Geschichte einer Sanktionsofferte aus Treptow-Köpenick

Die hier geschilderten Erlebnisse werden ggf. mit Dokumenten unterlegt.
Mir (FriGGa) liegen sie vor. Es ist wie ein spannender Krimi!

Kurzfassung: 
Ein HArtz-IV-Betroffener wird mit einem Bewerbungsvorschlag bei einer  Servicegesellschaft für Textilpflege versorgt. Unter Leistungskürzungsandrohung bewirbt er sich mit dem abschließenden Absatz:

"Gern möchte ich Sie in einem Vorstellungsgespräch persönlich von meinen Stärken überzeugen. Über eine Einladung von Ihnen freuen sich mein Rechtsbeistand und ich daher ganz besonders.
Ich behalte mir vor, zu einem möglichen Vorstellungsgespräch in Ihrem Haus einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht zum Terin einzubeziehen."

Einige Monate (!) später ereilte ihn die Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion.
Darin wird auf die Mitteilung des Arbeitgebers (von dem der Betroffene offenbar inzwischen nichts gehört hatte hatte) an das Jobcenter verwiesen:

"... aufgrund des vorliegenden Bewerbungsschreibens scheint kein ausreichendes Interesse für eine Ausübung der Tätigkeit als Helfer Verkauf vorhanden zu sein.

An bei die Textpassage Ihres Bewerbungsschreibens, welches der Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegt:

[siehe vorangegangenes Zitat]

also der Hinweis einen ANWALT mitzubringen - wie das bei ernsthaften Vertragsverhandlungen üblich ist, wird als "fehlendes Interesse" und zum Sanktionsgrund erhoben!

Anmerkung von FriGGa:
Dabei darf doch weder das intrinsische Interesse bewertet oder zensiert werden (weil nur die vorliegende Bereitschaft, sich einer gesetzlichen Pflicht zu beugen, bewertet und niemals "Gemüts- oder Gesinnungszensur" betrieben werden darf)
noch kann der freiwillig Verzicht auf ein Recht auf rechtlichen Beistand so umgedeutet werden!
Es ist doch wohl Sache des Betroffenen, sich rechtlich zu schützen und seine Rechte wahrzunehmen - möglichst gut arbeitsrechtlich abzuschneiden, sollte gerade IM INTERESSE des Jobcenters sein, um Drehtüreffekte und schlechte Arbeitsverhältnisse zu minimieren, den Standard für Arbeitnehmer zu verbessern und damit langfristig erfolgreicher zu vermitteln...


Nun hat sich der Betroffe aber umfänglich gewehrt - er erstattete STRAFANZEIGE wegen des Verdachts der Verleumdung nach § 187 StGB und Verdachts derüblen Nachrede § 186 StGB.
Darauf verwies er auch in seinem Anhörungsschreiben an das Jobcenter.


 Die Strafanzeige wurde zwar eingestellt, aber sie erbrachte ein wichtiges Detail:

Die Äußerungen des Arbeitgebers wurden nicht als "Verleumdung" sondern als (subjektive) "Meinung" eingestuft (welche selbstverständlich nicht strafbar ist).

Vor einem Gericht zählen Tatsachen, nicht Meinungen des Arbeitgebers oder des Jobcenters - es kann also keine Rechtsgrundlage geben, die eine SANKTION aufgrund einer Meinung RECHTFERTIGT.


Dies ist also eine mögliche Strategie auch für andere, vor dem Sozialgericht Sanktionsbescheide zu vernichten.

Inzwischen gab der Betroffene den Vorfall auch an die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Frau Smoltczyk in der Friedrichstr. 219, weiter...

und wir sind gespannt, was er noch so alles macht.

Er hat auch schon erfolgreich gegen seine EGV (unterzeichnet unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung) prozessiert...

Nach diversen Dienstaufsichtsbeschwerden u.ä., wo immer alles abgewiegelt wurde (in ähnlich süffisanten Euphemismen wie bei mir, wenn ich denn Antworten überhaupt erhielt), sagte die Arbeitsvermittlerin zum Betroffenen, sie hätte nochmal "beide Augen zugedrückt". Sie verkauft ihm seinen auf wahrgenommenen Rechten und Rechtsmitteln basierenden Erfolg als ihre persönliche Nachsicht...

tsss....


