Dialog mit Herrn K. zum Widerspruch gegen einen Erstattungsbescheid

Widerspruchsstellen-Mitarbeiter Herr K. schrieb mir auf meinen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid zu DIESEM Bewilligunszeitraum

einen Brief.

[Hier]

Darauf entwickelte sich folgende Konversation:
 
Von: frigga wendt
Gesendet: Donnerstag, 15. März 2018 14:54
An: _BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-SGG
Cc: K.   < .K. @jobcenter-ge.de>
Betreff: 033A261642 Antwort auf Ihre Fragen zum Wid. endgültiger Erstatt. Bescheid
01/2017 bis 06/2017

Gleichlautend per Fax

Sehr geehrtes Jobcenter Pankow, sehr geehrter Herr K. ,

hiermit versuche ich auf Ihr Schreiben bzgl. der laufenden
Widerspruchsverfahrens gegen die endgültige Festsetzung zum Zeitraum
01.01.2017-30.06.2017 einzugehen.

1) ich habe soeben gegen 14 Uhr unten am Empfang im Jobcenter Pankow eine
handschriftliche Unterschrift zu diesem und anderen laufenden
Widerspruchsverfahren eingereicht – und dazu auch eine Generalunterschrift
(durch Eigen-Bevollmächtigung) als Ergänzung für Widersprüche und
Schreiben per FAX eingereicht für Ihre Unterlagen.

2)
Ich entschuldige mich für unleserliche Handschrift und erkläre per Mail
und Fax in gedruckten Lettern.

Sie stellen inhaltlich die Frage, inwiefern ebay-Gebühren, fällig im Jahr
2017, zu meinen Einnahmen aus freiberuflicher Bildungsträgertätigkeit
passen.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung: ich habe im Rahmen meiner
Selbständigkeit, die auch kreativität und künstlerische Umsetzungen zur
Bildung meiner Mitmenschen umfasst, im Jahr 2016 gegen Weihnachten über
Ebay ein paar selbsterstellte Kunstwerke versteigert – die Einnahmen
wurden mir für den Bewilligungsabschnitt 01. 07. 2016-31.12. 2016 auch
angerechnet (nach Zuflussprinzip).
Ebenfalls nach Zuflussprinzip bzw. „Abflussprinzip“ mache ich für den
Abbuchungstermin im Abschnitt 01.01.2017-30.06.2017 geltend, dass die
dafür notwendige Ebay-Gebühr anfiel – ohne die der Ebay-Verkauf nicht
erfolgreich gewesen wäre.
Sprich die Gebühr bezieht sich auf ein Geschäft im Rahmen meiner
Selbständigkeit vom vorherigen Bewilligungsabschnitt – wo dann auch die
Einnahmen verzeichnet wurden. Ich hatte da auch schon die Ebay-Gebühr
angezeigt – nur dass Ebay dafür Zeit brauchte und unglücklicherweise fiel
der Abbuchungstermin erst in den nachfolgenden Bewilligungszeitraum.
Ich bitte, das zu berücksichtigen – wie auch immer. Hauptsache die
Ausgaben werden mir nicht privat zugeschrieben und die Einnahmen zu
Gunsten des Jobcenters angerechnet.


3) Sie haben Fragen zu Honorarverträgen und mündlichen Vereinbarungen.
Dazu stelle ich als erstes mal den Gegenantrag auf Auskunft, in wie weit
diese Vorlage (die auch wiederum in den Markt eingreifen könnte und an
sich für die Evaluation meiner Einnahmen unnötig ist) zwingend für das
Jobcenter erforderlich ist. Ich verweise darauf, dass das Team 755 in den
letzten Jahren sehr gut ohne dem leben konnte und sich mit Kontoauszügen
und Rechnungen begnügte. Das war auch ein wenige
ressourcenverbrauchsmildernd für beide Seiten.
Ich habe Honorarverträge geschlossen mit verschiedenen  Einrichtungen und
auch mündliche Absprachen getroffen, denen die einvernehmliche
Auftragsübernahme und Abrechnung (die dem Jobcenter vorliegt) folgte.



Mit freundlichen Grüßen



FriGGa Wendt
freiberufliche Bildungsträgerin


Betreff:       AW: 033A261642 Antwort auf Ihre Fragen zum Wid. endgültiger Erstatt. Bescheid 01/2017 bis 06/2017
Von:       "_BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-SGG"
Datum:       Do, 15.03.2018, 16:38
An:       "' frigga wendt'" < frigga wendt>

Sehr geehrte Frau Wendt,

Ihnen steht es frei, meine Fragen zu beantworten und die erbetenen Unterlagen
einzureichen oder nicht.

