Mail am 9. 11. 2016
Sehr geehrter Herr L., ich nahm am Montag Akteneinsicht in die elektronischen Beratungsvermerke gemeinsam mit Teamleiterin Frau H. und Bereichsleiter Herrn T. Dabei kam ich zu einigen Erkenntnissen und Punkten, die ich gern persönlich mit Ihnen besprechen möchte. Ferner habe ich auch Fragen meine im EGV-VA von Ihnen festgelegten Bewerbungsaktivitäten betreffend, die ich auch lieber in einem Gespräch mit geführtem Protokoll als mittels schriftlicher Anfragen klären möchte. Ich bitte Sie um einen Termin in den kommenden Wochen an einem Montag Vormittag bis spätestens zum 5. Dezember. Zur Info: An den Wochentagen außer Montag habe ich unregelmäßige und regelmäßige Termine, die mein Einkommen steigern. Daher bitte ich Sie, mich an einem Montag einzuladen. Ich bitte, die Einladung nicht mit einer Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. Falls Sie bis einschl. zum 5. Dezember keinen Termin freihaben, bitte ich Sie um Mitteilung - ich werde dann meine Fragen schriftlich stellen. Falls ich eine Terminzusage auf diesen Wunsch hin von Ihnen bekomme ohne Rechtsfolgenbelehrung und der Termin auch von Ihrer Seite als Klärungsangebot verstanden wird ohne unmittelbare Sanktionsabsichten, ist es für mich nicht dringend erforderlich, mehrere Menschen als gesetzlich garantierten rechtlichen Beistand mitzubringen oder auf einer Begleitung eines rechtlichen Beistandes (aus mehreren Personen) in Ihren Raum zu bestehen. Ich werde dann maximal einen Menschen mitbringen, sofern Sie wünschen aber auch allein mit Ihnen in einem Raum Ihrer Wahl sprechen. Auch dazu könnten Sie sich schon in der Einladung oder gemeinsamen Terminfindung dann äußern. Mir ist wichtig, dass Sie sich nicht von mir unter Druck gesetzt und bedroht fühlen, sondern frei sprechen und handeln können, bzw. dass das, was wirklich den Druck erzeugt von uns beiden als solches erkannt und benannt werden kann. Ich hoffe, eine für mich drohkulissenfreie Umgebung ist Ihnen bei einer möglichen Begegnung mit mir ebenfalls wichtig. Aber auch das kann ich Ihnen natürlich nicht vorschreiben oder gar diktieren. Denn welchen Wert hat ein JA, wenn man nicht NEIN sagen darf? In diesem Sinne beste Grüße
F.W.
[...]
Hauptseite dazu:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/friggas-dokumente-zum-umgang-mit-dem.html
Als mich dann 3 Tage später seine zeitgleich verfassten SANKTIONSDROHUNGEN,
hier das Dokument abgebildet,erreichten,
schrieb ich ihm folgendes:
Sehr geehrter Herr L. (AV),
(sehr geehrte Frau H. (Teamleitung) zur Draufsicht)
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. 11. 2016*
Ich habe mich trotz des gegen meine Existenzberechtigung gerichteten
bedrohlichen Inhaltes sehr gefreut von Ihnen zu hören, auch wenn die
vielen zuvor an Sie gerichteten Auskunftsbitten und -anträge alle
unbeantwortet blieben.
Hiermit widerspreche ich ausdrücklich dem Vorwurf, mich nach meinen
Kenntnissen und wider mein bestes Wissen und Gewissen „falsch“ beim AG
XXX nach Zugang Ihrer Stellenzuweisung beworben zu haben.
Diese Erklärung ist erstmal nur VORAB – es wird bis zum 26. 11. eine
weitere detailliertere von meiner Seite geben, doch dazu ist vorab Ihre
Mitwirkung erforderlich.
Aufgrund der durch meine Akteneinsicht vom 07.11. 2016 gewonnenen
Kenntnisse, massiver und erheblicher Unstimmigkeiten, in Bezug auf die von
Ihnen darin getätigten Vermerke und der aus meiner Sicht tatsächlich
vorgefallenen Ereignisse, auf die ich Sie ja schon in meinem Schreiben
vom 10. 11. mit dringender Bitte um ein Gespräch hinwies, bestehen
erhebliche, berechtigte, und vermutlich rechtlich relevante Zweifel an der
Übereinstimmg tatsächlicher Ereignisse mit den in Aktenvermerken
beschriebenen Vorgängen.
Ich weise dezidiert darauf hin, dass ich mich einer Anhörung NICHT
verweigere, aber mein Recht geltend mache, mich vollumfänglich über die
tatsächlichen Umstände, Tatsachen und rechtlichen Grundlagen in Kenntnis
zu setzen, um Ihrer Bitte nachzukommen.
Diesbezüglich bitte ich Sie per Antrag nach dem IFG-Berlin auf Auskunft
über alle relevanten rechtlichen Grundlagen, Hinweise, Dienstanweisungen
und Weisungen, sowie die Auskunft zu den Ereignissen und Anlässen die Ihr
Gesuch nach Anhörung tatsächlich begründen.
Ich bitte Sie mich diesbezüglich maximal zu unterstützen und verweise auf
die Berücksichtigung der Fristen, die eine vollumfängliche Wahrnehmung
meiner mir grundgesetzlich zustehenden Rechte mich zu informieren Rechnung
tragen, und dass die Anhörung fristgerecht erst dann
erfolgt, wenn deren Rechtmässigkeit durch die wirklichkeitsgetreuen
Ereignisse und Anlässe tatsächlich geklärt ist.
Desweiteren weise ich Sie wohlweislich für den Fall der Nichteinhaltung
meiner (Datenschutz-)Rechte darauf hin, dass im Falle Ihrer Missachtung
dieser, ich mir die Möglichkeit vorbehalte, eine interessierte
Öffentlichkeit zu informieren und die Vorgänge in Ihrem Hause auf eine
breitere Diskussionsbasis zu stellen.
In wie fern der AG XXX seine Kompetenzen überschreitet und damit unser
beider bereits aus dem Gleichgewicht geratenes Verhältnis strapaziert, ist
ebenfalls für mich zu klären, denn ich bin gewillt, es von meiner Warte
aus ohne Abstriche in den Grundrechten ins Gleichgewicht zu bringen und
mit Ihnen eine nicht gegen Sie feindseelige oder bedrohliche Korrespondenz
zu führen.
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass wir einen in der Absicht der
Klärung von mir angeforderten Termin über meine im System hinterlegte
E-Mail-Adresse führen können:
....
und bitte Sie um baldige Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
F.W.
*bezüglich des Preisnachlasses für die Sicherung meines Existenzminiums,
von Ihnen genannt: „Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion“.
darauf kam dann das hier bzw. es ÜBERSCHNITT sich damit>>
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