Rückgabe des 100% Sanktionsangebotes an den Bereichsleiter Herrn T.

Geschrieben am 10. 10. 2017

persönlich eingereicht am 12. 10. 2017 an Herrn T. - nicht nur das Schreiben von mir, sondern auch das Original Anhörungsschreiben von Herrn M.



Sehr geehrte Frau H., sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für die Sanktionsanhörung aus Ihrer Abteilung und das damit ausgedrückte Interesse.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich keine Verwendung dafür habe und gebe Sie hiermit feierlich an Sie zurück.


Moralische und persönliche Rechtsfolgenbetrachtung

Nun hat Herr M. mir ja eine Sanktionsanhörung über 100% geschickt – Sie wissen schon, damit droht er mir mit Obdachlosigkeit und Hunger – denn von den 205 EUR umfassenden Sachleistungen werde ich neben Krankenkassenschulden nicht mal ansatzweise die Miete zahlen können – denn darüber schreibt er in der Anhörung nichts...

Denken Sie allen ernstes, IRGENDETWAS, egal WAS ich „verbockt“ haben sollte, rechtfertigt SO einen krassen Eingriff in meine Grundrechte?

Können Sie verantworten, egal was ich Ihrer Meinung nach „angestellt habe“, zum Grunde reicht, mich komplett vom soziokulturellen Existenzminimum auszuschließen?

Denken Sie allen ernstes, Sie täten mir oder der Allgemeinheit etwas Gutes, wenn Sie MÖGLICHERWEISE meine Menschenwürde verletzen?
Sie nehmen es ja IMMERHIN IN KAUF, falls Karlsruhe in MEINEM SINNE entscheiden sollte – oder zumindest eine 100% Sanktion ächten wird… „bis dahin wollen Sie einfach weitermachen“…??
Wenn etwas möglicherweise gefährlich oder verletzend ist – wartet man dann nicht ab, bis es als „unbedenklich“ eingestuft wird?
Man nähme an, Karlsruhe spricht sich irgendwann ggf. gegen (100%-) Sanktionen aus...
Werden Sie ggf. von heut auf morgen Ihren Kurs ändern: Sanktionen wie eine 100%-Sanktion für völlig unverhältnismäßig erachten?

Sie müssen doch JETZT eine Meinung dazu haben – eine Meinung von der ganz gravierend abhängt, wie sich unsere strukturell erzwungene „Zusammenarbeit“ gestaltet und was wir gemeinsam daraus machen.
Sind Sie nämlich GEGEN Sanktionen, besteht die MÖGLICHKEIT einer produktiven Zusammenarbeit auf vielen Ebenen, auf denen Sie mich nicht umerziehen müssen und im Minimum mich einfach „zulassen“ können wie ich bin! Dann versuchen Sie nach bestem Wissen und Gewissen -aus Ihrer eigenen intrinsischen Motivation - alles, um auch jetzt schon zu vermeiden, dass mir die Leistungen gekürzt werden – wie schräg und seltsam ich Ihnen auch persönlich erscheinen mag und auch wenn ich Ihrer Meinung nach nicht effektiv und am selben Ziel orientiert tätig bin wie die BA.
Sie würden als „Sanktionsgegner“ auch innerhalb einer „Sanktionsrolle“ alle „Sanktionshemmnisse“ erkennen und sich darüber freuen!
In so einem Fall intrinsischer Höherwertung meiner Menschenwürde VOR erzieherischen Strafen mittels Sanktionen richten Sie Ihr Behördenhandeln inkl. der „auslegbaren Gummiparagraphen“ so ein, dass Sie meine Gründe anerkennen oder zumindest im Licht der Anerkennbarkeit beschauen…
Wäre ich „meine eigene Vermittlerin“, würden mir viele Wege dazu einfallen und ich würde genau mit den Fragen, die ich selber aufgebracht habe, weiterarbeiten - „Sanktionsbremsen“ sind genügend durch Tatsachen und durch mein eigenes Verhalten im Vorfeld jeder Sanktion eingebaut gewesen – ja mein Verhalten ist im Umgange mit dem Jobcenter auf formalen Sanktionsbremsen AUFGEBAUT, wenn man formal in korrekter Auskunftsweise handelt, alle meine Fragen weiterleitet und mir die geforderten Auskünfte erteilt.
Wenn kein „Strafwunsch“ bestünde, könnte man wunderbar mit den von mir getätigten Reaktionen, Anträgen und Fragen weiterarbeiten – rein behördlich – ohne Zensur meines Gewissens und meiner hinter meinem Handeln vermuteten Denkweise. Kein Vermittler hätte es nötig gehabt, bisher überhaupt eine einzige Sanktion gegen mich zu verhängen, denn ich bin trotz ähnlicher Haltung wie der von Ralph Boes formal ANDERS vorgegangen als jener ;-)