Jedoch hängt davon ab, ob Ihnen der erhöhte Grundabsetzbetrag nach § 11 b Abs. 2
Satz 3 SGB II vom Einkommen abgezogen wird und sich so Ihr Leistungsanspruch erhöht
und die Erstattungsforderung abgemildert wird.

Es ist beabsichtigt, Ihre Widersprüche nach Ablauf der gesetzten Frist zum 21. März
2018 zurückzuweisen, wenn die Anfrage vom 05. März 2018 weiter ohne substanzielle
Rückäußerung bleibt.

Freundliche Grüße

K. 
Rechtsbehelfsstelle
Telefon:        030 555534 6981
Telefax:        030 555534 6982
E-Mail:          Jobcenter-Berlin-Pankow.SGG@jobcenter-ge.de
Jobcenter Berlin Pankow
Storkower Str. 133
10407 Berlin

Von:  frigga wendt [mailto: frigga wendt]
Gesendet: Freitag, 16. März 2018 11:14
An: _BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-SGG
Betreff: Re: AW: 033A261642 Antwort auf Ihre Fragen zum Wid. endgültiger Erstatt.
Bescheid 01/2017 bis 06/2017

Sehr geehrter Herr K. , sehr geehrte weitere Bearbeitende wie z.B. Frau
Köselitz,

um mitzuwirken und den Rahmen dieser Mitwirkung zu erkunden, bat und bitte
ich Sie, mir mitzuteilen, in wie fern es relevant ist Honorarverträge bzw.
mündliche Absprachen, die zu Betriebsabsprachen/INTERNA gehören
"vorzulegen".

Auf welches Kriterium werden solche "geprüft" - was konkret wird denen
entnommen? Reicht ein exemplarischer Honorarvertrag mit einer Einrichtung?
Wollen Sie ggf. Auftraggeber kontaktieren etc.?

Ich habe inhaltlich der Leistungsabteilung meine Ausgaben begründet und
nachgewiesen - etwa die Fahrtkosten, die Telefonkosten, die im Rahmen der
Vertragsfreiheit beschlossene Sponsoringvereinbarung, die letztlich zu
mehr Auftragsbuchungen andere motivierte - die Fortbildungskosten, da ich
verstärkt mit Kindergruppen arbeite und keinerlei pädagogische
"Ausbildung" habe (wenn auch massenhaft Erfahrung)  es handelt sich um
Kosten, die mir tatsächlich entstanden sind.

Mir geht es darum, dass diese so wie sie wirklich waren, auch anerkannt
werden - nicht darum, ob mir irgendwelche Grundfreibeträge pauschaliert
erhöht werden, wozu ich mir noch tiefer in die Karten gucken lassen muss.

Letzteres klingt für mich nach einem diffusen Kuhhandel - ich mache ein
bisschen unbewusst was Sie sagen, um Ihnen entgegenzukommen und hoffe,
dass man mir dann ein wenig Geld erlässt - auf die Gefahr, dass Sie mir
eigentlich gar nichts anerkennen und noch mehr fordern könnten. Vielleicht
weil ich nicht meinen Vermittler gefragt habe, ob ich eine
Honorarherausforderung annehmen darf oder weil ich es versäumt habe, gegen
meinen Willen irgendwen um eine Festanstellung zu bitten - mehr Stunden zu
bekommmen - was weiß ich.

Da ich nämlich kein Vertrauen in solche Lösungen habe nachdem ich
massenhaft sanktioniert wurde und die Philosophie Ihres Hauses sich dahin
erstreckte, dass Herr Hieb in der 2. Instanz auf einem sofortigen
Sanktionsvollzug bestehen wollte (was meine Obdachlosigkeit zur Folge
hätte haben können), denke ich der Weg, das gerichtlich alles zu klären,
ist für alle Beteiligten der sinnvollste - doch auch für Sie?

Ich wurde durch das Sanktionsverhalten und den persönlich erlebten Druck
auf den Präsentierteller gezerrt und mit dem Sozialgericht vertraut
gemacht - was spricht dagegen, auf diesem Terrain nun weiterzumachen?
Ich habe die Herausforderung ja schon angenommen, indem ich mich gegen
alles wehre, was ich grundverkehrt finde. Das Jobcenter erkennt mir seit
dem meine Ausgaben nicht mehr (voll) an.
Zuvor, als Frau Langkabel aus 765 zuständig war, lief das anders. Ich habe
aus unwissenheit und Bequemlichkeit auf manche Dinge freiwillig verzichtet
- weil es nur Umstände gemacht hätte, alles abzurechnen und ich die
Berechnungen nicht zu beanstanden fand, die mir das Jobcenter schickte -
abgesehen vom GRUNDSÄTZLICH zu geringen Regelsatz für ALLE (inkl. der von
Hartz IV ausgeschlossenen "Zuwenigverdiener"). Doch als die Druckkulisse
gegen mich einmal vol aufgebaut und auch ausgefahren wurde, wurde mir auch
das nicht mehr anerkannt, was zuvor Usus war.

