der Täter" dafür.
Für diese Sanktions-Leute, die nicht freiwillig in die Aufarbeitung gehen, kann es viele "Anreize" geben, sich mit der BRUTALITÄT ihrer Sanktionsfolgen auseinandersetzen zu müssen und das sollten sie - ALLE, die jemals dort mitgewirkt haben! Und wenn sie GLÜCK haben, begegnet ihnen jemand wie ich, der "nur" instantan ihr Handeln der Lächerlichkeit preisgegeben hat bevor die Gerichte es nachträglich "verboten" haben so zu sanktionieren.
... wenn sie GLÜCK haben, müssen sie nur auf Blogs und in darunterstehenden KOMMENTAREN neben ganz viel Liebeserklärungen und sachlich formulierten Einwänden auch einige metaphorische Überhöhungen realer behördlicher "Sanktionslust oder SanktionsWUT" zu einer auf "-wut" endenden Krankheit lesen... einer real schrecklichen niemandem zu wünschenden Krankheit, die aber sprachlich gemeinhin oft als Sinnbild unkontrollierter und sachlich falscher Handlung aufgrund einer (persönlichen oder gar amtlich verordneten) "Wütigkeit" gereicht.
AntwortenLöschenDas metaphorische Bild eines damals im Sanktionsfieber von eineR Fremden verfassten Kommentar fand auch ich sehr treffend für die INTENSITÄT und gleichzeitig "sachlichen Falschheit", mit der eine Behörde einen Menschen mit Sanktionen überhäufte, vor allem in der Retrospektive, wo nachträglich ALLE Sanktionen zurückgenommen werden mussten.
Auch alles, was ein gewisser anderer sanktionierter prominenter Blogger über diese Sanktionsvorgänge auf seiner Internetseite kommentierte, traf perfekt in den Kern der Sache - unabhängig davon ob die Beleidigungsanzeige gegen ihn fallen gelassen wurde ;-)
Dass sich ein Sanktionär darüber geärgert hat, dass er nichtmal über die Strafinstanz andere mundtot machen konnte, sei ihm gegönnt - aber nun sollte auch er mit der Aufarbeitung anfangen. Wenn er mich dazu vor einem Gericht treffen möchte, dann nehme ich diese Einladung an. Ein anderes Setting dafür, außerhalb des Ganzen, wäre mir aber lieber.