Auch ohne meine persönlichen Äußerungen und Bekundungen sowie Analysen gäbe es Seitens des Jobcenters vielfältige Wege, sowohl von Sanktionen als auch ständigen „Sanktionsvorwände schaffenden Zwangsverlangen“ abzusehen, „wenn man denn wollen wollte“ ;-)))

Sind Sie FÜR Sanktionen -wovon ich durch Ihr gezeigtes Verhalten stark ausgehen muss-, wird auch NACH Abschaffung der Sanktionen für Sie befremdlich sein, mich nicht mehr mittels Sanktionen maßregeln zu können – denn durch ein geändertes Gesetz ändert sich nicht von heut auf morgen die innere Haltung-  und wir werden uns dann wohl unabhängig von meiner wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr sonderlich viel zu sagen haben?

[Außer es steht mir dann ein persönlicher Klageweg offen gegen all jene, die Sanktionen zugelassen, umgesetzt oder sogar veranlasst haben TROTZ schriftlicher ausführlicher Belehrung in immer wieder neuen eigenen Worten!]

Nochmals:
Sie HABEN eine Meinung zu Sanktionen und betonten in der Vergangenheit - wenn auch nur zwischen Tür und Angel -  oft, dass Sanktionen ganz wesentlich seien und dass Sie die anerkennen würden… wenn Sie heute nicht kritisch dagegen sind, sondern zulassen und sogar veranlassen, dass mir mein letzter Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum gestrichen wird, wird MORGEN nicht überzeugend sein, dass Sie das nicht mehr umsetzen wollen…!

Entweder treten Sie heutzutage GEGEN Ihre inneren Überzeugungen auf, mich sanktionieren zu „müssen“, weil man es von außen von Ihnen verlangt - oder Sie werden MORGEN Ihr wesentliches „Instrument gegen meine fehlende (vorauseilend gehorsame) Unterwürfigkeit“ aufgeben und sich DAMIT nicht wohlfühlen.

Bestätigt Karlsruhe die Sanktionen, dann wird es vermutlich doppelt schmerzhaft, mich weiter sanktionieren zu müssen bzw. „doppelt schön“, es rückwirkend bestätigt und für die Zukunft als „erlaubt“ in Aussicht gestellt zu bekommen.

All das ist ALLES ANDERE als NEUTRAL. Es hängt ganz tief mit auch IHREN PERSÖNLICHKEITEN zusammen und daher ist JEDES Sanktionsanliegen, das von der hier Sanktionsbedrohten so deutlich beleuchtet wird, IMMER etwas Persönliches und kein „neutrales Behördenhandeln“.

Ich frage mich auch, was ein Mensch von sich selber für ein Bild hat und wie er von außen „gesehen werden will“, wenn er behauptet, er habe „zu den Dienstanweisungen“ und ggf. zu seinem EIGENEN praktischen Behördenhandeln „keine Meinung“ und „erfülle nur seinen Job“.
Ja, es gibt diese Menschen – es gab sie zu allen Zeiten – das angewandte Prinzip heißt „Verdrängung“.
Aber auch bei aller „äußeren Verdrängung“:
Herr M. fühlt etwas Bestimmtes und SIE auch, wann immer wir miteinander zu tun haben und das wird nicht verschwunden sein, wenn uns ein erlösendes oder ein die Strafmethoden bestätigendes Urteil aus Karlsruhe ereilt!

Ich glaube nicht, dass Sie völlig teilnahmslos an Ihrem Behördenauftrag und dessen Spielregeln festhalten, ohne den Inhalt Ihrer Taten in irgendeiner Form für sich selbst zu bewerten.

