FriGGa Wendt [Adresse]
AOK Nordost
Fax: 0800 2650900
bisherige
Versichertennummer der Hauptversicherten: U856462XXX
wichtige Fragen vor
einem möglicherweise abzuschließenden Versicherungsverhältnis für
Juli 2018
Wie kann ich mich
"freiwillig weiterversichern" (für einen Monat
Hartz-IV-Pause oder länger), wenn ich gleichzeitig "gezwungen
bin, mich zu versichern"?
[Ich würde alternativ (im
Juli 2018) gern auf eine reguläre Krankenversicherung verzichten und
die ggf. schon entstandenen Kosten (z.B. Arztbesuch meines Kindes zum
Erhalt eines von der AOK übernommenen Asthmasprays) privat
begleichen.]
ZWANG und FREIWILLIGKEIT
sind klar voneinander abzugrenzen – sie schließen sich gegenseitig
aus.
Mehrfach habe ich um
KOSTENVORANSCHLÄGE und DETAILIERTE AUSKÜNFTE zu den VERRECHNUNGs-
und ABRECHNUNGSMODI bei der AOK gebeten, aber nur eine Verunsicherung
nach der anderen erhalten.
Da ich laut Auskunft aller
mit mir gesprochen habenden MitarbeiterInnen erst „nach Mitteilung
meiner Einkommenssituation und Nachweisen“ einen
„Kostenvoranschlag“ bekommen kann, auch wenn das effektiv (in
Hinblick auf eine „Nettoeinkommensbilanz“ („Nettolohngleichung“)
und Liquidität sowie „vom Jobcenter erwartete Kostensparsamkeit“)
Nachteile für mich bedeuten könnte, ist unser Verhältnis von vorn
herein nicht auf Augenhöhenbasis. Gern können Sie dazu beitragen
und mich effektiv beraten, BEVOR Tatsachen (z.B. in Form von
Rechnungen) geschaffen werden, die dann als weitere Tatsachen erst
dann fällig würden, wenn bei mir das Geld schon anderweitig
„angerechnet oder weggepfändet“ worden ist.
Ich teile hiermit der AOK
Nordost wahrheitsgemäß nach meinem besten Wissen und Gewissen mit,
dass ich im Monat Juli Honorare in Höhe von:
2507,52EUR
400 EUR
und 546,75 EUR
von 3 verschiedenen
Auftraggebern erhalten habe.
Die Arbeit dazu inkl. der
dafür notwendigen Betriebsausgaben habe ich (bis auf einen Termin)
in den Monaten Februar 2018 bis Juni 2018 geleistet.
Während dieser Zeit war
ich im Leistungsbezug von ALG-II, worüber eine abschließende
Bewilligung/EKS-Auswertung noch aussteht in einigen Monaten bzw. in
einigen Jahren, wenn es wieder zu Rechtsstreiten kommt, da das
Jobcenter oft einiges oder vieles, was ich für gerechtfertigt und
notwendig halte, mir an Ausgaben nicht anerkennt.
Im Monat Juli war und bin
ich um weitere Aufträge in der Zukunft bemüht, aber bislang habe
ich keinen erhalten, der vor August 2018 startet.
Herzlichen Gruß
FriGGa Wendt
Hinweis zum Datenschutz:
Diese Nachricht inkl. aller
Nachträge oder Anhänge ist vertraulich an Sie gerichtet. Was und an
wen ich sie von mir aus komplett oder in Teilen weiterreiche, obliegt
meiner eigenen Informations- und Datenhoheit zu dem mich selber
betreffenden Fall.
Bedenken Sie bei Ihrer Antwort, dass
diese keine "Betriebsinterna Ihrer Institution" einbeziehen
darf, die mir eine "schweigepflicht" auferlegen würde, da
ich frei mit den offiziellen Antworten auf meine grundsätzlichen
Fragen verfahren möchte (z.B. um mich privat oder im Rahmen meiner
Öffentlichkeitsarbeit als "außerparlamentarische Politikerin
und Bloggerin" auszutauschen). Mir sichtbar werdende sensible
Daten Ihrer MitarbeiterInnen werden selbstverständlich nicht an die
Öffentlichkeit weitergegeben.
Weitere freiwillige Erläuterung
zu Ihrem Verständnis und zu Ihrer freiwilligen Kenntnisnahme über
meine persönliche Situation mit der Krankenkasse als ein
„Bausteinchen“ hinaus:
Da ich Probleme mit meinem p-Konto habe
(technische Umstände bei meinem Kontoanbieter) seit vielen Monaten
(Grund: Vollstreckungswünsche, denen ich aus persönlichen
Einzelfall- und basal-politischen Gründen nicht freiwillig
nachkommen möchte), muss ich zudem aufpassen, dass Geld sich bei mir
nicht in einem Monat auf dem Konto sammelt und sofort weggepfändet
wird, so dass es vor Erkennbarwerden meines Existenzminimums mir und
anderen Interessenten an meinem Geld (wie z.B. der Krankenkasse)
nicht voreilig weggenommen wird und somit ich faktisch für die
anderen Forderungserhebenden zahlungsunfähig werde bzw. selber in
existenzielle Nöte gerate, obwohl es so aussieht, als hätte ich
genügend anrechenbares Geld erhalten.
Gelder, die ich über das "Kontoasyl"
privater Freunde erhalten habe, kann ich aus Datenschutzgründen nur
über die Vorlage meiner Honorarrechnungen belegen und dazu wie oben
schon aufgezählt erklären, dass das Geld wirklich bei mir
eingegangen ist bzw. in meinem Sinne unmittelbar ausgegeben wurde
(Miete etc., weil ich nur sehr umständlich, teilweise gar nicht,
Überweisungen selber tätigen kann, Vermieter, Stromanbieter u.a.
aber in der Regel nur bargeldlos auf dem Überweisungswege Geld
annehmen).
Sie dürfen mir also meine o.g.
Einkommen als "zugeflossen anrechnen", auch wenn ich
seltsam fände, wenn Ausgaben, die dafür nötig waren, um diese
Einnahmen zu erzielen, ggf. nicht von Belang sind.
Es mag Selbständige geben, die als
Händler 1 000 000 EUR durch ihre Bücher fließen haben, bei denen
aber ein Gewinn von max. 1000 EUR hängen bleibt – womit mensch
faktisch mit einer KV von 380 EUR unter den Hartz IV Regelsatz fallen
würde (außer man wohnt mietfrei), was noch weiter sinkt, wenn man
entfallende Subventionen beim Nahverkehr („Sozialtickets“),
entfallende GEZ-Befreiung usw. einbezieht.
Eine Berücksichtigung von Ausgaben,
auch wenn diese als Vorschuss oder Nachzahlung geleistet werden, was
steuerlich im selben Kalenderjahr noch gar nicht abschließend
ausgewertet werden kann, müsste also auch bei einem einzigen
„Urlaubsmonat“ von Hartz IV stattfinden, in welchem einmalig ein
scheinbar stattliches Einkommen erzielt wurde.
Wie jemand Ihnen allgemein beweisen
kann, nicht weitere Einnahmen gehabt zu haben, weiß ich
nicht. Wie kann überprüft werden, ob man nicht auf der Straße 50
EUR gefunden oder einen Haufen Leergut gefunden hat?
Wie kann jemand beweisen „nicht mehr“
als die vorgelegten Dinge bekommen zu haben?
Dass ich Geld bekommen haben SOLLTE,
ist ja leicht zu beweisen mittels Honorarabrechnungen. Dass und wann
und auf welchem Wege es NEBEN DER KONTONUTZUNG zugeflossen ist,
unterliegt doch stets der freiwilligen wahrheitsgemäßen Auskunft
(die zudem gerade wenn Dritte ins Spiel kommen) so datensparsam wie
möglich sein sollte.
Würde ich dabei schummeln, wäre das
nur zu meinem Nachteil, etwa wenn Gelder gar nicht wirklich
angekommen sind, aber durch Vorlage der Rechnung mitgezählt werden.
Dass faktisch mehr gezahlt wird, als auf der Rechnung steht, ist bei
steuerlich überprüften gemeinnützigen Stiftungen, Vereinen oder
kommunalen öffentlichen Trägern mehr als unwahrscheinlich – kann
aber auch nicht ohne lückenlose Bargeldfluss- und Kontoüberwachung
aller Menschen und Auswertung von Querverbindungen standardmäßig
mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Zudem ist zu bedenken, dass Menschen
ein soziales Leben haben und nicht jede Bargeld- oder Kontobewegung
anrechenbares Einkommen darstellt.
Man kann zum Essen eingeladen werden
und andere Leute eingeladen.
Man erhält ggf. noch eine
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, für die auch
Ausgaben anfallen bzw. anfallen werden und das teilweise kumuliert
über mehrere Monate.
Wie fast jeder Mensch mit einem aktiven
und realen Sozialleben, der selber die Lebensgrundlage "ermöglicht
haben muss" und anderen dabei helfen möchte, diese
unkompliziert zu ermöglichen, gebe ich zuweilen anderen Geld von mir
in die Hand, um für mich etwas zu besorgen oder erhalte Geld zur
Ausgabe im Sinne anderer Menschen oder Interessengemeinschaften, um
für die etwas zu kaufen. Siehe solche Situationen:
5 Leute wollen privat etwas von ebay
haben, einer bezahlt es für die anderen – spart transportkosten
und Aufwand.
Man reist als Fahrgemeinschaft – nur
einer tankt oder holt das „Quer-durchs-Land-Ticket“.
Einer kann keine Online-Überweisungen
machen, ein anderer schon - bar wird ihm das ausgeglichen - usw. usf.
Telefonflatrates, W-LAN und anderes
werden spontan und situationsbedingt geteilt – mit oder ohne
anteiliges zuzahlen.
Privatschulden z.B. aus Zeiten von
Hartz IV (inkl. zeitweiliger Vollsanktionen) werden ausgeglichen,
wenn gerade Geld vorhanden ist und bevor man denkt, man könne sich
davon neue Schuhe o.ä. selber kaufen... man holt sich eine
(gebrauchte) Waschmaschine (die offiziell zum Lebensgrundbedarf
gezählt wird, die aber seit Jahren bei einem defekt war und die man
nicht von Hartz IV kaufen konnte) von privat, worüber keine
Rechnungen produziert werden (ebay-kleinanzeigen, private
Wohnungsauflösungen...)
Werden Menschen mit einer sehr hohen
Krankenversicherungssumme für einen Monat versehen, bringt sie das
in ein Schuldknechtschaftsverhältnis, diese Kosten heranzuschaffen
(wie bei der Miete).
Besonders deutlich ist das, wenn über
längere Zeit keine KV gezahlt wurde und man auch im Rahmen für die
Zukunft gesicherter monatlicher Zahlungen einen Schuldenberg hat, für
den man „Geld ranschaffen“ muss, das wiederum in der KV
angerechnet wird, um überhaupt wieder den vollen Leistungsumfang zu
erhalten.
Eine hohe Krankenversicherung ist
anteilig dafür verantwortlich, dass man sich schneller wieder beim
Jobcenter anmelden muss und mit derselben Geldmenge in Hartz IV
länger „auf Sparflamme im Überlebensmodus“ überdauern kann als
ohne das Erfasstsein in Hartz IV (und sei es nur für einen EURO).
Mitunter entstehen reale
Lebenssituationen, in denen man beim Verdienen von 500 EUR 600 oder
1000 EUR bezahlen muss für Pflichtposten, da einem von allen seiten
die 500 EUR, die real zur Verfügung stehen, angerechnet werden.
Faktisch kommt man damit nicht lange hin, so dass man gleich wieder
in Hartz IV rutscht oder gar nicht echt motiviert ist, dort
herauszukommen.
Formal ist man zwar gezwungen, „alles
zu tun, um Hartz IV zu verlassen“, um seine Auflagen zum Erhalt von
Leistungen nach SGB-II zu erfüllen, im Herzen wünscht man sich ggf.
aber eine Situation, in der man maximal messbaren Eigengewinn hat
(und sei es nur dafür, dass man seine Altschulden z.B. bei
Jobcenter, Krankenkasse oder staatlich unterstützem Geldeintreiben
bei unfreiwilligen Zwangsgeschäften (z.B. Rundfunkgebühren)
begleichen kann, um endlich (wieder) seine Ruhe zu haben, was
notwendig ist, um „für andere arbeiten oder etwas leisten zu
können“.
Wenn jeder verdiente Cent mehr lastet
als gefühlt nutzt, zudem auch ein Ausblick auf einen beständigen
Gewinn an frei verfügbaren (=nicht die täglichen Lebensgrundlagen
gerade so deckenden) Ressourcen (inkl. Geld, Lebenszeit,
Selbstverwirklichung, Anerkennung) unwahrscheinlich ist (man nur ein
gefühltes Versklavtsein gegen eine andere Bevormundung hin und
wieder austauschen kann), sinkt die Motivation, erfassbare
Geldbezahlverhältnisse anzustreben und beschränkt sich auf die
Zwangsauflagen des zuständigen Jobcenters bzw. Finanzamtes. Man
schaut von vorn herein, wie man sein Leben einrichten muss, um wenig
KV zu zahlen, anstatt
Weiteres Beispiel, wohin das im
Extremfall führen kann, was ich hier allgemein veranschaulicht habe
(und mir auch mehrfach faktisch bekannt):
Eine obdachlose Flaschensammlerin,
die keinen Anspruch hat, medizinisch untersucht und behandelt zu
werden (außer erste Hilfe, zu der auch Passanten unentgeltlich
verpflichtet wären), die schon 30 000 EUR Krankenkassenschulden hat
(weil sie eben ihren „Fall aus dem Sozialen Netz“ nicht beweisen
kann ohne Bescheide), hat noch weniger Motivation, in ein
Bezahlverhältnis einzutreten oder sich dafür zurechtzubiegen und
davon vorrangig eine KK zu bedienen, die sie rückwirkend NICHT für
ihre Gesundheitsfürsorge beanspruchen kann.
Es ist da lukrativer und
selbsterfüllender, bei Freunden zu duschen und bei kostenlosem W-Lan
für einen Generalstreik oder ein bedingungsloses Grundeinkommen zu
werben, beim Gärtnern oder Werkeln privat zu helfen gegen Kost und
Logis oder Mülleimer nach Leergut zu durchwühlen, als sich jemals
wieder in bei einem Vermieter oder einer Krankenkasse anzumelden und
dann auch noch dankbar zu sein, wenn das Jobcenter (das einem seit
Jahren die Ablehnungsbescheide verweigert) dann auch noch dankbar zu
sein, wenn man in eine „Zwangsbewerbungsmaßnahme“ gedrückt
wird, in der man lernen soll, seine eigene Biographie zu verschweigen
und so zu tun, als sei man interessierter an einem Zeitarbeitsjob als
andere faktisch dazu Gedrängelte.
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