Montag, 19. Juni 2017

Sanktionen und Bundesverfassungsgericht - Stand der Dinge

Ralph Boes hat folgendes zusammengetragen
http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2017-06-19-Gutachten-BVerfG.htm



Harald Thomé schreibt hier: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/735093859984432)
Viele Vereine sind GEGEN Sanktionen - aus Prinzip - oder für eine "Abmilderung"  - Die ANWÄLTEvereinigung enthält sich (hihi, klar doch, wovon leben sie?) aber ein paar "Brocken" sind klar für Sanktionen!
Auszug aus dem von Ralph Boes verbreiteten Text:
"[...]
Die Bundesagentur für Arbeit, Zentrale sieht in den Sanktionen ein wichtiges Lenkungsinstrument. Durch die Möglichkeit den Leistungsberechtigten für einen vorrübergehenden Zeitraum die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu kürzen, ist es den JC MA’s möglich, eine Verweigerung der Zusammenarbeit zu ahnden und den Leistungsberechtigten dadurch zur besseren Zusammenarbeit zu motivieren.
Von 2007 – 2015 wurden jährlich durchschnittlich 887.104 Sanktionen festgestellt. Im Jahr 2016 gab es über 50.805 Widersprüche, davon 17.794 vollumfängliche und 873 teilweise Stattgaben. In 29.432 Fällen wurden die Widersprüche zurückgewiesen. Die Aufhebungsquote lag bei 37 %.
Gesamtschau der Zahlen ergeben, dass die Verhängung von Sanktionsentscheidungen überwiegend den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Mitarbeiter der Dienststellen vor Ort arbeiten im Bereich der Sanktionen zuverlässig.
Statistische Daten zur Erbringung von Sachleistungen werden „leider“ nicht erhoben.
Für die Bundesregierung nimmt die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs aus Berlin Stellung. Es bestehen gegen die Zulässigkeit der Vorlage durchgreifende Bedenken, denn das SG Gotha hätte eine im Internet speziell für den Zweck von Richtervorlagen Musterbegründung einer „Bürgerinitiative Grundeinkommen“ nahezu wörtlich übernommen. Die Normenkontrollklage stelle keine eigenverantwortliche Überzeugsbildung dar. Dazu hat die Kanzlei Grundrechtsbriefe von Ralf Boes zitiert. Dann wird im Einzelnen dargelegt, warum nach Ansicht der Bundesregierung das Sanktionsrecht verfassungsrechtlich vertretbar ist."
 Na das ist ja ein ganz seriöses Ding - die Ambitionen gegen Sanktionen anzugreifen oder anzuzweifeln, WEIL man sich auf Ralphs Vorarbeit bezogen hat - ja dafür hat Ralph (mit vielen anderen!) das doch gemacht! Damit eben die Sanktionen wegkommen... die Argumentation der Bundesregierung ist ganz klar ein Argument FÜR Sanktionen, denn wenn der Schnösel Boes das verzapft hat, MUSS es ja Quatsch ein *Ironie off*. 
Schön also, dass wenigstens hier seitens der NGOs klar gegen Sanktionen auf allen EBENEN argumentiert wird:
"Der Erwerbslosen Verein Tacheles hält Sanktionen für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Europäische Sozialcharta, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht und ist überzeugt, dass die Auswirkungen der Sanktionen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und bereits geschädigt haben."

Nachtrag FriGGa:
Ralph selber hat seine eigene Verfassungsbeschwerde kürzlich persönlich zugestellt in Karlsruhe im Bundesverfassungsgericht, diese ist jedoch inzwischen schon deutlich ABGELEHNT worden - ohne Angabe von Gründen. (schreibt er auf seiner Seite)
Solange die Sanktionen nicht weg sind, sind WIR alle gefragt - wenn sie wegfallen, erst recht - damit die Freibestimmung des Menschen nicht immer wieder in die "Kontrollsucht des Menschen über den Menschen" mit unterschiedlichsten Machtmitteln fallen wird.
Einen Ansatz dazu beginnt z.B. jetzt schon die www.BGE-Therapiegruppe.de

5 Kommentare:

  1. Wenn unsere "Volksvertreter" schon eine Anwaltskanzlei bemühen, nur um weiterhin 5 Millionen Hartz IV Empfänger sanktionieren zu dürfen, dann "Gute Nacht Deutschland".

