Gedächtnisprotokoll erstes persönliches Treffen mit FriGGas AV Herrn L.












Schreiben  an das Team ca. 5 Tage nach dem Termin (13. 09. 2016)

Sehr geehrter Herr L., sehr geehrte Frau H., sehr geehrte andere
Angehörige des Teams XXX,

ich habe letzten Donnerstag um 8:15 einen Termin bei Herrn L.
gehabt, zu dem ich überstürzt eingeladen worden war - sprich es war
nicht gewährleistet, dass die Post rechtzeitig ankam.
Die Post hatte 4 1/2 von 6 Tagen bis zum Termin gebraucht (ohne Einschreiben).

Herr L. kündigte in seinem Brief an, mit mir über eine EGV
verhandeln zu wollen und bei Nichtzustandekommen dieser einen
Verwaltungsakt zu erlassen.

Ich habe Herrn L. über seine Vertretung im Mai meine eigene EGV zum
Vorschlag unterbreitet - worauf ich allerdings keine Reaktion erhalten
habe.

Das Gespräch war aus von Herrn L. zu vertretenden Gründen nicht
möglich, dazu siehe Gedächtnisprotokoll von mir und meinen Zeugen weiter unten.* Meine Absicht, ein Gespräch zu führen, habe ich vor Zeugen kundgetan.

Sollten Sie es als unumgänglich ansehen, eine EGV abzuschließen,
bestehe ich auf der Rechtsgrundlage, dass vor dem Abschluss eines
Verwaltungsaktes eine Verhandlung über die Inhalte der EGV geführt
wird.
Das kann gern schriftlich erfolgen (von mir liegt ja schon ein Schriftdokument dazu vor) oder indem wir einen Termin finden, zu dem ich 2  Zeugen (=von mir bestellten Rechtssbeistand) sowie eineN ProtokollantIn mitbringen kann, ohne dass das von Ihnen als Provokation aufgefasst wird.

Ich möchte daher nicht mit Herrn L. das vorgesehene Gespräch/die vorgesehene Korrespondenz führen, sondern wie von mir und meinem Rechtsbeistand am 8. September angekündigt, mit der Teamleitung, wobei dann von mir aus Herr L. mit anwesend sein darf.

Das Vertrauensverhältnis seitens des Jobcenters zu mir, der Grundrechtsträgerin, wurde im letzten Termin erheblich erschüttert. Dies könnten Sie wiederherstellen, indem konsequent Grundrechte eingehalten, und diese nicht unter Hausordnungen oder bestimmten Dienstanweisungen folgenden Zielvorgaben untergeordnet werden.
Das Vertrauensverhältnis kann wiederhergestellt werden, indem Grundrechte nicht versagt werden, bloß weil es einem Vermittler ungemütlich ist und er dazu keine Rechtsgrundlagen nennen, sondern nur in bedrohlich wirkende Autoritätsphrasen fallen kann.

Ich betone dazu, dass ich Herrn L. als Menschen und Grundrechtsträger vollauf achte und keinerlei Ambition hatte oder habe, ihn zu bedrohen oder ihm zu schaden. Es ist sehr bedauerlich, wenn er sich in meiner Gegenwart unwohl fühlt, aber ich kann nicht aus diplomatischen Gründen darauf verzichten, mich rechtlich und durch bestellte Beistände, Vertrauenspersonen, vor der Bedrohung meiner Existenz zu schützen und Zeugen dabeizuhaben.

Herr L. hat diese Möglichkeit des Selbstschutzes ohnehin - er kann die Teamleitung oder
KollegInnen hinzuziehen sowie den Wachschutz rufen - er ist mir nicht "ausgeliefert".

Eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre setzt voraus, dass niemand sich bedroht fühlt - schon gar nicht in seiner physischen Existenz.
 
 Wenn Herrn L. etwas bedroht, so nicht ich als Mensch und freiberufliche Bildungsträgerin, sondern es entsteht die Bedrohung durch das Gesetz oder die mögliche Anweisung, mit mir meine Grundrechte missachtend zu verfahren. Herr L. hat aber in allen Fällen, die ihn unter Druck setzen oder in Gewissenskonflikte bringen, das Recht Remonstration einzulegen.
Ich stelle klar, dass ich niemals Herrn L. in seiner Existenz bedrohen werde und selbstverständlich auch sein Hausrecht nicht breche.

Da allerdings die Jobcenter durch das Instrument der Sanktionen tendenziell immer in der Lage sind zu drohen und dies auch millionenfach schon vollstreckt haben, kann von mir keine vertrauensvolle Offenheit eingefordert werden, solange nicht offen ausgesprochen auf dieses Instrument verzichtet wird.
Ich habe natürlich Sorge davor, dass meine Existenz zerstört wird oder dass potentielle
Gegner meiner beruflichen Absichten diese torpedieren. Wenn mich so jemand "einlädt", kann ich gar nicht offen sein für dessen "Beratung" - er müsste schon im Minimum mit mir d'Accord gehen, dass die Sicherung meiner Grundrechte oberste Priorität hat - vor allen marktwirtschaftlichen Empfehlungen, die er mir gern auf den Weg geben möchte. 

Wie Herr L. dazu inhaltlich steht, vermag ich nicht zu beurteilen, weil er mich ja bereits 
an der Tür abgewiesen hat.
 
Ich kann mich gar nicht von Menschen "beraten" lassen, die mir ihren Willen notfalls mit einem Sanktionsinstrument  "aufzwingen" wollen oder die grundsätzlich mein Auftreten oder meine Ziele ablehnen bzw. sogar feindselig empfinden.
Da es um eine Beratung meiner Person geht und nicht um eine Beratung von mir an Herrn L. (was ich aber auch bereit wäre zu tun, wenn er wünscht!), "diktiere" ich nicht die Rahmenbedingungen, sondern trete im Rahmen von sanktionsbelasteten "Einladungen" in meiner Authentizität und meinem Rechtsbeistand bei ihm auf.

Ferner bitte ich hiermit  Sie, Frau H., um einen Termin bei Ihnen - zur Akteneinsicht.

Es wäre sinnig, das zeitlich VOR der weiteren Korrespondenz oder vor den Treffen zum Verhandeln über eine EGV stattfinden zu lassen.

Mit freundlich-mitmenschlichem Gruß,
F.W.

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