FriGGas Dokumente zum Umgang mit dem Jobcenter

FriGGas Jobcenterdokumente (gesamte Übersicht)>>



ich hatte seit 2013 bis 2016 keinen Ärger als Freiberuflerin.



40 Stunden vor dem Termin erreichte mich diese "Einladung". Ich stellte meinen Rechtsbeistand als kleines Team (3 Leute) zusammen und erschien bei meinem neuen Arbeitsvermittler...

Beim schlecht verlaufenen Gespräch - 

 - erhielt ich diese Bestätigung:





Nach dem von ihm abgebrochenen "Gespräch" sandte der Vermittler mir dennoch eine SANKTIONSANHÖRUNG zu:



und ich erhielt - ohne Verhandlung (um die sich der Vermittler offensichtlich unter Ausnutzung der von ihm angespannten Lage gedrückt hatte) - eine EGV per Verwaltungsakt:





Man beachte die kleinteilig aufgezählten Pflichten. Unmöglich, da bei einem, der auf Sanktionen und "schlechtbeurteilung" aus ist, da keinen sanktionsträchtigen Fehler zu machen! Er kann alles auslegen wie er will - gut dass die EGV vom ZUSTANDENKOMMEN und auch vom INHALT her vermutlich kippbar sein wird.
Ich gehe es jetzt schritt für schritt an.

Zunächst hab ich mich auf 7 sanktionsbehaftete Stellenzuweisungen beworben - mit hinweis an die Firmen auf DATENSCHUTZ.  Ich muss jetzt jeden Monat 8 weitere "freiwillige Bewerbungen" schreiben - die einerseits meinen kontrollsüchtigen autoritären Arbeitsvermittler "befriedigen" und gleichzeitig mir in meiner selbständigen Arbeit nicht schaden, sondern diese nur im Guten ergänzen...

Wer mich privat kennt*, darf mir gern Empfehlungen zuschicken - wobei ich auch mit jeder Empfehlung einverstanden bin, die mein EINKOMMEN sichert, ohne (zu sehr!) meine kostbare Lebenszeit zu beanspruchen ... ;-)

*Zeitarbeitsfirmen haben im Zuge der ganzen Geschichte meine Adresse erhalten - dies habe ich NICHT autorisiert.
Sie haben sich mit an meine Privatadresse gerichteten Schreiben bei mir vorgestellt, nachdem vermutlich das Jobcenter meine Daten an sie weitergegeben hat. Darauf werde ich auch in Zukunft auf Basis des Datenschutzes reagieren.

ALLE Unternehmen(den) dürfen mich aber jederzeit in meiner Funktion als BGE-Lobby.de Geschäftsführung unter der dort hinterlegten Adresse anschreiben in Sachen gemeinsam das BGE aufbauen oder als Freiberuflerin unter meiner E-Mail-Adresse, um mit mir auf Augenhöhe ohne Sanktionsandrohung zusammenzuarbeiten. DANKE


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Das Jobcenter hat viele ANTRÄGE erhalten:

*Akteneinsicht/Einsicht Beratungsvermerke
*behördliche Rechtsauskunft zur Rechtsgrundlage für die Ablehnung des Beistandes
*wie qualifiziert ist eine Integrationsfachkraft (IFK)
*wie qualifiziert ist mein Vermittler?
*Wie hat mein Vermittler seine Qualifikation erworben?
 *bin ich verpflichtet, auf meinen Datenschutz zu verzichten, wenn ein potentieller Arbeitgeber das für seine weitere Bearbeitung von Bewerbungen verlangt?

--> ich erhielt innerhalb von ca. 4 Wochen KEINE Antworten.
Nur eine Absage des MEHRFACH angefragten Akteneinsichtstermins für ein Datum, das ich gar nicht vorgeschlagen hatte.

Inzwischen liegt die ABLEHNUNG meines WIDERSPRUCHs zum Verwaltungsakt vor. Scan FOLGT.
Ich kann also KLAGEN innerhalb der nächsten Wochen. (hier die Klage von Mitte November>>)

Vor Gericht war ich auch, um Antrag auf aufschiebende Wirkung zu stellen (Aussetzung der von mir unerwünschten EGV per Verwaltungsakt).
Da das Gericht alles ordnungsgemäß den Akten vorliegen hat, kann ich mein Oiriginalexemplar der EGV vernichten. Ich wollte das Dokument FEIERLICH VERBRENNEN im Rahmen einer schönen Kombi-Aktion, aber das ist gesetzlich in Berlin verboten. Das brachte mich auf die VIEL BESSERE Idee, meine EGV zu VERKAUFEN (ebay-Kleinanzeigen) und meinem Vermittler VORKAUFSRECHT einzuräumen.

weiterhin muss ich mich "mit Aussicht auf Erfolg" bewerben.
Ich stelle den Antrag: Präzisierung der in der EGV verlangten Pflicht, mich "mit Aussicht auf Erfolg" zu bewerben im Sektor ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTEN.