6 Kommentare:

  1. Der hier Betroffene2. Oktober 2017 um 05:40

    Inzwischen kam Nachricht von der Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Meiner dortigen Anzeige gegen den Arbeitgeber - offiziell "Eingabe" genannt - wird nachgegangen. Die Landesbeauftragte bittet um etwas Geduld.
    In der Zwischenzeit erstatte ich vorsorglich noch Anzeige beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (dieser ist formal für die Jobcenter zuständig) gegen das Jobcenter Treptow-Köpenick, wegen der bewussten Nutzung von rechtswidrig erlangten Daten und Inhalten zum Zweck der Einleitung von Sanktionen.

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  2. Gut und Glück für den Betroffenen, dass er offenbar eine gewisse Affinität zu juristischen Vorgängen hat.
    Wer sowas nicht in sich hat, wird nach wie vor von Hartz4 aufgefressen!
    Und das ist das eigentliche Drama!!

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  3. Der hier Betroffene3. Oktober 2017 um 18:57

    Damit auch andere in vergleichbaren Fällen und Situationen vielleicht das eine oder andere - natürlich etwas Selbstbewusstsein vorausgesetzt - von meinen Vorgehensweisen übernehmen können, oder aber zumindest wichtige Informationen erhalten, was sie tun können, wird dies hier eingestellt. Es soll auch der Hilfe derer dienen, die sich juristisch nicht so auskennen wie ich oder andere. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, beschäftige mich aber auf verschiedenen Ebenen mit den §§ des SGB, SGG, GG, BGB, u. a. und setze dies bei Jobcenter-Besuchen entsprechend um. Denn, wer sich seiner Rechte dort bewusst ist und entsprechend Auftritt, wird von diesen sogenannten "Fachkräften" im Jobcenter oder bei potenziellen Arbeitgebern, Maßnahmeträgern, Richtern, etc. nach einiger Zeit ganz anders wahrgenommen und erfährt möglicherweise einen anderen Umgang als zuvor, als er sich noch alles von diesen Leuten gefallen ließ.

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    1. Ja, und danke dafür!
      Nur gehen nicht alle frisch arbeitslos gewordenen in diese Internetseiten hier, um sich da erst mal zu informieren, sondern rennen erst mal zu so einem "Amt", um sich da schnellstens ordnungsgemäß zu melden (kennen sie noch aus ihrem Berufsleben - bei Unpässlichkeit schnellstens zum Arzt).
      Ja sie wissen auch gar nicht, dass es diese solche Seiten und Initiativen gibt - und dass sie notwendig sind!
      Und schon bei der telefonischen Anmeldung zu so einem Ersttermin in so einem “Amt“ fangen ja schon deren “Spielchen“ an!
      Bei mir z.B. vor Jahren:
      Ich rufe da an und teilte der zunächst netten Dame am Telefon mit, dass ich gerade meines Arbeitsplatzes entledigt bin und ich würde nun gern…
      Daraufhin sagte sie mir dann einen Termin, und dann ungefähr wörtlich: „die Mitarbeiterin wird sich dann um sie kümmern“.
      Daraufhin antwortete ich dann irgendwie wohl fast etwas erleichtert, irgendwie in der Art wie: „ah ja, ok, schön, danke“.
      Während ich diese Antwort gab, muss die Frau irgend so eine Art Persönlichkeitsstruktur- und Gesinnungsabsichts-Detektor eingeschaltet haben, und antwortete daraufhin wiederum: „ ja oder auch ein Mitarbeiter“ (kleinen Unterschied bemerkt ?). Daraufhin ich, ein dienstliches „ja, ok“.

      Als ich dann zu dem Termin da angetreten bin und die Tür von dem Büro aufging, vor dem ich warten sollte, war da ein Riesentyp von Mann, der mit seinen Schultern bis fast an den oberen Türrahmen reichte. Der müsste sich jedenfalls richtig etwas bücken um durch den Türrahmen zu passen.
      Muss wohl so ein Nephilim gewesen sein (googeln).
      Und dann durfte ich da Platz nehmen. Und wie ich ihn meine Lage da geschildert habe, beugte er sich zu mir rüber…und raunte zu mir: „ja, und wie soll es jetzt weiter gehen Herr Xxxx“.
      Und dann war ich wieder dran…
      Von einem weiteren Treffen mit dieser Art habe ich da dann abgesehen (konnte ich glücklicherweise).
      Naja, und seit dem surfe ich u.a. in diesen Seiten hier rum und “amüsier mich“ - auch nicht zuletzt um tatsächlich irgendwie besser auf so eine nächste Begegnung vorbereitet zu sein.
      Denn - wenn nicht vorher der totale Zusammenbruch kommt, landet sowieso irgendwann jeder mal bei dieser Institution. Unsere Arbeitswelt ist längst wie in dem Film “Momo“ bei diesen Grauen Herren. Jeder raucht seine Stundenblumen solange wie sie reichen. Und wenn sie von niemanden mehr neue bekommen (warum auch immer) löst sich ihre Existenz auf.
      Nur die Leute merken es nicht, wollen es nicht merken - weil der Mensch von Natur aus Optimist ist !