    Demokratie bezeichnet eigentlich eine Herrschaftsform, in denen Macht und Regierung vom Volk ausgehen soll. Vom einfachen Volk geht hier aber gar nichts mehr aus, sonst würde man nicht 5 Millionen Bürger als Menschen dritter Klasse behandeln. Vielleicht sollten die Bürger mal wieder das athenische Scherbengericht einführen, um unseren Volksvertretern zu zeigen wer hier der wirkliche Souverän ist.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Scherbengericht

    In einer echten Demokratie würden die gewählten Volksvertreter jedenfalls keine Anwaltskanzlei bemühen, die mit einer juristischen Spitzfindigkeit versucht, die menschenverachtende Sanktionspraxis weiterhin am Leben zu erhalten. – "Es bestehen gegen die Zulässigkeit der Vorlage durchgreifende Bedenken, denn das SG Gotha hätte eine im Internet speziell für den Zweck von Richtervorlagen Musterbegründung einer „Bürgerinitiative Grundeinkommen“ nahezu wörtlich übernommen."

    Die Anwaltskanzlei Redeker-Sellner-Dahs scheint aber schon Übung darin zu haben, Politikern aus der Klemme zu helfen. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Redeker_Sellner_Dahs

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  2. "Warum hast Du nichts zu sagen? Was wäre nötig, dass Du's ändern kannst?"
    diese Fragen stellt ganz passend dazu "anstimmung.de"

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  3. "Für die Bundesregierung nimmt die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs aus Berlin Stellung."

    Die Bundesregierung (CDU/CSU & SPD) nimmt sich eine Anwaltskanzlei, nur um den wahren Machthabern in diesem Land weiterhin billige Arbeitskräfte mit dem § 10 SGB II [Zumutbarkeit] zur Verfügung stellen zu können?

    Die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs sollte sich vielleicht lieber einmal Gedanken darüber machen, weshalb die Bundesregierung seit Jahren den Art. 12 GG [Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit] mit dem § 10 SGB II aushebelt, ohne aber den Art. 19 GG [Einschränkung von Grundrechten] sich einmal genau anzuschauen, denn im Absatz 1 Satz 2 [Zitiergebot] kann man im Art. 19 GG unmissverständlich lesen, was zu tun ist, wenn ein Grundrecht eingeschränkt werden soll. Bei dem Zitiergebot geht es um die festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Dies ist aber für den Art. 12 GG niemals angewendet worden, folglich müsste § 10 SGB II verfassungswidrig sein, aber scheinbar will nicht einmal das Bundesverfassungsgericht das einsehen.

    Wir erleben hier wahrscheinlich gerade das Ende der Demokratie und damit auch das Ende von Art. 20 GG. Ich hoffe, dass die Bundesbürger jetzt endlich begreifen, was die CDU/CSU und die SPD in Wahrheit sind, nämlich Marionetten der Wirtschaft. Dass die Bundesrepublik Deutschland schon lange kein demokratischer und sozialer Bundesstaat mehr ist, wie uns Art. 20 Abs. 1 GG immer weismachen möchte, wissen Hartz IV Empfänger aber schon lange. Für Millionen arbeitslose Menschen und ihren Kindern ist das Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte außer Kraft gesetzt, aber keiner, weder die Medien noch die anderen Bundesbürger, regt sich darüber auf.

    Rick

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    1. Das geht ja schon mit der Ortsanwesenheit los, die man sich ausgedacht hatte um Hartz IV Bezieher zu ärgern. Der Satz in der EGV, dass man sich als Arbeitsloser verpflichten muss sich nur innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs an allen Werktagen aufzuhalten, widerspricht doch dem Artikel 11 des Grundgesetzes. Eigentlich muss ja schon bei dieser Ortsanwesenheitpflicht das Zitiergebot genannt werden, aber die Jobcenter machen was sie wollen.

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  4. Karoline Seibt zu ihrer Facebook-Sperre: „Auf das Bundesverfassungsgericht vertraue ich nicht!“

    Rechtsanwältin Karoline Seibt war bis gestern fast drei Wochen auf Facebook gesperrt. Das war nicht das erste Mal. Diesmal hatte die Aktivistin, mit Hilfe eines von ihr geteilten Fremdbeitrags, auf das Versagen der deutschen Behörden im Umgang mit sog. islamischen „Gefährdern“ hingewiesen. So kommentiert sie ihre Sperre:

    www.epochtimes.de/politik/deutschland/karoline-seibt-zu-ihrer-facebook-sperre-auf-das-bundesverfassungsgericht-vertraue-ich-nicht-a2156336.html

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