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Stand 07. 11. 2016 Meine Anträge wurden teilweise von der Teamleiterin beantwortet und vom Bereichsleiter.

 *Teamleitung kann keine Auskunft über Qualifikationen geben - das kann nur der Arbeitgeber Bundesagentur für Arbeit nach ihrer Meinung. Auch sei das meinen Vermittler betreffende "Datenschutz", genau wie die Erfragung einer Durchwahlnummer - das sei hausintern so geregelt, dass es nur ein Servicecenter gäbe und "der Vermittler rufe zurück" (wobei man dann SEINE Telefonnummer hinterlassen muss - ich denke irgendwer könnte das mal ausprobieren und dazu eine Nummer angeben, auf der er nur einmalig zu erreichen ist und dann nie wieder - und das natürlich dazu sagen).

AKTENEINSICHT in elektronische Beratungsvermerke und die E-Akte überhaupt brachte folgendes:

es ist sehr interessant und amüsant die Darstellungen zu lesen und auch offensichtliche Fehler zu entdecken. So soll ich an einem Tag beraten worden sein und auch eine EGV mitbeschlossen haben, an dem ich weder den neuen Vermittler kannte noch eine Einladung bekommen hatte... mal sehen, ob er mir da hilft das naturwissenschaftlich aufzuklären wie es dazu kam... oder mit WEM er da gesprochen hat (wenn nicht mit mir, dann wohl "über mich???")

Es werden hier die Akten hochgeladen, die Ihr Euch alle mal ansehen könnt falls es Euch interessiert:

https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/dokumente/jobcenter_aktenvermerke

An dieser Stelle mehreres:

* ich danke Herrn L. für seine ausführliche, in vielen Punkten meine Sicht spiegelnde Erinnerung dieses unbeschreiblich einprägsamen Termins! Er ist mir kein FEIND, sondern Helfer auf meinem Weg und das unabhängig von seinen Absichten oder seinem emotionalen Befinden dazu!

* ich wünsche mir eine KLÄRUNG hinsichtlich seiner Einstufungen und Bewertungen, die er nicht als "sein individuelles Erleben" sondern quasi als "Fakt" in den Raum stellt.
Meinen Beistand als RÄDELSFÜHRER zu betiteln, sehe ich grenzwertig. Rädelsführer ist ein immer negativ konnotierter Begriff (siehe Def. Duden oder Wikipedia), den man auch, insbesondere sofern er nicht FAKTEN entspricht, als pejorativ einstufen kann.
Vor allem ist das Protokoll keine "freie Meinungsäußerung", sondern ein Dokument, das (auch anderen) Arbeitsvermittlern bekanntgemacht wird, um eine Strategie im Umgang mit mir zu planen und mich zu bewerten.
In wie fern das von meinem Beistand Gesagte und Gefragte "Anstiftung zu Straftaten" ist, müsste Herr L. dann begründen. Denn ein RÄDELSFÜHRER stiftet zu Straftaten an - während mein Beistand nur ein von mir beauftragter Verstärkungsfaktor war, meine (Grund)rechte sichtbar zu machen und auf deren Einhaltung zu dringen.

*Hausverbot beantragen? rhetorische Frage: Herr L..... was ist IHNEN Schreckliches widerfahren... Sie tun mir aufrichtig leid!
Ich hoffe unser nächstes Treffen wird angenehmer für beide Seiten und das OHNE Abstriche in den Grundrechten ;-)

*"Vermerk bearbeiten"??? Also kann man nachträglich immer noch das eine oder andere hinzufügen oder löschen...

Tipp zum Ergänzen: Frau WENDT stellt ihre Beratungsvermerke nach erfolgter Akteneinsicht INS INTERNET.

BEANTRAGT alle AKTENEINSICHT - besonders in die (elektronischen) Beratungsvermerke und Gesprächsprotokolle. Es ist super spannend! Außerdem merkt Ihr, dass Jobcentermitarbeiter viel Arbeit haben.


