Freitag, 10. März 2023

Hick-Hack um Vergünstigungen für Sozialleistungsbezieher*innen in Berlin ("Berlinpass", "Berechtigungsnachweis" v.a. für günstige Monatskarten "Berlin Ticket S")

Hier wird über das Auskunftschaos in der Berliner Verwaltung berichtet bzgl. der Neuerung alte Berechtigungsnachweise für Berlinweite Vergünstigungen, sog. "Berlinpässe" durch neue zu ersetzen.  

EINE HAND WEISS nicht was die andere tut!

Hintergrund: das Land Berlin hat Sozialtarife für die Nutzung des ÖPNV und bestimmter kultureller Einrichtungen/Veranstaltungen. V.a. um unkriminalisiert mobil zu sein, wenn man Einkommen (nur) auf "Bürgergeld"Basis hat, muss immer ein Nachweis bei Kontrollen der Status- und Personengebundenen Fahrkarte vorgelegt werden.

Anfang 2022:

https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/ [ SEITE nicht mehr aktuell]


"..Am 5. Oktober 2021 hat der Berliner Senat beschlossen, dass der „berlinpass“ in seiner jetzigen Form zum 30. Juni 2022 abgeschafft wird. Ab 1. Juli 2022 gibt es einen neuen Nachweis, den sogenannten Berechtigungsnachweis. Der neue Berechtigungsnachweis wird dann mit der Bewilligung Ihrer Leistung von Ihrer Leistungsstelle automatisch an Sie verschickt. Dazu müssen Sie nicht zur Leistungsstelle gehen. Die Berliner Bürgerämter sind ab dem 1. Juli 2022
dafür nicht mehr zuständig.
Ihren derzeit gültigen „berlinpass“ können Sie weiter unverändert bis zum 30. Juni 2022 nutzen.
Noch vor dem 1. Juli 2022 erhalten Sie von Ihrer Leistungsstelle automatisch den neuen Berechtigungsnachweis. So können Sie ab dem 1. Juli 2022 auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen sowie das Berlin-Ticket S nutzen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis sowie zum zukünftigen Verfahren bekommen Sie zusammen mit Ihrem ersten Berechtigungsnachweis rechtzeitig vor dem 1.
Juli 2022..."

Regelung Ende 2022: Manche Leute bekommen automatisch (von Ihren Jobcenter) sog. "Berechtigungsnachweise" zugeschickt - andere nicht. Viele bekommen keinen Berlinpass bzw. ihren alten Berlinpass nicht mehr verlängert - weil das ja nicht mehr "vorgesehen ist". Sich in Berlin mit dem ÖPNV zu vergünstigtem Tarif zu bewegen, wie es dem Grunde nach allen "Leistungsberechtigten" zusteht, wird gefühlt zur Grauzone**. wenn Menschen sich darüber austauschen, stößt man schnell auf Widersprüche - v.a. dadurch, dass Bescheide und Auskünfte zu diesen aus Unsicherheit oft abgefragten und beantragten Informationen mit einer "scheinbaren Absolutheit" erteilt werden und dann aber als faktische Widersprüche im Raum schweben. 


** zumindest bis Ende März sagen die Berliner Verkehrsbetriebe BVG auf ihren U-Bahn-Fahrkartenautomaten:



Ich habe einige Auskünfte und Nachweise anderer Berliner Sozialleistungsbezieher*innen zugeschickt bekommen, die ich hier BEIZEITEN anonymisiert veröffentlichen möchte.

Ich selber erhielt am 09. 03. 2023 meinen "Berechtigungsnachweis" nebst Anschreiben:



der Qr-Code bedeutet: "22724302" - keine Ahnung was das in Bezug auf mich bedeutet...

Die im Schreiben angegebene Seite führt zu: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/

worin auch nichts zum Problem steht: wie wird man in ZUKUNFT (nach März 2023) nachweisen, dass man aktuell leistungsberechtigt und daher auch "billige-Fahrkarten-berechtigt" ist, wenn so ein "Bescheid" gut und gern 2, 3, 4, 5 Monate verspätet ankommt?


Ein ehemaliger Leistungsbezieher, der nur noch im Monat Januar 2023 im Jobcenter angemeldet war, bekam ebenfalls jetzt Anfang März seinen "Berechtigungsnachweis" rückwirkend für den Januar 2023... eine Zeitmaschine war nicht mitgeliefert...


Hier die Auskünfte, die einige andere ALG-II-Bezieher*innen aus Berlin bekamen (kleine Auswahl):


 

In einem anderen Jobcenter allerdings:
 

 

 

 TADA - der bestellte Nachweis:



Aber aus dem gleichen Hause erging auch eine Absage - wieso kann "kunde 1" bekommen, was "kunde 2" im selben Jobcenter verwehrt wird?

 


 es folgen 5 Blätter, auf denen die u.a. die Beantragung einer "Kundenkarte" der Verkehrsbetriebe beschrieben wird sowie auf hinweise der Senatsverwaltung verwiesen wird - jedoch KEIN Nachweis wie für den anderen Antragsteller im selben Haus.

 

...auch mir hatte das Jobcenter Berlin Pankow damals entgegen späterer Praxis die absage erteilt, sich selber um die Zusendung von Berechtigungsnachweisen zu kümmern, während manch andere die schon lange hatten:

 




Ja - nu wat nu?

Spätestens bei einem Rechtsstreit um hohe Fahrtkosten im Rahmen einer "EKS" (Einkommenserklärung für selbständige Leistungsaufstocker*innen) oder im Rahmen einer möglicherweise folgenden "Strafrechtlichen Verhandlung zum "Erschleichen von Leistungen" - werden wir mehr wissen - macht vorher mal ein*e Politiker*in mal eine "kleine Anfrage" oder kocht die Sache so hoch, dass niemand für diesen HICK-HACK aus Ämtern und Verwaltungen kriminalisierbar oder von der Mobilität faktisch ausgeschlossen wird?

1 Kommentar:

  1. Aktuell: die "Übergangsregelung", dass die Berliner Verkehrsbetriebe usw. anstelle einer "Kundenkarte" (beziehbar auf Bestellung gegen Vorlage des "Berechtigungsnachweises") den aktuellen Leistungsbescheid akzeptieren, wurde um einen Monat verlängert. Man kann also demnach bis Ende April 2023 mit seinem Leistungsbescheid, Fahrkarte und Lichtbildausweis Bus und Bahn fahren...

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