Mittwoch, 31. August 2016

Verurteilungsparty für Grundrechtepraktiker Micha

am MONTAG, dem 22. 08. 2016, war die 3. Schwarzfahrer-Verurteilungsparty  -
Michael Fielsch, unter anderem aktuell bekannt als "ihr-spiegelhalter.de", stand (mal wieder) vor Gericht.

Mein Bericht als Verhandlungsbeobachterin:
 "Nachdem die Verhandlung schon einige Monate verschoben wurde (in die Ferienzeit und früh auf einen Montag morgen, zudem in einen kleinen Saal), wurde es anscheinend nochmals verlegt.
Gut, dass ich und die zwei anderen Prozessbeobachtenden rechtzeitig da waren.
Als wir im Saal platzgenommen hatten, traten mit uns auch zwei BVG-Mitarbeitende
(Berliner Verkehrsbetriebe) als Zeugen ein. Ich fand witzig, wie der eine in voller Montur  - so auch seinem technischen Equipment - an der peniblen Sicherheitskontrolle vorbeigelassen wurde.
Da ich meine zwei Nachbarinnen anlächelte und ihnen etwas zuflüstern wollte, begann der vorsitzende Richter eine Ansprache an das Publikum.
Dieses habe nur eine einzige Aufgabe, nämlich zu schweigen.
Um das in seinen Worten ausgedrückt "zu gewährleisten", forderte er mich auf, den Platz zu wechseln, denn er befürchtete wohl Unterhaltungen zwischen mir und meinen Nachbarinnen.
Vor jede der beiden setze sich dann ein beleibter Saaldiener. Neben mich auf der Extrabank setze sich dann der korpulenteste und muskolöseste von allen.
 
Michael trug ein T-Shirt mit dem BVG-Logo und -slogan "weil wir dich lieben".
Ich hatte mir ebenfalls das BVG-Herzchen auf mein T-shirt gemalt mit dem Spruch: "weil wir dich lieben, wollen wir Dein GELD", um diese Paradoxie noch deutlicher zu machen.

 Eine der beiden anderen Prozessbeobachtenden wurde dann auf ihren Mini-Notizzettel und ihren Stift angesprochen.
Richter: "Wozu haben Sie da einen Stift in der Hand?"
"Ich mache mir Notizen."
"Sind Sie von der Presse?"
"Nein."
"Legen Sie Stift und Papier weg - es werden hier keinerlei Mitschriften angefertigt."
Mir war so eine Regel VÖLLIG UNBEKANNT und daher fragte ich:
"Gib es dazu etwas schriftliches?"
Richter: "Das ist ein großer Irrtum juristische Laien, dass man immer etwas schriftlich bräuchte und dass es dadurch mehr Geltung hätte, Sie bekommen hier gar nichts schriftlich, es zählt mein gesprochenes Wort. Im Übrigen haben auch Sie hier nur zu schweigen."

Später fragten wir uns, ob wir auch in Zweierreihe mit Anfassen gehen sollten - wie im Kindergarten.

Die beiden Zeugen der BVG  wurden dann herausgeschickt und später stellte der Richter fest, dass er sie dann doch nicht hören wollte.

Damit begann er die Verhandlung.

Er hatte wenige Fragen an Micha, er wollte nur abchecken, ob dieser "geständig" sei.
Michael war das Fahren ohne Ticket, bezeichnet als "Erschleichen von Leistungen" in mindestens 3 Fällen vorgworfen worden.

Anmerkung: Michael hatte stets sehr deeskaliert und entgegenkommend bei der Feststellung seiner Personalien mitgewirkt und auch den Kontrolleuren gegenüber angekündigt: 
"Ich lasse mir wieder eine Sammelrechnung schicken und mich dann wieder verurteilen, damit ich mich aktiv in die Gesellschaft einbringen kann - z.B. durch gemeinnützige Arbeit - weswegen ich auch jetzt schon unterwegs bin."

Michael reagierte auf die Fragen des Richters erklärend in zwei Punkten:
a) es sei keine Erschleichung von Leistungen, er habe sein Verhalten mit dem Regelsatz und der zu geringen Höhe des Nahverkehrsbudgets für einen Grundsicherungsleitstungsempfänger (=Armutsrentner) schon in früheren Gerichtsprozessen angesprochen und sein Verhalten vor Gericht (und öffentlich) angekündigt.
b) er stellte dies unterstützend eine Selbstanzeige, dass er auch am selben Tage zu seiner Verhandlung ohne Ticket angereist sei.