HIER GEHT ES WEITER MIT AKTUELLEN DOKUMENTEN ab 09.11.2016 >>

7 Kommentare:

  1. ... und:
    alles ist "nichts weiter" als eine große Prüfung unserer Seelen

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  2. Jeder Sollte genau mal in die zitieren Gesetze schauen ,die die JC anwenden und lesen . Der Betrug ist dann offentsichtlich .

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    1. LiebeR Anonym - welchen Betrug meinst Du?
      *Den "Sozial"betrug von Menschen, die trotz Kapitalismuskritik und Ausbeutungsresistenz den "bürgerlichen Vertrag Hartz IV" zur Sicherung ihrer Existenz heranziehen - statt sich "auf (nicht so einfach zu findendem) freien Feld" außerhalb des "Systems" zu behaupten?
      *Oder sprichst Du von einem Betrug, den die Jobcenter selbst begehen? Weil sie eine Mischung aus "in staatlichem Auftrag Handelnde" sowie privatwirtschaftliche Unternehmen sind, die aus der Arbeitslosigkeit ihre Existenz sichern und damit zu (mit)herrschenden werden?
      Weil Ihnen dazu auf Basis "höherer" Verträge oder Erlässe die sog. "Legitimation" fehlen würde?

      Vielleicht konkretisierst Du mal, was genau Du meinst.

      Mal aus meiner Sicht zum "Betrug":
      Der eigentliche Betrug passiert in den Menschen da, wo sie vergessen, dass sie der Souverän sind und NICHT auf Basis ihrer Menschenrechte (die sie für sich selbst und andere beanspruchen) miteinander umgehen und sich respektieren. Dabei wäre sehr einfach das zu tun - dafür wären weder Politiker noch Gerichte noch sonstige Obrigkeiten vonnöten. Nur ein GEGEN SICH SELBST und andere aggressiv gerichteter Haufen, der auf einer Bewusstseinsstufe der Unfreiheit feststeckt, wählt sich aus Angst vor seinen eigenen unbefriedigten (Um)Trieben eine Obrigkeit, damit "zarteres" effektiv vor "rücksichtlosem" und zerstörerischen Übergriffen geschützt bzw. verteidigt werden kann.
      Da gibt es im Versuch, Spielregeln zu erlassen, diese zu umgehen, andere zu übervorteilen alle Formen von Betrug - oder offenes Spielen mit ungleichen Karten.

      Die Gesetze (sowie auch alle anderen Absprachen und Verabredungen) sind FÜR die Menschen gemacht, nicht die Menschen für diese Gesetze. Da dies aber oft vergessen wird - insbesondere von denen auf Gehorsam eingeschworenen "Nur-ihre-Pflicht-Erfüllenden", mag ICH mich und "sie" immer wieder daran erinnern ;-)

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  3. Es ist Wahnsinn, es ist unfassbar, dass all das "legal", legalisiert stattfinden kann und d a r f. - Es i s t Faschismus. Und es zeugt von einer wirklich sehr kranken "Mentalität", von massiver (je persönlicher) Beschädigung - denn anderenfalls könnten diese Menschen diese Tätigkeiten nicht (langfristig) ausführen - sie würden es auch nicht wollen, sondern daran zerbrechen oder zuvor aussteigen (Jobcentermitarbeiter).
    Insgesamt bleibt bei mir nach wie vor der "Eindruck", es gehe um Vernichtung, Ausrottung der "Unterschicht". Lange hatte ich solches in Deutschland nicht für möglich gehalten, lange war ich sehr naiv und erfolgreich manipuliert (worden). - Nicht nur, aber eben auch dieses Hartz 4-System belehrt einen über die tatsächliche Realität.

    Wünsche allen Hartz-Geschädigten viel Kraft, möglichst guten, dauerhaften Beistand (Freunde, Anwälte, Gleichgesinnte und eigentlich viel breitere, gesellschaftliche Unterstützung/Solidarität) und dass wir (?) es doch vielleicht schaffen, dieser systematischen Menschenvernichtung ein Ende zu setzen.

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    1. LiebeR Sabeth und andere - liebe kritische Mitlesende!

      Es sehen viele Menschen ganz klar die faschistoiden Tendenzen*, die hier stattfinden (und doch schmerzt und beleidigt es vor allem die, die damit zu tun haben, wenn man sie offen betitelt - siehe Fall von Christine Kosmol, die nur GEWARNT hat) was zu weiterer Entsolidarisierung führt und zu Angriffsfläche.
      Darüber muss jemand, der diese Worte verwendet, sich bewusst sein - gerade wenn er aus der bewussten Perspektive schreibt und nicht in der Mittäterschaft oder im unmittelbaren persönlichen Zorn.

