Dienstag, 3. Januar 2017

FREISPRUCH in 1. Instanz

URTEIL WEGEN HAUSFRIEDENSBRUCH - kompletter Scan.

hier werdet Ihr meinen Bericht finden>>
hier geht es zur Dokumentation der Vorgeschichte>>










Inzwischen wurde Berufung eingelegt und ich soll am 7. 03. 2017 zur Berufungsverhandlung kommen nach Hamburg zum Sievekingplatz 3
Saal 362 2. Stock  um 9:00


1 Kommentar:

  1. Dies ist natürlich auch nur eine „Meinungsäußerung“ eines „starken“ Gegenübers, das seine Meinung ggf. mit Unterstützung uniformierter "Kräfte" umsetzen kann ;-)

    Inhaltlich und für die betroffene Gruppe:

    Freispruch für einen heißt ggf. "Erhärtung und schärfere Verfolgung für andere", solange im Prinzip "es muss einen Schuldigen geben und der muss bestraft werden" gehandelt wird.
    Wir können jede Chance nutzen, genau auf dieses Muster und Überwindungen dessen hinzuweisen und selbst vorangehen. Hart gegen "gesetzliche Prinzipien", die sich über "das Leben (das sie eigentlich schützen sollen) stellen" - verzeihliche mit Menschen, denen man individuell verzeihen kann und die auch gefühlt keine (Dauer) Gefahr (für Dritte) darstellen.

    Wenn jetzt (nicht nur ich, sondern) viele freigesprochen werden, könnten auch aus Soligründen spenen gesammelt werden für die, die dann wirklich den Ärger mit der Verurteilung haben (und das unabhängig davon, ob die als rechtmäßig anerkannt wird oder nicht...).

    Es ist dann wie beim Beinbruch: wenn man den hat, hat man den, egal auf welcher Rechtsgrundlage der zustande gekommen ist.

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