Ich lasse mich darüber so breit aus, weil ich es genau wie Sie immer wieder Ihre „Rechtsfolgenbelehrungen“ copy-pasten und mir an jedes Schreiben anheften, als meinen Auftrag ansehe, auf Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen, die Ihr „behördliches Handeln“ mit sich bringt.
Sie wissen, wozu Sanktionen führen können. Ich trage dazu bei, dass ein wenig davon an Sie zurückggespiegelt wird und Sie sich permanent damit auseinandersetzen müssen, gerade wenn Sie vorhaben mich zu sanktionieren.

In einem anderen Bild:
Wären Sie ÄRZTE, die (m)einen zur „Krankheit“ definierten Zustand  von „Einkommens- oder Erwerbsschwäche“ heilen müssten, hätten Sie schon lange begriffen, dass das „Rezept“ Sanktion zumindest bei mir und ähnlichen Mitmenschen nicht hilfreich ist, sondern nur heftige Abwehr- und  IMMUNREAKTIONEN hervorruft.
Sie würden mit diesem „Mittel“ nicht versuchen, „meinen Zustand zu heilen“ und sie würden auf keinen Fall in Kauf nehmen, dass der Zustand sich durch Ihr eigenes Zutun verschlechtert oder sich verschlechtern könnte! Im Zweifel würden Sie die Verabreichung des „Standard-Allheilmittels „Zwang““ in meinem Fall verzichten und meine selbständige Arbeitsweise nicht behindern.
Ich ermahne Sie hiermit EINDRÜCKLICH nochmals - persönlich jeden, der das liest-
von allem abzulassen, was in Richtung Sanktionen oder Sanktionsdrohungen geht und darauf abzielt, mir mein oder (anderen deren!) Existenzminimum zu versagen!

Wenn Sie verlangen, dass ich mich FORMAL UNTERWERFE, geht das NUR im klar gesetzlich geregelten und MIR auf meine Fragen hin DARGELEGTEN Rahmen, über den ich „von der im BRIEFKOPF GENANNTEN STELLE (! nicht sonstigen „Meinungsempfehlungs“arbeitsmarkt DIENSTLEISTERN!!!) in Kenntnis gesetzt werden muss.“
Das ist bislang ausgeblieben – siehe sämtliche Schreiben von mir seit 2016!!!

Dabei wurden schon in anderen Fällen – etwa Ralph Boes – Sanktionen mit der Begründung zurückgezogen, die (ihm hinlänglich bekannte Rechtsfolgenbelehrung) sei „zu klein gedruckt“.
Bei mir ist das geforderte GAR NICHT gedruckt. Denn alles das, was unter den Belehrungen steht, ist zu klein, zu unpräzise, zu NACHFRAGE-ERFRODERLICH für meinen Einzelfall – und in absehbarer Zeit kam nie eine Antwort – immer erst „nach dem Geschehen“, wenn es „zu spät war“. Und diese „Antworten“ des sich so rührig kümmernden Herrn M., waren STRAFANDROHUNGEN und keine VOR einer Reaktion meinerseits erforderlichen AUSKÜNFTE!!!

Allein schon damit ist eine Anhörung unbegründet und nicht zulässig.

Doch arbeite ich weitere Punkte der Vollständigkeit halber für  „Ihre Anhörung“ ab.

Der Maßnahmeträger PMP war NICHT für mich zuständig.
Dies ist ein weiterer formaler Ausschlussgrund jeglichen damit begründeten Sanktionsansinnens.


Er konnte auf Verlangen NICHT den gesetzlichen Vertrag oder überhaupt einen Vertrag vorlegen – siehe alle meine Mitteilungen dazu.

Herr Ronniger behauptete (ggf. fälschlicherweise?!) „es bestünde gar kein Vertrag mit dem Jobcenter – man „habe nur eine Ausschreibung gewonnen“.
So ein Träger KANN gar nicht ZUSTÄNDIG sein – ohne Vertrag mit dem Jobcenter ist meine „Betreuung“ (bei ihm) gar nicht geregelt!

