Samstag, 6. Oktober 2018

FriGGa zum zweiten Mal im Landessozialgericht - diesmal wegen des zurückgewiesenen Beistandes

Anlässlich meiner Vorladung ins Landessozialgericht zum 25.10. 2018 lade ich selbstverständlich Euch und das Jobcenter ein.
Das Thema "Beistandszurückweisung" könnte (nicht nur meine) Jobcenter"kontaktpersonen" genau wie Jobcenterbesuchende interessieren ;-)

NEU: Bericht über den Prozess (und weitere) nun HIER - inkl. der Klageschrift


Maileinladung Anfang

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

ich habe die Ehre, Sie erneut auf eine gemeinschaftliche Fortbildung im
Sozialgericht einladen zu dürfen:


am 25. 10. 2018, 11 Uhr bin ich verpflichtend zur mündlichen Verhandlung
ins Landessozialgericht in Potsdam* [vorgeladen,]


Etage 2, Saal 4 (Der Raum kann sich natürlich ändern, wenn das Gericht
das für nötig erachtet.)

 

(*Försterweg 2-6 in 14482 Potsdam, erreichbar mit AB-Ticket über den Bus 118 "Stahnsdorfer Brücke" oder mit ABC-Ticket S 7 "Griebnitzsee", wenn
Sie nicht mit eigenem Fahrzeug anreisen wollen)

 


Thema diesmal: "Ablehnung von Beiständen" (mündlich erlassener
Verwaltungsakt).

 

Ich würde mich sehr freuen, (beurlaubte oder im Dienste hingeschickte)
Jobcentermitarbeitende, zumindest die Generalterminsbevollmächtigte oder
den Generalterminsbevollmächtigten
, dort gesund und munter zu sehen!

Alle anderen Menschen sind natürlich auch herzlich willkommen!

Nach dem Termin bietet sich die nahegelegene Cafeteria für einen
lockeren Erlebnisaustausch und ggf. einen gemeinsamen Kakao an:
http://www.tasty-babelsberg.de
- natürlich für jedeN, die/der es bleiben möchte, namentlich anonym und
mit so vielen anonymen Begleitpersonen, wie Mensch mitbringen möchte ;-)


Hinweis: diese Einladung erfolgt (auch für "nicht (dogmatisch)
bibel-folgsame" Menschen wie mich) frei angelehnt an den Psalm 23.


Daran anknüpfend ein weiterer Hinweis zum Abbau etwaiger Hürden:
 
Es geht nicht darum, Leute mit anderer Meinung oder gebundenem
Dienstauftrag (manipulativ) "auf meine Seite" zu ziehen, sondern einen
interessanten Informationsaustausch zur Weiterentwicklung anzuregen, und
zwar bei einer Gelegenheit, bei der nicht automatisch die Hürden des
SGB-II oder der Hausordnung dem im Wege stehen.
Prozessbeobachtende aus meinem persönlichen Bekanntenkreis, die diese
Einladung auch erhalten, sind insbesondere angehalten, sich respektvoll
und in der Öffentlichkeit datenschützend bzgl. privater Gespräche mit
möglichen Jobcentermitarbeitenden zu verhalten
, so wie
selbstverständlich Namen und private Details von Prozessbeobachtenden im
Rahmen dieser Veranstaltung NICHT in VerBIS oder ähnliches gehören.
Über das Verfahren selbst dagegen sowie über subjektive Eindrücke dessen
wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder öffentlich berichtet werden.

 

Herzlich als Mitmensch grüßend,

FriGGa Wendt

 

Nachtrag: Kürzlich erreichte mich der ENTWURF zu einem
"Behördenmitarbeiter-
Fragebogen" für Menschen im öffentlichen Dienst,
der sich vermutlich noch weiterentwickelt. Unverbindlich die Einladung
an (Sie) alle, diesen zur Kenntnis zu nehmen und für sich selber zu
beantworten:

 
https://2.bp.blogspot.com/-SQwYxokA1Pg/W5K9hkWsgCI/AAAAAAAAB_4/_S6bw_KPRPksK0o3bO1a8SijOttBMSYYQCLcBGAs/s1600/Fragebogen_Staatsbedienstete_1.jpg
 

und der zweite Teil:
https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEht5FyitFc5jQSWD2Xa1tVcVztZgDH8M3CaD8plHGo6dg7K6unzoXHJGHi3ibXuDxOoj7xQyFymN43XnY5xdu6DFN29FkuclOdOWAUTnOiSPewR6DLOs3PdGDlKHwiJ7vL7XgZFv1wN4QnE/s1600/Fragebogen_Staatsbedienstete_2.jpg

Maileinladung Ende


Dieser Artikel wird ggf. nach der Verhandlung hier weitergeschrieben - oder es folgt ein neuer.


