Montag, 28. November 2022

Wohnungslose Person wehrt sich gegen pauschale Ablehnung von Umzugskosten

Wohnungslose Person wehrt sich gegen pauschale Ablehnung von Umzugskosten - und gegen die Paradoxie, dass das Jobcenter dafür eine (nicht vorhandene) Arbeit beweislos fabuliert.

Ich poste mit freundlicher Genehmigung zwei Schreiben. Das eine ist ein Widerspruchs- und Antragsschreiben an ihre Sachbearbeiter*innen, das andere ein Brief an die Geschäftsleitung des JC.


An die JC-Sachbearbeiter*innen und die Widerspruchsstelle:


"Sehr geehrte Damen und Herren [im JC xxx],

hiermit widerspreche ich der Versagung der Umzugskosten und der Versagung der Übernahme der Kaution für meine Wohnung. Hilfsweise beantrage ich beides als nicht abwendbare Bedarfe erneut.
Die Kaution beträgt xxx EUR, eine Auswahl von Umzugsdienstleistungsangeboten, die ich recherchiert habe, liegt vor, wovon ich das finanziell günstigste ausgewählt habe, das auch das Jobcenter am wenigsten kosten würde.

Ich habe nachdem das Jobcenter mir nicht bei der Beendigung der Wohnungslosigkeit über 3 Jahre behilflich war, über Bekannte eine Wohnung in [einer anderen Stadt] gefunden, die ebenfalls von anderen Leuten umworben wird.
Eile ist geboten, denn in meiner Situation ist man auf dem freien Wohnungsmarkt oft die letzte, die berücksichtigt wird. Das Gros der Wohnungen ist in [unserer Stadt] unbezahlbar für ALG-II Beziehende und ebenso ist es in [der neuen Stadt], wo ich auch nur am Stadtrand etwas fand.
[Hier] hat mir niemand geholfen über all die Jahre, eine Wohnung zu finden.

Wohnungslosgkeit ist nicht zumutbar.
Eine Unterbringung ist keine Wohnung.

Das Jobcenter ist gesetzlich verpflichtet, Wohnungslosigkeit schnellstens zu beenden oder zu verhindern. Ich bin jedoch durch das Agieren des [hiesigen] Jobcenters [vor fast 4 Jahren] wohnungslos geworden und dann in der Wohnungslosigkeit festgehalten worden mangels Fixierung auf die vorrangige Thematik, mir zuerst eine Wohnung zu verschaffen und sich danach um andere Fragen, z.B. Arbeitsintegration zu kümmern.
Bei der damaligen Zwangsräumung ist zudem all mein gesamtes Hab und Gut entsorgt worden (inkl. persönlicher Papiere, die z.B. für medizinische Behandlungen und Arbeitsaufnahmen (Zeugnisse…) notwendig wären).

Vor diesem Hintergrund beantrage ich erneut all die tatsächlich anfallenden Kosten, die ein Transport meiner Habe als auch die Anmietung (Kaution) verursachen und widerspreche allen Bescheiden oder Mails, in denen mir die Notwendigkeit einer Wohnung abgesprochen wurde.
Die Gleichsetzung „Notunterkunft=Wohnung“ ist irrig und hat nichts mit Menschenwürde zu tun.
Sie gehen zwar irrig [in Ihrem Bescheid von noch weniger qm aus, die mein Wohnungslosenzimmer hat, als ich korrekt mitgeteilt hatte], beides ist jedoch nicht angemessen, sondern zu klein für ein würdevolles Leben.
Da Sie von einer noch kleineren Unterkunft ausgehen, als ich sie selber korrekt mitgeteilt habe, müssten Sie ja noch viel eher meine unzumutbare Unterbringungssituation beenden wollen mit allen dafür nötigen Mitteln und Geldern, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Bezahlbare Wohnungen sind hart umkämpft. Es liegt ein aktues Eilbedürfnis vor, da die Ihnen mir angebotene Wohnung, von der ich Sie schon vor vielen Wochen über Anträge in Kenntnis gesetzt habe, ab xxxx  ggf. anderen Interessenten angeboten werden könnte, wenn ich nicht Miete zahle oder eine Zusicherung des Jobcenters vorlege, dass die Miete regulär übernommen wird, daher setze ich Ihnen eine Notfrist bis zum xxxx.

Mein/e Anwält*in wird zudem Kosten verursachen, wenn sie/er am 30. 11. 2022 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen wird.