Aus rein formalen Gründen gibt es KEINE VERANLASSUNG mit so einem „Träger“ stillschweigend oder durch voreilige Halbwissen-Unterschriften* eine „Vertrag abzuschließen“ - worüber entgegen der zuvorigen AUSKUNFTSVERPFLICHTUNG durch das Jobcenter keinerlei Unterlagen vorgelegt worden sind.
Eine PRÜFUNG der Inhalte (durch Juristen) VOR Einmündung in solch eine Maßnahme oder solch einen Vertrag MUSS möglich sein! Andernfalls sind mehrere straf- und zivilrechtlichen Tatbestände gegen das Jobcenter zu prüfen.
Auch hat nirgendwo eine Aufhebung der Vertragsfreiheit schriftlich zitiert stattgefunden, die mich gezwungen hätte, in einen Vertrag einzumünden stillschweigend oder mittels Unterschrift.

Das habe ich VOR der Anhörung des Herrn M. dem Rest des Teams mitgeteilt, sogar Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen, ebenfalls Nachweise über dienstliche Termine erbracht im Zeitraum der Maßnahme…
eine „teilweise Teilnahme“ war durch den Träger NICHT vorgesehen.

Eine Anerkennung meiner eigenen Bewerbungsaktivitäten hinsichtlich selbständiger Aufträge, Profiling und Bekanntmachungstätigkeit um einen zum damaligen Zeitpunkt für mich offen stehenden Job bzw. eine dauerhaft aus dem Leistungsbezug bringende Lebenssituation zu erringen, konnte der Träger im Rahmen des Maßnahmeangebotes leider nicht unterstützen.

Daher einigten sich eine Maßnahmedozentin und ich uns konstruktiv darauf, ein anderes Maßnahmeformat zu beantragen, welches ZEITNAH zu Ende August oder Anfang September (wo das relevant gewesen WÄRE) in Form eines zeitlich flexiblen individuellen Kurz-Coachings binnen weniger Tage hätte absolviert werden können – was ich auch eingegangen wäre, sofern darin von einer Sanktionierungsofferte abgesehen worden wäre.

Doch an dieser Stelle versäumte das Jobcenter vertreten durch Herrn M. genau wie durch andere MitarbeiterInnen – möglicherweise sogar vorsätzlich – seine Möglichkeiten, der Verdacht auf bewusstes Unterlassen wird hier geäußert – denn auch auf meine kreative Verbindung von grundsätzlich förderungsfähiger selbständiger Bewerbung unter der Chancensteigerung durch meine zeitgleichen Bewerbungsambitionen um das Bundestagsdirektmandat wurde nicht einmal reagiert.
Ich hatte schon Anfang August dazu das Jobcenter auf mehreren Wegen angeschrieben.

Wie bitte ist die BOTSCHAFT des Jobcenters und vor allem des HERRN M. zu verstehen, dass alles, was eigenmotiviert von mir konstruktiv beantragt wird,  ignoriert wird
und statt dessen eine Anhörung erfolgt -  in welcher rein FORMAL an der ANWESENHEIT bei einer erzwungenen Maßnahme festgehalten wird?

Wie bitte denken Sie ist bei MIR und in der ÖFFENTLICHKEIT die Botschaft zu verstehen, dass ein Herr M. es WAGT, mir nach dem, was er sich mir gegenüber geleistet hat, DIESE ANHÖRUNG schickt? Auch wenn das NICHT der Sexshop-Job ist, den er damit anhört, ist es doch der selbe Mann, der mir einst die Sexshop-Offerte mit Sanktionsdruck machte und mich nun runterkürzen will?

Er SOLL -laut Ihrer Auskunft vom 02. 10. 2017, Frau H.- BIS MAXIMAL MITTE OKTOBER noch mein „Arbeitsvermittler“ sein – also hat er noch ca. 3 Tage nach dem von ihm selber gesetzten Anhörungsende, mir die Leistungen KOMPLETT ZU VERSAGEN.
Er kann dabei WILLKÜRLICH nach seinem ERMESSEN entscheiden – auch wenn JAHRE SPÄTER seine Entscheidung durch ein Gericht beanstandet werden kann.

Ich befürchte ganz stark, dass EGAL was ich Ihnen und damit letztlich ungeachtet meiner Adresswahl auch Herrn M. hier schreibe, BEDEUTUNGSLOS für ihn sein wird, wenn er vor seinem Rechner sitzt und das Häkchen für „Sanktion oder nicht Sanktion“ dort setzt, wozu er sich schon beim Versenden der Anhörung an mich ohnehin entschlossen hatte...

