Mein Antwalt schreibt bzgl. des Eingliederungsverwaltungsaktes und dem "Teufelskreis der Bewerbungen" die man vorleisten muss bevor ggf. eine Kostenübernahme erfolgt:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Potsdam
vorab per Fax
18.09.2017
169/17
"In dem Rechtsstreit
Wendt ./. JobCenter Pankow
L 19 AS 1842/17 B ER
besteht die Gefahr, dass von mutmaßlich kostenträchtigen Bewerbungen Abstand genommen
wird, wenn die zu übernehmenden Kosten im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Bewer-
bungen zu gering sind.
Es existiert kein Erfahrungssatz, dass es mehr „billige“ als teuere Bewerbungen gibt.
Auch ist irritierend, warum nicht das volle Bewerbungsbudget von 260 € zur Verfügung steht,
sondern nur höchstens 150 €.
Fraglich mag auch sein, wie man vor einer Bewerbung Kosten beantragen soll, während man
nach dem Text bei der Beantragung die Antwort des Arbeitgebers beifügen soll, wobei die Ant-
wort ja erst nach der Bewerbung erfolgen kann.
Warum kann man nicht einfach regeln, dass es für Bewerbungen einen Kostenersatz gibt?"
Hier die damalige Auskunft meines Arbeitsvermittlers Herrn M.
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