Mit freundlichem Gruß

xxx
die Betroffene


und an die Geschäftsleitung:


"Sehr geehrte Geschäftsführung des JC  xxxx,

ich bin seit fast 4 Jahren wohnungslos, habe durch das Agieren bzw.
Unterlassen des JC damals meine Wohnung durch eine Zwangsräumung
verloren und dabei auch meine gesamte Habe.

Nun lebe ich seit Jahren in einer Notunterkunft und möchte diesen Zustand schnellstmöglich beenden. Da mir in [meiner Stadt] niemand dabei
half, in [einer anderen Stadt] aber über Bekannte eine Wohnung vermittelt wurde,
beantragte ich die Kosten für Umzug und Anmietung.

In [der anderen Stadt] hatte ich auch Interesse, ab November einen Minijob
aufzunehmen bzw. zu hospitieren, was mir
aber mangels Wohnsitz dann gar nicht möglich war.
Der Job ist inzwischen anderweitig vergeben.
Das [hiesige] JC hat folglich nicht geholfen, sondern meine
Leistungen eingestellt.
Der Schriftwechsel liegt der Angestellten xxx vor.
Ich widerspreche der verleumderischen Unterstellung, eine
Vollzeittätigkeit in [der anderen Stadt] zu haben. Ich habe solch eine Information nirgends vorgebracht.
Das Jobcenter hat keinerlei Beweise dafür vorgelegt bekommen oder
transparent gemacht, woher diese (Fehl)information stammen sollte, auf deren
Basis es mir die Leistungen versagt.
Aufgrund meiner Mitteilung, mich in [der anderen Stadt] für einen (Mini)Job zu
interessieren, sofort eine Drittalimentierung durch einen Vollzeitjob
zu unterstellen und daran ein Leistungsversagen zu koppeln, hat den
Druck, sofort in [der neuen Stadt] um eine angebotene Wohnung zu kämpfen, nur
erhöht, da mir ja in [ihrer Stadt] alle Unterstützung wegbricht (Leistungsversagung etc.).
Zudem ist es mehr als paradox, dass im Falle einer Arbeitsaufnahme
nicht erst recht auch aus anderen Töpfen wie dem Vermittlungsbudget
ein Umzug finanziert wird.
Präventiv die Leistungen zu sperren und gleichzeitig
widersprüchlicherweise den Umzug zu versagen, stellt m.E. einen
schikanösen Umgang dar, denn damit wird ja Integration behindert und
gleichzeitig eine Notlage verschärft statt gemildert.

Bitte ändern Sie das in den unteren Abteilungen.

Mit freundlichem aber kritisch Bilanz ziehenden Gruß

xxxxx
[der/die Betroffene]"


Das war zuvor passiert

2 Kommentare:

  1. Stichwort "gesamte Habe entsorgt".
    So eine Wohnung ist das Eine; aber eine Wohnung bewohnbar machen ist das Andere (Möbel, Inventar...)
    Und um erwerbstauglich und -fähig und überhaupt auch geschäftsfähig sein zu können (heut zu Tage), reichen auch nicht nur die Kleider, die man gerade so am Leib hat. Hängt allerdings auch sehr von der Branche ab. Als Handwerker z. B....

    AntwortenLöschen
  2. Kommentar per Mail mit freundlicher Genehmigung hier eingefügt:
    Falls jemand noch einen Beweis für das dysfunktionale Handeln von Sozialämtern braucht:

    Es läuft gerade „Fakt ist...!“ Eine Frau aus dem Pflegeheim soll in die Obdachlosigkeit geschickt werden. Das Sozialamt weigert sich, die Differenz im Heim zu zahlen. Weil die alte Frau jahrelang 50 Euro an den Urenkel überwiesen hatte. Sie solle über 5.000 Euro vom Urenkel zurückholen. Erst dann zahle das Sozialamt.

    Der Urenkel hat es ausgegeben. So soll die alte Frau mit Parkinson raus aus dem Heim. Auf die Straße.

    Sogar der CDU-Mann nennt es „ein Stück aus dem Tollhaus“.

    Wer einen Blog hat oder sonst etwas öffentlich machen kann, nehme den Ausschnitt aus „Fakt ist...!“
    Der LINK zur o.g. Sendung:
    https://www.ardmediathek.de/video/fakt-ist/arm-im-heim-wer-kann-die-pflege-noch-bezahlen/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9lODU4MWI2Ny01ZmEyLTRlMTUtYTJiNi1iY2M4NjMwNWM3NzE

    AntwortenLöschen