Der Richter hatte offensichtlich nur Interesse, sich ein Bild von Michael insgesamt zu machen hinsichtlich Strafmaß und -form, grundsätzlich stand für ihn schon fest, dass er zu bestrafen sei - auch die Zeugen brauchte er dann nicht mehr anzuhören.

Er meinte, wenn Michael einmalig ohne Ticket unterwegs gewesen wäre, hätte er ja noch glauben können, es "handle sich evtl. um einen Protest", aber so wie es aussähe, sei es nur eine "Fortsetzung einer bereits langfristig bestehenden kriminellen Karriere" und damit "erübrige sich für ihn weiteres Nachforschen und Ermitteln".

Michael "solle sich dringend Hilfe suchen", denn er "komme ja allein offensichtlich nicht mit seinem Leben zurecht".
Darin sahen wir in der Nachbetrachtung die leise Andeutung einer zwangspychiatrischen Richtung - Michaels "Uneinsichtigkeit" ist nicht pathologisch, sondern bewusste Entscheidung mit Protest- und Kreativcharakter, was aber in eine pathologische Ecke geschoben werden könnte.
Natürlich können sie ihn mit Rechtsmitteln bestrafen, aber Michael ist dadurch nicht erziehbar - die Faktenlage müsste anders sein.* Das aber könnte weiterhin ausgeblendet werden wie jetzt schon, wenn man Menschen wie ihn oder ihn symbolisch zum "Erkrankten" wegdefiniert (und auch praktisch aus dem Weg räumt: etwa durch wegsperren oder durch Freifahrtsschein für "Behinderte").

Der Richter sagte auch einen interessanten Satz zum Thema Regelsatzhöhe und "Warenkorb" der verschiedenen Posten im Regelsatz.
"19 EUR sind für den NAhverkehr - richtig. Aber Sie, Herr Fielsch, sind dann wohl offensichtlich ein Anhänger des "Obrigkeitsstaates? Ich meine, dass Sie sich dogmatisch an die Höhe der 19 EUR halten, die dann in den ersten Tagen des Monats in Einzelfahrkarten ausgeben und dann keinen weiteren EUR mehr für den Nahverkehr übrig haben. Viele andere Hartz-IV-Betroffene und auch RentnerInnen "könnten durch Umverteilung ihrer Ausgaben-Posten sich auch ein Ticket leisten" - Fazit: der Richter gibt zu, dass man vom Minimum in anderen Kategorien etwas abknapsen muss, um legal mobil zu sein.

Es ist spannend, wie es weitergeht - Michael wird durch dieses "Wegwischen und Ausblenden" sicher wieder motiviert sein, neue kreative Aktionen zu starten...
"

*Dass Michael als Armutsrentner sich auf die legale Weise, sein ihm monatlich real zur Verfügung stehendes Budget zu erhöhen, nicht berufen kann, unterscheidet ihm vom "arbeitsfähigen HartzIV-Betroffenen".
Ein Hartz IV Empfänger kann  Geld verdienen und einen Freibetrag absetzen, auch hat er einen kleinen SChenkungsfreibetrag. Ebenso kann er sich gefördert von HArtz IV selbständig machen und die Fahrkarten ggf. absetzen.
All das kann aber ein aus Gesundheitsgründen extra von der Erwerbsfähigkeit befreiter Mensch aber nicht. Er lebt in Grundsicherung, da die kleine Früh-Rente nicht ausreicht. Die Regeln der Grundsicherung sehen keine Erwerbsarbeit vor - wer dennoch arbeitet, macht sich ggf. nicht nur unglaubwürdig im Rentenanspruch vor der Altersrente, sondern muss sehr viel Bürokratieaufwand betreiben und behält am Ende doch nichts von seinen Einnahmen.


1 Kommentar:

  1. Richter müssen schriftlich einen Beschluss oder Urteil fertigen . Das was die Richter gesagt hätte ,da hätte der Beklagte auffordern sollen ,das dies mit ins Protokoll genommen wird ,auch das es nicht schriftliches gibt. Haben Richter entwahr Angst Zeugen und Beistände könnten die Lügen der Richter an die Öffentlichkeit tragen ,oder warum sollte die Beiständin den Stift weglegen und nicht mitschreiben ? Öffentlich ,heißt noch immer öffentlich und nicht auschluss der Öffentlichkeit .Hat man das im Studium nicht gelernt ?

    AntwortenLöschen