      Solidarisierung OHNE Unterwürfigkeit ist jedoch MEIN Weg (ausgedrückt in kreativem Protest, ernsthaftem Spaß und Bekenntnis zu Selbst-, Freundes- und Feindes(!)liebe).

      Dazu kann ich meine Gegenüber (mit meinen Aktionen) einladen - aber nicht ZWINGEN.
      Auch dass sie sich ggf. über mich aufregen, muss ich in Kauf nehmen (machen sie mit mir genauso ;-))

      Aber wir haben als Gemeinschaft ständig die Chance und viel mehr Türen als wir auf den ersten Blick sehen, uns zu befreien. Ich meine keine individuellen schlupflöcher, sondern Wege der Solidarität.
      Das versuchte ich in meiner Rosen-Kreuz-Aktion - als Lehrstück meiner Zusammenarbeit mit Ralph Boes und Michael Fielsch - allen (so auch den Jobcentermitarbeitenden) zu veranschaulichen.

      HArtz IV ist systemisch ein SPIEGEL unseres Inneren als GEMEINSCHAFT - es wurde nicht von den darin arbeiten (allein) erschaffen. Die WERTE, was steht im Zentrum, sind in einer Krise - und das ist gut so, standen doch in der weißen, konkurrenzbetonten, alles unterwerfen wollenden Welt Dinge im Mittelpunkt und Strukturen statt das Leben selbst.
      Hass gegen Hass kann es also nicht sein, weil alles im Gegenkampfmodus (Verharrte) am Ende die Strukturen wiederholt, die mensch abzuschaffen versucht.


      *Zum Begriff Faschismus:
      Dazu empfehle ich jedem Mitlesenden hier zwei Dinge: einmal die Begrifsdefinition "Faschismus" in Wikipedia und zum anderen den Text "der gute Faschist/die gute Faschistin in uns selbst" - der war zwar zu einem anderen Thema geschrieben, zeigt aber, dass niemals "die anderen" der Faschismus sind, sondern dass er in uns selbst entsteht.

      Ich möchte auch alle anderen Kommentatoren BITTEN, im Sinne des künstlerischen und letzlich im HUMOR alle Menschen Verbindenden, achtsam in der Wortwahl zu sein, damit der Blog hier nicht im Überschwang reizbarer Sittenpolizei zu einem "Nazivergleiche-automatisch-strafbar-Blog" wird, den ich dann ggf. mit technischen mitteln gezwungen werde zu zensieren... ;-)

      Vor allem ist es gut, wenn WUT straffrei geäußert werden kann und ANGST - damit man dies nicht strafrechtlich verteufelt wie bei Christine K. und Lena R. (siehe Gerichtsfälle) - dass "sie wowas aber machen" zeigt den Charakter unseres Systems - Dogma vor Lebendigkeit, Form vor Inhalt, "Gesetz und Macht" vor Recht und Gerechtigkeit, Konkurrenz vor Liebe... aber es ist unsere eigen Entscheidung, was wir wählen!

      Ich würde mich freuen, wenn auch Jobcenterbeschäftigte hier kommentieren würden und sich angestoßen durch Kunst (auf ihre eigene Provokation) ECHTE Begegnungen ergeben, mit denen wir das System transformieren in ein anderes, das uns das Grundrecht auf das Existenzminimum nicht ständig abspricht und uns aus der gegenseitigen Versklavung und Benutzung der anderen befreit ;-)

      DANKE!

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  4. In dem Schreiben vom 08. September 2016 des Jobcenters liest man, dass das Jobcenter eine Sanktion aussprechen möchte, weil Frau Wendt zwar gemäß § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zum Termin erschienen ist, Frau Wendt aber ein Beratungsgespräch abgelehnt hat.

    Folgendes: Hier kann das Jobcenter nicht einfach eine Sanktion androhen oder sogar wahr machen, denn § 59 SGB II verweist nur auf § 309 SGB III und in § 309 Abs. 2 SGB III liest man, dass die Aufforderung zur Meldung zum Zwecke der Berufsberatung erfolgen "kann". Hier ist von einer "Kann-Bestimmung" aber nicht von einer "Muss-Bestimmung" die Rede und damit reicht es vollkommen aus, an dem angegebenen Termin im Jobcenter zu erscheinen, aber man muss sicherlich nicht sich das Geplapper dieser Leute, die im Jobcenter Beamte spielen, sich aber nicht einmal mit § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III richtig auskennen, auch anhören.

    Rick

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