      Ach und apropos Selbstbewusstsein.
      Diesen Begriff würde ich mal beinahe als Unwort dieser Zeit vorschlagen.
      Kaum ein Begriff wird so falsch verstanden und daher falsch verwendet wie “Selbstbewusstsein“.
      Dieser Begriff wird oft geradezu missbraucht.
      Was ist denn Selbstbewusstsein?
      Man ist sich seiner Selbst bewusst (ich atme, also bin ich).
      Dies tut auch jedes Folteropfer während einer Folterung - auch selbst noch beim Waterboarding (solange es noch nicht tot ist).
      Auch z.B. ein Folteropfer ist sich seiner (Lage) voll bewusst…

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  4. Der hier Betroffene4. Oktober 2017 um 15:22

    Mein Verständnis von "Selbstbewusstsein" erkläre ich mal an folgendem Beispiel: Lädt mich meine derzeitige "Integrationsfachkraft" mal wieder zu einem neuen Termin ein, so erscheine ich dort niemals allein - immer mit Beistand, das Recht dazu hat man nach § 13, Abs. 4 SGB X - und offeriere ihr sogleich als erstes, dass ich - in Verbindung mit meinem letzten Besuch bei ihr - mal wieder gegen sie eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht habe (z.B. letztens wegen des Verdachts der Nötigung nach § 240 StGB). Dann ist das Gespräch schon beendet, bevor es überhaupt so richtig angefangen hat und wir ersparen uns jede Menge schwachsinniger Vorschläge zur "schnellstmöglichen" Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit, bei denen es nur Pflichten und daraus resultierende Sanktionen für mich gibt, nicht aber für die "Fachkraft". Denn deren Vorschlage sind alles "kann"-Leistungen ohne irgendwelche Konsequenzen bei Nichtbefolgung - wie z.B. Sanktionen - müssen sie keinesfalls fürchten. Auch keine Rügen oder Abmahnungen von ihren Vorgesetzten (wie z.B. Team- oder Bereichsleitern) werden sie bei Fehlverhalten erhalten. Schuld ist einzig und allein für diese ganze Riege der Menschenverachter im Jobcenter schlicht nur der Erwerbslose Knecht, der nicht in der Lage ist, seine Situation zu erkennen und stetig alles falsch versteht, patzig und faul ist.
    Und - so ist bei mir jedenfalls - es gibt fast bei jedem Vorsprache-Termin im Jobcenter einen Grund für eine Strafanzeige gegen die Äußerungen oder Handlungen dieses sogenannten "Fachpersonals". Deshalb - wie bereits erwähnt - nie ohne Beistand und vorallem ohne "Selbstbewusstsein" zum Jobcenter - auch wenn mein Gegenüber so ein Hirsch von fünf Metern Breite ist. Um so größer ist die Herausforderung für mich. Ich habe mich in der Vergangenheit bereits mit solchen "Hirschen" wie Christian Wulf (Ex-Bundespräsident), oder erst letzte Woche mit Martin Schulz (Kanzlerkandidat der SPD) angelegt.
    Was einen nicht umbringt, macht einen hart. Stimmt genau.

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    1. Super !
      Meine Hochachtung !

      Man kann also das Betreten und sich Einlassen in/mit so einem Jobcenter z.B. auch mit einer Höhlenbefahrung vergleichen.
      Da gilt ja auch die dringliche Empfehlung: gehe nie allein in eine Höhle!
      Weil, da lauern mitunter Gefahren, die unweigerlich zur Falle werden können.

      Aber mit Verlaub - Sie sind nicht nur Selbstbewusst, sondern auch noch selbstsicher und mutig.
      Ihre Selbstsicherheit kommt von Ihrem WISSEN über die Dinge in dem Thema, und Ihr Mut generiert sich garantiert auch aus Ihrem unterstützenden Umfeld.

      Meinen Glückwunsch.

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