Finden Sie es TAKTISCH KLUG in dieser Kombination

-Karlsruhe kurz vor dem Entscheid,
-Herr M. hat mich in den Sexladen vermitteln wollen,
-ich wurde weder auf meine rechtlichen Fragen und geforderten Unterlagen sowie Auskünfte vor Maßnahmebeginn (hinreichend) in Kenntnis gesetzt

mir eine 100%Sanktion zu verpassen?

Noch ein paar weitere Anmerkungen als Kritik an Ihrer Arbeitsweise:

-kein gezeigtes Interesse, auf meine „Kundenwünsche“ einzugehen

Nebenbei hatte ich an vielen Tagen in den Ferien Vollzeit mit meinem Kind zu tun – es wurde nicht durchgehend von dessen Vater betreut – sondern zu 50% in freier Weise abwechselnd. Wir führen darüber nicht vorplanerisch Buch, welcher Tag bei wem verbracht wurde – denn letzteres erachten wir als übergriffigen Eingriff in unsere Familiengestaltung.
Es wurde nur von Herrn Reichelt der einfachheit der Berechnung halber im Bescheid aufgeführt, dass vom 1.-15. ein Elternteil zuständig ist und dann das andere. Es ist damit nicht festgelegt, an welchen Kalendertagen das Kind dann wirklich bei wem ist.
Im Übrigen hat der Vater meines Kindes  oft zu Schulzeiten, in denen ich selber Einnahmen generierte, anbahnte und verwaltete oder mich bis spät in die Abendstunden bewarb (gerade in Bezug auf die kürzliche Bewerbung um das Direktmandat im Bundestag oder in Bezug auf Ihre Zwangsbewerbungszuschriften) sich um unser Kind gekümmert und so war ich auch mal während einer Zeit geringerer Einnahmen verstärkt in den Ferien zuständig – was ich zur kurzzeitigen Erholung mit meinem Kind in dessen freier Zeit, der Ferienzeit, nutzen wollte. Es stellt eine besondere Härte dar und einen persönlichen Angriff gegen den Schutz der Familie, mir die einzigen Zeitfenster, in denen ich mit meinem Jungen hätte wegfahren können, grundsätzlich zu versagen. Ich bestätige vorsorglich, dass ich in der besagten Zeit NICHT den orts- und zeitnahen Bereich verlassen habe und täglich eigenhändig meinen Briefkasten geöffnet habe – auch am Tage der Geschäftsreise zum Platz des Friedens in Lübtheen.

Ein 11jähriger Junge kann „nach dem gesunden Menschenverstand betrachtet“ ein paar Stunden allein zu Haus oder auf der Straße (mit seinen Freunden) bleiben – rein rechtlich hat aber immer der jeweilige Elternteil die Aufsichtspflicht, der gerade zuständig ist oder er muss Vertreter benennen.
Erzwungene Tätigkeiten können also nur in einer Zeit stattfinden, in der tatsächlich und nicht nur in der Theorie oder den abenteuerlichen Wünschen eines Arbeitsvermittlers die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Was man für Opfer, Eigenleistungen oder private Organisationen vornimmt, wenn man FREIWILLIG etwas plant, ist nicht in einem Gesetz vorgeschrieben.
Sofern man sein Kind nicht vorsätzlich versorgerisch vernachlässigt und jemanden für die Aufsicht gefunden hat, DARF man ausgehen oder arbeiten. Eine von außen verlangte Arbeitspflicht darf aber nicht umgekehrt private Freundeshilfe (uneinklagbar, unregelmäßig, wechselseitig) oder frühzeitige kindliche Eigenständigkeit (wie ganzen Tag von 8 bis 18 Uhr allein zu Haus verbringen inkl. Einkaufen und Essen kochen und ggf. solchen Terminen wie Arztbesuchen) zur zwingenden Bedingung machen. Ebenso kann nicht vorgeschrieben werden, an welchen Tagen ein getrennt lebender Vater, der seinerseits ggf. ein (Berufs)leben hat, zwangsweise das Kind der zwangszubemaßnahmenden Mutter häuslich zu betreuen hat. Die Art und Weise, wie sich Herr M. da nicht nur in mein berufliches, sondern auch in mein privates Leben einzumischen gedachte und das letztlich in der Versagung der MÖGLICHKEIT zum Kurzurlaub mit meinem Sohn auch getan hat, wird von mir als enorm übergriffiges Verhalten gerügt.
Herr M. kann sich ja mal zur Übung vorstellen, wie er sich fühlen würde, wenn jemand anderes egal in welchem Bereich seines Familien- oder Privatlebens unbestellt reinregieren wollte und was er dank seiner juristischen Kenntnisse alles in Bewegung setzen würde, um selbiges abzuwenden. Das können Sie, Frau H. und Herr T. ebenfalls. Ich wünsche Ihnen, dass alles, was Sie privat organisieren, freiwillig anhand Ihrer eigenen Wertmaßstäbe und (Karriere)ambitionen passiert und ihre eigenen Ambitionen Ihnen nicht von außen diktiert werden und damit Ihr Privatleben und Ihre privaten zwischenmenschlichen Beziehungen nicht bedrohlichem äußeren Zwang unterworfen sind.

