So fing es an Ende Oktober 2017:
Im Jobcenter Berlin Neukölln waren die Abgabebestätigungen nicht mehr an die Antragsteller ausgegeben worden - ein Schildchen hing aus, auf welchem stand, dass die eingereichten Unterlagen nicht bestätigt würden. Man könne zur Abgabe auch den Hausbriefkasten nutzen...
Da das eine Aufforderung ist, auf wesentliche Rechte zu verzichten, rumorte es.
Ralph Boes und andere stellten dazu Fragen und Anfragen in Eigenregie, teilweise aber auch als kleine Aktionsgruppe mit ähnlich lautenden Anfragtexten.
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/12/brief-jc-neukolln-wegen-kurrzeitig.html
Ich bekam zunächst auf meine Anfrage keine Antwort, legte dann nochmal nach in Form eines Anschreibens und dem dazugehörigen Brief von Ralph Boes.
Da ich auf meinem Schreiben die Adresse vergessen hatte, schickte ich etwas später eine Mail nach mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 18. 12. 2017 ein Schreiben abgegeben für Herrn Erbe bzgl.
der stattgefunden habenden Verweigerung von Eingangsbestätigungen bei
der Antragsunterlagenabgabe -
ich habe dabei vergessen, meine Adresse auf dem Briefkopf einzufügen!
Hiermit trage ich das nach und bitte um eine rasche Bearbeitung.
FriGGa Wendt
Prenzlauer Allee 105
10409 Berlin
Hier der Antrag in MAIL- Form zur Identifizierung des PAPIERS und zu
seiner persönlichen Antwort an mich ;-)
Beste Grüße,
FriGGa Wendt
Berlin, den 18.12.2017
FriGGa Wendt, Prenzlauer Allee 105, 10409 Berlin
Jobcenter Neukölln
- Geschäftsführer Jörg-Jens Erbe -
Mainzer Str. 27
12053 Berlin
Sehr geehrter Herr Erbe –
ich unterstütze die Fragen im Brief von Ralph Boes als Antrag i.S.d. IFG-Berlin*
- s. Anlage -
und würde ebenfalls gerne eine Antwort haben –
Mit freundlichem Gruß,
FriGGa Wendt
*und bitte daher um einen rechtsmittelfähigen Bescheid
Anlage:
Brief von Ralph Boes vom 15.12.2017
http://grundrechte-brandbrief.
Auf diesen Brief bzw. die persönlich abgegebene Anfrage erhielt ich dann am 05. 02. 2018 Antwort vom Jobcenter Neukölln:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/12/brief-jc-neukolln-wegen-kurrzeitig.html
Wogegen ich in Widerspruch ging.
Dieser Widerspruch wurde abgelehnt und das eröffnete den Klageweg (vor dem Verwaltungsgericht Berlin).
Dort ist jetzt über einen PKH-Antrag (Prozesskostenhilfe) meine Klage vorgelegt - denn ohne bewilligte PKH läuft eine Verwaltungsklage nur mittels Vorkasse an (wir sagen dazu auch "Prepaid-Klage").
Sehr witzig ist, dass das JC Neukölln nun beantragt, die Klage abzuweisen bzw. den dazu führenden PKH-Antrag nicht anzunehmen, mit der Begründung, dass
ich gar keine Anträge nach dem IFG gestellt hätte.
Daher mögen sie mal bitte in meine damalige Mail bzw. auch den eingereichten Antrag schauen. Darin wurde zwar der Brief von Ralph Boes zum Gegenstand der Anfrage gemacht, die Anfrage selber aber war deklariert als Antrag auf Auskunft nach dem IFG!
Zitat aus dem Schreiben des Jobcenter:
"Das ursprüngliche Schreiben des Herrn Boes vom 15.12.2017 (Anlage K1) enthielt gar keine unter das IFG zu subsumierenden Fragen, sondern stellte lediglich eine Vielzah von polemischen bis beleidigenden Thesen auf, die als Fragen verkleidet waren."
IST DAS EIN GRUND, selber zu KLAGEN??
ENTWURF
freiwillige, nicht eingeforderte Reaktion auf den Antrag des JC NK an das Verwaltungsgericht - wo man unterstellte unter anderem, dass wir keine Anträge nach dem IFG gestellt hätten:
[meine beiden Schreiben vom letzten Jahr]
Aus beiden meiner Schreiben geht hervor, dass ich einen Antrag nach dem IFG gestellt habe.
Das Jobcenter Neukölln möge – auch jetzt noch um weitere Klageprozeduren zu vermeiden – bitte die geforderten Auskünfte erteilen.
Ich möchte wissen, wie es zu der Entscheidung kam und wie aus verwaltungsrechtlicher Sicht INHALTLICH* die Praxis bewertet wird, dass keine Eingangsbestätigungen bei Abgabe von Unterlagen erteilt werden sollte.
Im Zuge dessen sollte ermittelt werden wann wie und von wem veranlasst wurde, dass der von Herrn Boes bezeichnete und von vielen Augenzeugen gesehene Aushang im Jobcenter Neukölln angebracht wurde.
Alle dazu nötigen Akten mögen beigezogen werden.
Als Beweismittel ist das Protokoll der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. 11. 2017 hinzuzuziehen.
*Die Aussage der Beklagten, es basiere alles rein auf mündlichen Absprachen, ist über Zeugen zu belegen. Hätte es nur eine mündliche Absprache dazu gegeben, wird aus hiesiger Sicht diese Praxis als höchst fragwürdig betrachtet.