Wenn es nicht logisch ist, Fahrtkosten anzuerkennen, gerade wenn ein
berufstätiger SANKTIONIERT ist und zwar AUFGRUND DER SANKTION, die eben
kein Budget für berufsbedingtes Vorstrecken usw. lässt, will ich auch
keinen halbherzigen Erlass, der mir gnadenhalber gewehrt wird. Sondern
einen öffentlichen Prozess, in welchem dargelegt wird, wie denn eine
Monatskarte angeschafft werden kann, wenn doch Lebensmittelgutscheine
nicht für den Strom gedacht sind und die erwirtschafteten Einnahmen (nicht
nur die Gewinne!) in die Miete zu stecken seien - was eine berufstätigkeit
im Sanktionszeitraum VÖLLIG ABSURD erscheinen lässt und die Motivation nur
aus dem persönlichen Anstand kommt, Honorarvertragspartner nicht
enttäuschen zu müssen.

Ich rechne nicht damit und erwarte von Ihrer Ebene der
Gesetzes-Umsetzungs-Hierarchie auch gar nicht, dass eine Klärung für
bereits Festgezurrtes möglich ist.
Sehen Sie - ich klage gegen die zwei Sanktionen, die unter der
Zuständigkeit von Herrn L.  entstanden sind - wie gehen diese und deren
mögliche rückwirkende Kippung in die Berechnung ein? Wurde mein "Bedarf"
auf das Sanktionsniveau herabgestuft? Ergo man will Geld für Miete - ich
hätte während der Sanktionszeit und Berufstätigkeit eigentlich unter dem
soziokuluturellen Existenzminimum leben müssen? Oder darf eine Sanktion
wirkungslos sein, wenn man faktisch gut genug verdient hat,um die
Minderung zu kompensieren?

Für mich war die endgültige Festsetzung total intransparent. Was genau
sich wie auswirkt im Leistungsberechnen ist für mich auch diffus. Das
scheint bei allen mir bekannten Fällen enorm willkürlich zu sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dazu noch Unklarheit habe und Sie
einstweilen bitte wie zuvor die Leistungsabteilung vertreten durch Herrn
R.  und Co., die Höhen meiner tatsächlichen Ausgaben voll
anzuerkennen oder und den Weg zum Sozialgericht freizugeben.

Die Nachweise für Geldzufluss und Geldabfluss habe ich erbracht und das
wurde von der Leiste Team 755 nicht beanstandet. Sie haben nur
grundsätzlich festgelegt, dass das alles nicht anzuerkennen sei - wogegen
ich bereit bin bis in oberste Instanz zu klagen.

Herzliche Grüße an Ihre gesamte Abteilung,
FriGGa Wendt

Betreff:       AW: AW: 033A261642 Antwort auf Ihre Fragen zum Wid. endgültiger Erstatt. Bescheid 01/2017 bis 06/2017
Von:       "_BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-SGG"
Datum:       Fr, 16.03.2018, 11:53
An:       "' frigga wendt'" < frigga wendt>

Sehr geehrte Frau Wendt,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wie bereits mitgeteilt, fühle ich mich an die gesetzte Frist gebunden und werden
danach nach der Lage der Akten entscheiden; und zwar je nach dem: Entweder haben Sie
bis dahin nachgewiesen, dass Sie nebenberuflich - d.h. weniger als durchschnittlich
13 h/w - z. B. als Übungsleiterin, Ausbilderin, Erzieherin, Betreuerin und im
gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich tätig sind, dann werde ich die
angegriffenen Leistungsbescheide ändern lassen und Ihre Widersprüche ansonsten
zurückweisen oder aber die Widersprüche ohne Änderung zurückweisen.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

K. 





Re: AW: AW: 033A261642 Antwort auf Ihre Fragen zum Wid. endgültiger Erstatt. Bescheid 01/2017 bis 06/2017
Von:        frigga wendt
Datum:       Fr, 16.03.2018, 19:44
An:       "_BA-Jobcenter-Berlin-Pankow-SGG"

Lieber Herr K.  -

ich beantrage eine Aufschiebung der Frist, bis inhaltlich für mich alles
geklärt ist - und zwar brauche ich vor einer zielführenden möglichen
Zusatzauskunft durch mich eine Reaktion des Jobcenters - z.B. die Vorlage
einer Schlussabrechnung für die geforderten ca. 2000 EUR, die in allen
Punkten transparent ist.

