Bundes-Datenschutzbeauftragter fragt nach




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Sanktionsandrohung>>

Sanktion eingestellt>>



1 Kommentar:

  1. Andrea Voßhoff (CDU) ist seit dem 4. Februar 2014 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Davor war Peter Schaar (Bündnis 90/Die Grünen) von 2003 bis 2013 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

    "Wenn persönliche Daten sich im Intranet der BA befinden, so dass Zeitarbeitsunternehmen (Verbindung der Personalverwaltungsprogramme der Leiharbeitsfirmen und der JOBBÖRSE der BA) darauf zugreifen können, dann ist das datenschutzrechtlich sehr fragwürdig." Dieser Auffassung war jedenfalls Peter Schaar(Bündnis 90/Die Grünen).

    In der Ausübung seines Amtes ist der BfDI unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Hoffen wir mal, dass Andrea Voßhoff als CDU-Mitglied und als Juristin sich an die Bedeutung von "unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen" erinnern kann.

    Sogar die Springerpresse hat schon 2013 darauf aufmerksam gemacht, dass Zeitarbeitsunternehmen nur als Auffangbecken für Arbeitslose dienen, aber bis dato beendet die BA weder diese Sinnlos-Vermittlung in Zeitarbeitsunternehmen noch hält die BA sich an den Datenschutz.

    DIE WELT: "Hintergrund ist, dass die Arbeitsagenturen und Jobcenter besonders große Anreize haben, in Zeitarbeit zu vermitteln. Die „Integration“ - so wird die Vermittlung in einen Job für mindestens sieben Tage genannt - eines Arbeitslosen in die Zeitarbeit zählt genauso als Erfolg wie die direkte Vermittlung in ein Unternehmen. [...] 2007 schlossen Arbeitsagenturen und Zeitarbeitsunternehmen dann eine Vereinbarung, die seither die Zusammenarbeit regelt. Darin steht: „Es ist Grundsatz der Agentur für Arbeit, Zeitarbeitsunternehmen wie alle anderen Unternehmen zu behandeln“."

    https://www.welt.de/wirtschaft/article112707988/Job-Vermittler-draengen-Arbeitslose-in-Zeitarbeit.html

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