Eine sehr interessante Mitteilung aus dem Jobcenter Neukölln:
Inzwischen haben NACHFORSCHUNGEN ergeben:
BVV@bezirksamt-neukoelln.de
Anhang24. Mai 2018 um 17:45
An: "friGGawendt
Sehr geehrte Frau Wendt,
auf Umwegen erreichte mich Ihre Anfrage auf Auskunft. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie auf der Suche nach dem Protokoll der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 15.11.2017.
Diese finden Sie als PDF in der Anlage und des Weiteren unter folgendem link:
Auf diesen Seiten finden Sie auch weitere Protokolle und Informationen zu Sitzungen auch zu den einzelnen Ausschüssen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, würde ich mich freuen, Ihnen gern auch telefonisch auf kurzem Wege zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr BVV-Büro Neukölln
xxxx
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
Telefon: 90239-2386
Fax: 90239-3734
Hier die Links dazu
Übersicht zum Vorgang JC NK in der BVV über Doris Hammer:
https://www.berlin.de/ba-
Die Antwort findet sich über einen Klick auf das Wort "Antwort" als pdf:
https://www.berlin.de/ba-
(oha - diese Links funktionieren bei mir nicht mehr!! sie werden offenbar TEMPORÄR GENERIERT und man muss sich selber durchklicken HIER)
WEITERER Vorgang: Nachforschungen durch Katja Kipping und Antwort darauf von Frau Kramme:
https://www.katja-kipping.de/
Stand 05.07.2018:
KlägerInnen wie FriGGa erhielten Ende Juni über das Verwaltungsgericht eine Nachricht des Jobcenters Neukölln.
"[...] In dem Rechtsstreit
FriGGa Wendt ./. Jobcenter Berlin Neukölln
VG 2 K 65.18-PKH
übersendet die Beklagte den Verwaltungsvorgang, nachdem nun klar ist, was damit gemeint war. [...]"
Um zu klären, was das für ein Verwaltungsakt sein könnte und was genau da drinsteht, stellte ich postwendend einen Antrag auf Akteneinsicht - die ich heute nehmen konnte.
Es stellte sich heraus, dass die Nutzung des Wortes "Verwaltungsvorgang" mehrdeutig war - denn es lag zur Einsicht im Verwaltungsgericht nur mein eigenes Antragsprozedere vor - und nicht der angeblich "nicht existente Verwaltungsvorgang" aus dem oben geposteten Schreiben vom 29. Mai 2018.
Diese Unterlagen wurden aber - sofern die eigene Akte des Gerichts in dieser Angelegenheit hergab - beim Jobcenter erfragt.
In einem "parallelen Verfahren" sei wohl (Beleg steht aus) nach Aussage eines Berichterstatters im Verwaltungsgericht die Auskunft erteilt worden "es sei keine schriftliche, sondern rein mündliche Anweisung gewesen."[Dazu teilte mir das JOBCENTER aber nichts mit - ich weiß es parallel dazu nur von den Anfragen über Katja Kipping und Doris Hammer]
Einer meiner Begleiter witzelte: "das kann ja nicht sein, dass eine Behörde wichtige, (von ganz oben) genehmigungspflichtige Anweisungen (ausschließlich) MÜNDLICH erteilt. So etwa wie "Klaus, sag mal zu Erwin, er soll... Peter hat gesagt, also machen wir..."
Weiterhin diskutierten wir mit besagtem "Berichterstatter" noch ein wenig dies und das. Etwa auch, ob solche Anweisungen, wie das Aushängen eines Zettels zur Nichtquittierung von eingereichten Unterlagen "Geheimhaltungsrecht" genösse. Nun ja... er hielt das eher für unwahrscheinlich.
.... to be continued...
Was IHR tun könnt:
(egal ob Ihr selber Hartz IV bezieht oder in Neukölln wohnt oder nicht!!!)Schreibt selber die BVV oder das Jobcenter an, fragt nach Erklärungen für dieses Vorgehen.*
Ihr könnt dazu Auskunftsanträge nach dem IFG (informationsfreiheitsgesetz) stellen und Anträge auf Akteneinsicht/Bekanntgabe des Verwaltungsvorgangs zu dem Thema, das von öffentlichem Interesse ist.
Lasst Euch die Abgabe Eurer Unterlagen/Anträge schriftlich bestätigen am Empfangstresen (um gleich zu testen ob bzw. dass es wieder geht (!),
bzw. verwendet ein FAX mit Bildanteil oder ein (leider teures) Einschreiben mit Rückschein.
Ihr könnt Eure Anträge auch an anderen Ämtern oder Rathäusern, Einrichtungen der (Berliner) Verwaltung einreichen, diese müssen es weiterleiten (das Gesetz/die Verordnung dazu kann ich Euch nicht zitieren, oft wird man blöd angeschaut, aber ein kundiger Bekannter hatte damit immer Erfolg).
Fragt ggf. nach der Verschriftlichung(spflicht) für derart gravierende, rechtseingriffigen Anweisungen.
Wenn man Euch die Auskunft verweigert wie uns ("Sie sind keine Kunden des Hauses", "Sie haben gar keine richtigen Auskunftsanträge gestellt..."), geht in Widerspruch... danach steht einem der Klageweg offen und man kann (er)neu(t) beantragen...
*Es ist über diverse Zeugen belegt, Katja Kippings öffentliche Nachfrage und die öffentlichen Antworten darauf von Frau Kramme sowie vom Stadtrat Biedermann können dazu zitiert werden oder als Belegquelle dienen.
Augenzeugen haben den Aushang im Haus bei Begehungen gesehen. Es sind auch von anonym Fotos angefertigt und weitergeleitet worden und es war in der Berliner Presse.
Mir sind Menschen bekannt, die Nachteile daraus erlitten haben (Unterlagen vermeintlich nicht angekommen - keine gerichtsfeste Nachweismöglichkeit, dass man sie ordentlich abgegeben hat).
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