Erst nach dem kann ich sinnvollerweise erwägen, was ich ggf. noch
nachliefern möchte.

Das hat nunmehr eher etwas mit der Arbeit der Leistungsabteilung als Ihrer
Abteilung zu tun!

Ich befürchte nämlich basierend auf Ihren Auskünften, dass es diverse
Verwechselungen schon auf der Leistungsebene gegeben hat. Dahin könnte der
Vorgang auch erstmal zurückgereicht werden, denn offensichtlich liegt da
der Klärungsbedarf mit mir vor, den ich notfalls im Rahmen eines Termins -
vorzugsweise in den kommenden zwei Wochen dienstags ab 14 Uhr oder
mittwochs um 12 Uhr - vor Ort in Ihrer Leistungsabteilung wahrnehme oder
auf eine Durchwahl zu Herrn R.  und Co. mich bemerkbar machen würde.

Zu Ihrem Verständnis:
Einerseits mache ich gemeinnützige Arbeit, davon ca. 3h/Woche mit
"Aufwandsentschädigung" - ansonsten bin ich aber regulär um Aufträge im
Rahmen meiner Selbständigkeit bemüht und auch dabei, diese auszuführen.
Was erfolgreich zu Geld geworden ist, ist vorgelegt worden und ich bestehe
auf einer Anrechnung der AUSGABEN dafür - nicht auf einer
Freibetragsregelung, die die Aufwendungen pauschaliert wie im
Ehrenamtlichen oder gar Ehrenamtliches und Berufliches an dieser Stelle
vermischt.
Das sind einfach zwei Paar Schuhe, wenn auch mitunter im selben
"Betätigungsfeld", dass ich im Sozialen arbeite, Kinder und Bildung etc.
bei beidem vorkommt.

Ob (und wenn ja: in wie fern) meine dem Jobcenter gemeldete gemeinnützige
Tätigkeit für den Verein "Demokratische Bildung e.V." überhaupt Eingang in
die Honorarabrechnungen gefunden hat, ist mir zudem schleierhaft.

Eigentlich gehört dies da überhaupt nicht rein - sondern muss nur von mir
Ihrem Hause und dem Finanzamt bekanntgegeben werden, damit ich nichts
versäume. Es sind keine frei verfügbaren Einnahmen, die zur Sicherung des
Lebensunterhalts gedacht sind wie die Gewinne aus den gestellten
Rechnungen.
Zum Lebensunterhalt erkenne ich die Regelung Ihres Hauses an, meine
tatsächlichen Gewinne einzusetzen - doch eben nur die wirklichen Gewinne -
egal wie sehr man mein "unternehmerisches Vorgehen" ggf. kritisieren mag.
Das Jobcenter darf offiziell nicht in den Markt eingreifen - also auch
nicht mir als Unternehmerin, die sich am Markt befindet, in die
Vertragsfreiehit usw. reinreden, was aber faktisch geschieht, wenn mir
einfach unternehmerische Ausgaben nicht anerkannt werden.

Die Einstufung "nebenberuflich" oder "hauptberuflich" ist willkürlich vom
Jobcenter vollzogen - ich habe mit der nichts zu tun. Das haben Sie bzw.
Ihre Kollegen kraft ihrer Definitionsmacht getan und das scheint ihr
einziges Recht zu sein, "meine Unternehmung" zu bewerten.

Mein Arbeitsbegriff ist zudem ein anderer, durch den bisherigen im
Jobcenter gültigen fühle ich mich diskriminiert und auf die Arbeit von
Millionen von Menschen bezogen sehe ich das ebenso, wenn sie nicht
unmittelbar auf Profit ausgerichtet ist und das dann sogar als "unsozial"
"gegenüber dem Steuerzahler" dargestellt wird...

Bitte geben Sie den Vorgang in die "Leiste" 755 zurück - man kann mich von
dort anschreiben und mir vor allem erstmal eine detaillierte Abrechnung
schicken, wie Frau T. das damals gemacht hatte.
Die war klar ersichtlich - wenn auch nicht in allen Punkten von mir
geteilt - so doch gut nachvollziehbar, was sie wie angesetzt hatte und was
genau Eingang in die Berechnung fand.

Danke für Ihr Verständnis und Ihr konstruktives Mitwirken,
FriGGa Wendt

P.S.: habe ich die Frage zu "Ebay-Gebühren" eigentlich geklärt oder haben
Sie da weiteren Erklärungsbedarf meinerseits?



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen