Berufung gegen Ablehnung der EGV-VA-Klage

Hey Allerseits - hier finden sich demnächst die gescannten Dokumente der Ablehungsschrift der KLAGE


[....] SCAN [...]


und HIER meine Berufung vom 14. Juli 2017, die jetzt auf dem Weg ist.
Ich habe völlig unjuristisch geschrieben und damit mache ich auch deutlich, dass mir die PKH abgelehnt worden war - ich also keinen Jura- "Übersetzer" buchen konnte ;-)


Viel Spaß beim Lesen meines "pampigen Briefes" und wartet noch ein wenig auf den Scan - ich hole ihn inshallah bald nach...


FriGGa Wendt [Adresse]

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 - 6
14482 Potsdam

Telefon:
+49 331 9818-5
Telefax:
+49 331 9818-4500
eMail:
poststelle@lsg.brandenburg.de


14. 07. 2017
Berufung gegen den Gerichtsbescheid  erstellt am 14. Juni 2017 zum AZ:
S 65 AS 15925/16



Hiermit lege ich fristwahrend Berufung gegen im Betreff genannten Gerichtsbescheid ein.

Ich stelle die gleichen Anträge wie in der ursprünglichen Klageschrift vom 10. 11. bzw. 14. 11. 2016, auch hier nachzulesen:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/blog-page_11.html

Begründung: Ich war durch den EGV-VA mehrfach, auch jetzt anhaltend, beschwert. Der EGV-VA ist nicht nur auf nichtige Weise im konkreten Fall zustane gekommen, so dass er nach hiesiger Auffassung für nichtig gehalten wird, sondern er ist auch in seiner Abfassung in vielfacher Weise gesetzeswidrig. Es besteht Festellungsinteresse an einer Nichtigkeit von SGB-II wegen eklatanter, immer wiederkehrender Grundrechts- und Völkerrechtsverletzungen sowie der verfassungswidrigkeit von SGB-II insgesamt. Da mir als Klägerin kein anderer Weg offen steht, als durhc meine eigenen Betroffenheit juristisch dagegen vorzugehen, möchte ich diesen Weg – begonnen mit dieser in erster Instanz abgelehnten Klage – beschreiten.

Ist ein EGV-VA formal oder formalrechtlich auf IRGENDEINER Ebene ungültig, unrechtmäßig oder nichtig, kippen damit automatisch die daraus resultierenden Leistungskürzungbescheide. Das setze mich – gerade im Falle schärferer Sanktionen in Höhe von 60% oder 100% - in einer vorherigen, besseren Stand. Ich habe also sehr konkretes, persönliches, mein Schicksal betreffendes Interesse an der Auflösung oder Aufhebung eines nichtigen Verwaltungsaktes.
Sie haben sehr viele Experten bei sich im Hause – die alle schon Sanktionen wegen SOLCHER in sich unstimmiger Verwaltungsakte haben kippen müssen oder dürfen – ich verlange, dass sich nun das LSG umfassend mit dem Thema befassen wird.
Ich erwartet nicht (im Sinn von „ich traue Ihnen nach eigener Beobachtung nicht zu!“), dass Sie meine „rechtlichen Argumentationen“, die mitunter auf Zuarbeit von Frau Dietlind Schmidt zurückgehen, die seit Jahren gegen die fehlende Verfassungsgemäßheit usw. von SGB-II klagt, teilen – aber ich berufe mich auf die GLEICHBEHANDLUNG durch das Gesetz, das SOLCHER Art Verwaltungsakte schon aus den KLEINSTEN Gründen hat kippen können, die NICHT SO GEBALLT auftraten wie bei mir – z.B. um damit etwa umfassenderen Rechtsbruchthematiken, die aus Sanktionen resultierten, aus dem Weg zu gehen...

Ich habe leider keine schönere „juristischer“ abgefasste Formulierung für Sie und beschreite auch nur UNGERN einen Weg in einer Sprache, die mir wesensfremd ist. Daher mache ich das hier in meinen eigenen Worten.

Aber Klagen scheint das einzige Mittel zu sein, das in der

ungerechtigkeits-verhaltensmatrix.de

 die sich auch im Jobcenterkontext immer wieder deutlich zeigt, überhaupt wahrgenommen wird.
Alle Prozessunterlagen des Verfahrens vor dem Sozialgericht Berlin sind diesem Verfahren als MEINE BEGRÜNDUNG beizuziehen – inkl. Aller Rügen, die ich darin aufgeführt habe und inkl. Aller Anträge.
 Fischen Sie sich doch das heraus, was IHRER MEINUNG nach Aussicht auf Erfolg hat -  und führen mit mir und dem Jobcenter in einigen Monaten oder Jahren (?) eine mündliche Verhandlung durch. Ich fordere mein Recht auf rechtliches Gehör in dieser Sache!

Die Welt wird durch Klagen nicht gerechter, aber niemand kann hinterher mehr sagen „er habe von nichts gewusst“ - oder den über mich verhängten VA (der übrigens Grundlage eines derzeitig anschließenden VA ist) einfach aus der Welt schaffen, obne dass meine Widersprüche und Klagen dann als „fehleinschätzungen“ abgetan werden können.
Kippen meine Sanktionen, wird es auch um den VA gehen, der sie hervorgebracht hat.


Mit bestem Gruß,
[Unterschrift]

FriGGa Wendt

P.S.: eine Freundin von mir wollte schon vor Jahren eine „Umdenkbar“ für Politiker und Juristen einrichten/eröffnen, wo sich Institutionalisiert handelnde und MENSCHEN begegnen. Leider war sie in diesem Gründervorhaben nicht erfolgreich, da sie keine nennenswerte Unterstützung fand.
In so einem Umfeld ließe sich viel besser über alles reden – gerade wenn keine PKH gewährt wurde.
Aber ich werde mich bemühen, meine Anliegen auch ihren Zuständigkeiten zu erklären. Daher bitte ich um richterlichen Hinweis gemäß 139 ZPO

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