am MONTAG, dem 22. 08. 2016, war die 3. Schwarzfahrer-Verurteilungsparty -
Michael Fielsch, unter anderem aktuell bekannt als "ihr-spiegelhalter.de", stand (mal wieder) vor Gericht.
Mein Bericht als Verhandlungsbeobachterin:
"Nachdem
die Verhandlung schon einige Monate verschoben wurde (in die Ferienzeit
und früh auf einen Montag morgen, zudem in einen kleinen Saal), wurde
es anscheinend nochmals verlegt.
Gut, dass ich und die zwei anderen Prozessbeobachtenden rechtzeitig da waren.
Als wir im Saal platzgenommen hatten, traten mit uns auch zwei BVG-Mitarbeitende
(Berliner
Verkehrsbetriebe) als Zeugen ein. Ich fand witzig, wie der eine in
voller Montur - so auch seinem technischen Equipment - an der peniblen
Sicherheitskontrolle vorbeigelassen wurde.
Da ich meine zwei
Nachbarinnen anlächelte und ihnen etwas zuflüstern wollte, begann der
vorsitzende Richter eine Ansprache an das Publikum.
Dieses habe nur eine einzige Aufgabe, nämlich zu schweigen.
Um
das in seinen Worten ausgedrückt "zu gewährleisten", forderte er mich
auf, den Platz zu wechseln, denn er befürchtete wohl Unterhaltungen
zwischen mir und meinen Nachbarinnen.
Vor jede der beiden setze
sich dann ein beleibter Saaldiener. Neben mich auf der Extrabank setze
sich dann der korpulenteste und muskolöseste von allen.
Michael trug ein T-Shirt mit dem BVG-Logo und -slogan "weil wir dich lieben".
Ich
hatte mir ebenfalls das BVG-Herzchen auf mein T-shirt gemalt mit dem
Spruch: "weil wir dich lieben, wollen wir Dein GELD", um diese Paradoxie
noch deutlicher zu machen.
Eine der beiden anderen Prozessbeobachtenden wurde dann auf ihren Mini-Notizzettel und ihren Stift angesprochen.
Richter: "Wozu haben Sie da einen Stift in der Hand?"
"Ich mache mir Notizen."
"Sind Sie von der Presse?"
"Nein."
"Legen Sie Stift und Papier weg - es werden hier keinerlei Mitschriften angefertigt."
Mir war so eine Regel VÖLLIG UNBEKANNT und daher fragte ich:
"Gib es dazu etwas schriftliches?"
Richter:
"Das ist ein großer Irrtum juristische Laien, dass man immer etwas
schriftlich bräuchte und dass es dadurch mehr Geltung hätte, Sie
bekommen hier gar nichts schriftlich, es zählt mein gesprochenes Wort.
Im Übrigen haben auch Sie hier nur zu schweigen."
Später fragten wir uns, ob wir auch in Zweierreihe mit Anfassen gehen sollten - wie im Kindergarten.
Die
beiden Zeugen der BVG wurden dann herausgeschickt und später stellte
der Richter fest, dass er sie dann doch nicht hören wollte.
Damit begann er die Verhandlung.
Er hatte wenige Fragen an Micha, er wollte nur abchecken, ob dieser "geständig" sei.
Michael war das Fahren ohne Ticket, bezeichnet als "Erschleichen von Leistungen" in mindestens 3 Fällen vorgworfen worden.
Anmerkung:
Michael hatte stets sehr deeskaliert und entgegenkommend bei der
Feststellung seiner Personalien mitgewirkt und auch den Kontrolleuren
gegenüber angekündigt:
"Ich lasse mir
wieder eine Sammelrechnung schicken und mich dann wieder verurteilen,
damit ich mich aktiv in die Gesellschaft einbringen kann - z.B. durch
gemeinnützige Arbeit - weswegen ich auch jetzt schon unterwegs bin."
Michael reagierte auf die Fragen des Richters erklärend in zwei Punkten:
a)
es sei keine Erschleichung von Leistungen, er habe sein Verhalten mit
dem Regelsatz und der zu geringen Höhe des Nahverkehrsbudgets für einen
Grundsicherungsleitstungsempfänger (=Armutsrentner) schon in früheren
Gerichtsprozessen angesprochen und sein Verhalten vor Gericht (und
öffentlich) angekündigt.
b) er stellte dies unterstützend eine
Selbstanzeige, dass er auch am selben Tage zu seiner Verhandlung ohne
Ticket angereist sei.
Der Richter hatte offensichtlich
nur Interesse, sich ein Bild von Michael insgesamt zu machen
hinsichtlich Strafmaß und -form, grundsätzlich stand für ihn schon fest,
dass er zu bestrafen sei - auch die Zeugen brauchte er dann nicht mehr
anzuhören.
Er meinte, wenn Michael einmalig ohne Ticket
unterwegs gewesen wäre, hätte er ja noch glauben können, es "handle
sich evtl. um einen Protest", aber so wie es aussähe, sei es nur eine
"Fortsetzung einer bereits langfristig bestehenden kriminellen Karriere"
und damit "erübrige sich für ihn weiteres Nachforschen und Ermitteln".
Michael "solle sich dringend Hilfe suchen", denn er "komme ja allein offensichtlich nicht mit seinem Leben zurecht".
Darin
sahen wir in der Nachbetrachtung die leise Andeutung einer
zwangspychiatrischen Richtung - Michaels "Uneinsichtigkeit" ist nicht
pathologisch, sondern bewusste Entscheidung mit Protest- und
Kreativcharakter, was aber in eine pathologische Ecke geschoben werden
könnte.
Natürlich können sie ihn mit Rechtsmitteln bestrafen,
aber Michael ist dadurch nicht erziehbar - die Faktenlage müsste anders
sein.* Das aber könnte weiterhin ausgeblendet werden wie jetzt schon,
wenn man Menschen wie ihn oder ihn symbolisch zum "Erkrankten"
wegdefiniert (und auch praktisch aus dem Weg räumt: etwa durch
wegsperren oder durch Freifahrtsschein für "Behinderte").
Der Richter sagte auch einen interessanten Satz zum Thema Regelsatzhöhe und "Warenkorb" der verschiedenen Posten im Regelsatz.
"19
EUR sind für den NAhverkehr - richtig. Aber Sie, Herr Fielsch, sind
dann wohl offensichtlich ein Anhänger des "Obrigkeitsstaates? Ich meine,
dass Sie sich dogmatisch an die Höhe der 19 EUR halten, die dann in den
ersten Tagen des Monats in Einzelfahrkarten ausgeben und dann keinen
weiteren EUR mehr für den Nahverkehr übrig haben. Viele andere
Hartz-IV-Betroffene und auch RentnerInnen "könnten durch Umverteilung
ihrer Ausgaben-Posten sich auch ein Ticket leisten" - Fazit: der Richter
gibt zu, dass man vom Minimum in anderen Kategorien etwas abknapsen
muss, um legal mobil zu sein.
Es ist spannend, wie es
weitergeht - Michael wird durch dieses "Wegwischen und Ausblenden"
sicher wieder motiviert sein, neue kreative Aktionen zu starten...
"
*Dass Michael als Armutsrentner sich auf die legale Weise, sein ihm
monatlich real zur Verfügung stehendes Budget zu erhöhen, nicht berufen
kann, unterscheidet ihm vom "arbeitsfähigen HartzIV-Betroffenen".
Ein Hartz IV Empfänger kann
Geld verdienen und einen Freibetrag absetzen, auch hat er einen kleinen
SChenkungsfreibetrag. Ebenso kann er sich gefördert von HArtz IV
selbständig machen und die Fahrkarten ggf. absetzen.
All das
kann aber ein aus Gesundheitsgründen extra von der Erwerbsfähigkeit
befreiter Mensch aber nicht. Er lebt in Grundsicherung, da die kleine
Früh-Rente nicht ausreicht. Die Regeln der Grundsicherung sehen keine
Erwerbsarbeit vor - wer dennoch arbeitet, macht sich ggf. nicht nur
unglaubwürdig im Rentenanspruch vor der Altersrente, sondern muss sehr
viel Bürokratieaufwand betreiben und behält am Ende doch nichts von
seinen Einnahmen.
Richter müssen schriftlich einen Beschluss oder Urteil fertigen . Das was die Richter gesagt hätte ,da hätte der Beklagte auffordern sollen ,das dies mit ins Protokoll genommen wird ,auch das es nicht schriftliches gibt. Haben Richter entwahr Angst Zeugen und Beistände könnten die Lügen der Richter an die Öffentlichkeit tragen ,oder warum sollte die Beiständin den Stift weglegen und nicht mitschreiben ? Öffentlich ,heißt noch immer öffentlich und nicht auschluss der Öffentlichkeit .Hat man das im Studium nicht gelernt ?
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