Falls Ihnen das alles nicht genug ist, wieso versuchen Sie es nicht mal auf die allereinfachste Tour:

Sanktionen sind verfassungswidrig… bis auf weiteres können oder wollen Sie die dann auch nicht umsetzen.
Dies wurde auf manche Anhörungen ANDERER Leute als EINZIGER VORGEBRACHTER GRUND schon anerkannt. Es gibt Aufhebungsbescheide, die nur mit dieser Argumentation erwirkt wurden, die auch schon im Internet veröffentlich wurden…

Hinweis zur üblichen Floskel in Sanktionsschreiben oder ablehnenden Widerspruchsbescheiden:
„der Betroffene habe keine Gründe vorgebracht“ bzw. „unbegründet“ widersprochen:

Formulierungen dieser Art sind – angewandt auf alle meine (oft umfänglichen) Schriftsätze – sinnfalsch!
Richtig formuliert wäre ggf. die Feststellung, dass von mir vorgebrachte Begründungen seitens des Jobcenters oder der jeweiligen Abteilung nicht als sanktionsaussetzend/ sanktionsaufhebend ANERKANNT werden.
Von einer fälschlichen Formulierung, ich hätte „keine Gründe vorgebracht“ verlange ich zukünftig abzusehen – denn die Verwendung dieser Formulierung stellt ggf. juristisch zu prüfen den Verdacht der Falschaussage/Verleumdung/Tatsachenunterschlagung dar.
Vorsorglich weise ich darauf hin: die Ausrede, man verwende nur Textbausteine, lasse ich nicht gelten. Dann müssen Sie eben die Vielfalt Ihrer Textbausteine so anpassen, dass wie Wirklichkeit wahrheitsgemäß abgebildet wird.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Dieser Brief und das fortlaufende Geschehen wird IM SINNE DER ALLGEMEINHEIT veröffentlicht – Namensanreden werden anonymisiert.

Mit menschlichen Grüßen,

F. W.


P.S.: ich komme gern – wenn ich darf -  als FREIBERUFLICHE BILDUNGSTRÄGERIN in sämtliche Ihrer internen Fortbildungen und biete Ihnen vorzügliches Programm an, die GRUNDRECHTE in IHR BESTEHENDES System einzugliedern bzw. für Mutige auch umgekehrt: SGB-II, wie es ist, IN DIE GRUNDRECHTE einzugliedern.
Eine Fortbildung mit mir wird Ihnen richtig Spaß machen – und Sie werden mich dafür gut bezahlen, dass Sie mich zumindest kurzzeitig aus der Statistik raus haben… und danach werden andere Jobcenter oder andere Abteilungen Ihres Hauses wollen…  Sie werden mich mit anderen Augen sehen, wenn ich nicht mehr „Ihr Fall“ bin, der Ihnen so schwer im Magen liegt…
Sie werden Lust haben, mit mir und den von mir hinzugezogenen Fachleuten zu diskutieren und neue Wege aus allen Sackgassen in Ihrem Behördenhandeln erleben. Sie werden erfrischt sein wie einfach es sein kann und sich keiner etwaigen Zielvereinbarung hingeben, die Unmögliches von Ihnen verlangt. Aus dem Kontakt mit mir werden Sie gestärkt hervorgehen und Ihre AntragstellerInnen anders sehen – Ihr Lebensgefühl wird ein anderes sein... Sie werden viel mehr Freude bei Ihrer Arbeit haben als Sie sie jetzt schon haben– auch an genau solchen Leuten wie mir in Ihrem Alltagsgeschäft… ;-)

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