Donnerstag, 22. März 2018

Gründe der Einstellung eines MELDEVERSÄUMNISSES


Es handelt sich um die Frage: "Werde ich sanktioniert, weil ich mit meinem Arbeitsvermittler nicht reden will, der mich in einen Sexshop vermitteln wollte?"

Der Termin war am 11. 07. 2017 als FOLGETERMIN mit Rechtsfolgen auf den Termin am TAG DAVOR (10. 07.), zu welchem ich OHNE Rechtsfolgenbelehrung eingeladen worden war.
Daher liest sich die BEGRÜNDUNG BESONDERS SCHÖN:





Angefügt war eine Liste, in der Termine standen- kommt hier ggf. auch noch mal hin mit Kommentaren von mir. "Akteneinsichtstermin" bei der Teamleitung vor meinem ersten Temrin mit Herrn M. wurde mal eben auch zu einem "Beratungstermin" umdeklariert u. ä, - eben auch ein wenig kreativ bei denen ;-)

Dazu meine Antwort vom 22. 03. 2018 an Herrn R. aus der SGG-Stelle:


Sehr geehrter Herr R.,

ich erfuhr über Ihren Brief zum AZ:

791.13 - 95504//0011113
K-P-95504-00929/17

im Klageverfahren: S200 AS 12370/17

von Ihrer Korrespondenz mit dem Gericht und darüber von meinem Anwalt für Sozialrecht.
Da ich Sie telefonisch nicht erreicht habe, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

ich wurde zum 10. 07. 2017 eingeladen von meinem Arbeitsvermittler.
Die Einladung zum Gespräch über diverse Anliegen seinerseits war ohne Rechtsfolgenbelehrung.

Das heißt, was immer ich getan habe, es stand nicht unter der juristischen Möglichkeit einer Sanktion.

Bitte schauen Sie mal in Ihre DOKUMENTENVERWALTUNG über meinen Fall sowie Ihre eigenen Ausgaben des SGB und Verwaltungsrechts, worin Sie alle fitter sein sollten als ich -  das müsste Aufschluss geben...

Sie haben 4 Wochen nach Zugang dieses Schreibens Gelegenheit zur Stellungnahme.


Zum Sachverhalt der „zurückgenommenen einstweilig vollstreckten Meldeversäumnissanktion“ - die mich unter anderem dazu brachte, Lebensmittelgutscheine beziehen zu müssen und um den Erhalt meiner Wohnung zu bangen:

Da dem AV Herrn M. in dem Gespräch und auch schon aus der zuvorigen Korrespondenz bewusst war, dass ich mit ihm persönlich nicht sprechen wollte - wegen seiner schon medial bekannt gewordenen Sexshop-Vermittlungsidee, die übrigens von seiner Seite unkommentiert und unentschuldigt bis heute zwischen uns im Raume schwebt (der über die beendete Jobcenterzuständigkeit hinaus geht) -
händigte er mir am 10. 07. eine Einladung aus, die auf den Folgetag datiert war - diesmal MIT RfB.

Das Verhalten des Herrn M. sowie des ihn begleitenden Teams lässt für mich jede Menge Raum für Spekulation. Die Tatsache, dass ich öfter als bei anderen SachbearbeiterInnen NACH dem besagten Vorfall eingeladen worden war - dabei aber NICHT meine eigenen kreativen Ideen im Mittelpunkt standen, sondern im Gegenteil, eher systematisch ausgeblendet und unterdrückt wurden - ist unbestritten vorhanden - auch wenn das für Sie ggf. unter der Rahmen des "gesetzlich erlaubten" fällt.

Bei der nachfolgenden Vorladung zum 28. 07. habe ich offen dagegen protestiert und Herrn M. zur Ermöglichung einer weiteren Klärung, die einer "Zusammenarbeitsmöglichkeit" zwingend vorausging, zu meiner eigenen Kundgebung eingeladen, die ihm zeitlich und örtlich zugänglich gewesen wäre, wenn es ihm ein echtes Anliegen gewesen wäre.

Ferner war ich am 10. 07. und 11. 07. -jedesmal begleitet von einem Beistand aus drei Menschen - von mir aus bereit, ein Gespräch zu führen mit anderen "neutralen" MitarbeiterInnen, die alle zugegen waren.
Frau S. und TL Frau H. waren zeitlich mit meinem Fall befasst - wieso nun unbedingt daran festgehalten wurde, dass Herr M. ein Gespräch mit mir führt, obwohl diese Zuständigkeit der Vermittlung sogar im WEGE stand, ist völlig unersichtlich.

Das Jobcenter hat die Möglichkeit, bei fruchtlosen Bemühungen andere Zuständigkeiten einzuschalten und dies wäre in meinem Fall diplomatisch angezeigt gewesen - hören Sie sich mal um, wie andere "Firmen" "Kundenkontakte" handhaben, wo Sie mich doch schon beständig als "Kundin" bezeichnen.

Was ich wirklich nicht verstehe, wieso gehen Sie davon aus, dass am 10. 07. ein Sanktionsträchtiges Verhalten von mir vorgelegen hätte...?
das bitte ich Sie mir gesondert zu erläutern. Auch was am 11. 07. SANKTIONSRELEVANT wäre:


Ich war VOR ORT, habe im RAUM mit der Vermittlerin FRAU S. gesprochen.
Alle Dinge, die Herr M. bzgl. meiner weiteren offenbar seinem Verhalten nach allein von seinen Interessen oder Interpretationen angedachten "Integration" nötig wäre, hätte er mir schriftlich zuschicken können. Ein Vertrauen, mich als Unternehmerin/Selbständige von ihm "beraten" zu lassen, war weder auf der persönlichen Ebene durch sein vorangegangenes auf Sanktionen ausgerichtetes Verhalten gegeben noch aufgrund der Struktur, die gegen freibestimmte und selbstorganisierte Betätigung zugunsten verregelter und fremdbestimmter Verhältnisse aufgebaut ist.

War also ein "möglicher Sanktionsgrund" die Weigerung, mit einem Mann zu reden, mit dem ich gute Gründe angegeben habe, nicht reden zu wollen - zumindest nicht in der unreflektierten und uneinsichtigen Position der Ausübung von Macht über mich - zu einer klar als solcher ersichtlichen menschlichen Aussprache, die ich als dringend empfohlen sehe für alle solchen Fälle oder auch "Missverständnisse" war ich wie gesagt jederzeit bereit.
Der angedeutete "Rücknahmebescheid" der Sanktion geht nicht nur gar nicht auf diese bewegenden, wenn auch jobcenterseitig damals völlig ignorierten Gründe ein, ich sorge aber mittels Veröffentlichung aller dieser Schreiben dafür, dass die Angelegenheit transparent bleibt.
Sollten Sie dazu noch etwas beizutragen haben - im Wissen, dass alles öffentlich ausgewertet wird - ist es Ihre Chance, auf dieses Schreiben zu reagieren.

Ansonsten wird natürlich auch das Schweigen Ihrer Behörde für sich sprechen.

Mit aufklärerischem, bereinigendem Gruß,
FriGGa Wendt
an dieser Stelle als Ermittlerin und Dokumentierende der eigenen Sanktionshistorie

Dieses Schreiben ist mit der EDV erstellt und bedarf keiner handschriftlichen oder gescannten Unterschrift. Ansonsten beziehe ich mich auf meine Unterschriftsflatrate vom letzten Donnerstag, falls das Schreiben dadurch mehr „Kraft“ oder „Gültigkeit“ für Sie bekommen sollte.

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