25. 10. 2018:

So, nun ist es soweit. Heute war die mündliche Verhandlung.
Ich war schon zeitig da, um andere Berufungsfaxe mit einer handschriftlichen Unterschrift zu versehen - da ich nicht jeden Tag mal eben nach Potsdam komme.

Der Prozess selber war ein ganz seltsames Ding. Der vorsitzende Richter fiel für mich gefühlt mit der Tür ins Haus - so dass ich gar nicht wusste, an welcher Position im "Ablaufskript einer Verhandlung" wir gerade waren.

Ich hatte zu Haus eine Checkliste vorbereitet:

-neben Publikum einladen auch einen "Beistand" zum Gericht mitbringen, der neben mir sitzt (keinen Anwalt, sondern einen Freund)- das ist offenbar generell möglich und ich wollte das mal selbst probieren. Der besagte Freund hat kürzlich schon andere Leute damit unterstützt - und er wurde in meinem Fall anstandslos akzeptiert
 -wird mein vor Wochen gestellter Antrag auf Zeugenladung/verpflichtende Ladung der Gegenseite umgesetzt? Wer erscheint wirklich für das JC Pankow? - das war ein Herr R. aus der Rechtsabteilung, also keiner aus der Geschäftsführungsebene mit Hausordnungs-Erlassungs-Charakter
- nach der Generalterminsvollmacht fragen, falls JC-Mensch sich auf eine beruft - ich wurde vertröstet auf später, was dann NICHT stattfand!
-Antrag auf Wortprotokoll - wurde abgelehnt - ich rügte es
-Antrag auf mündlichen Sachvortrag/rügen, wenn mir das (wieder) beschnitten wird
dazu hatte ich präventiv die Paragraphen §128 ZPO oder §101 Verwaltungsgerichtsordnung notiert - beide §§ bzw. Gerichtsprozessordnungen seien angeblich lt. vorsitzendem Richter nicht anwendbar. Ein Blick auf einen Aushang im Gericht ergab, dass Etliches darauf mit diversen Paragraphen der ZPO (Zivilprozessordnung) begründet war - na was denn nun?
Jedenfalls rügte ich das auch ;-)

... im Prinzip kam inhaltlich und prozessual alles zum Einsatz, was ich (nicht ganz) "worst case" für mich schon durchgespielt hatte und wurde maximal so ausgeführt, dass ich meiner Einschätzung nach in meinen Rechten beschnitten wurde (auch wenn die Ausschnitte größer waren als in meiner ersten sozialgerichtlichen Darbietung) - und auch wenn ich mit meinem "erkämpften und zwischen den Zeilen doch einfach mir herausgenommenen Vortragsfragment" die Gemüter in Erstaunen versetzen konnte und auch wenn der vorsitzende Richter vorgab, doch nicht "gegen mich" zu sein und mich zu allen meinen Rechten (die er für mich sah) kommen zu lassen.


Die Klage wurde abgewiesen und die Revision nicht zugelassen (später erklärte ein anderer Richter in einem anderen Prozess, warum generell kaum Revisionen zugelassen werden)***

Was aber HOCH INTERESSANT war:

"Ob ein Beistand sich in einem Termin (zur Arbeitsvermittlung oder Akteneinsicht) ausweisen "müsse", steht weder in der Hausordnung noch dem SGB! Es ist offenbar REINES ERMESSEN!
Das brachten nicht nur meine Hinweise auf unzählige Vorkommnisse bei Jobcenterbesuchen**, in denen ein Ausweisen (von teilweise sogar 3 Beistandsmenschen nicht nötig war), sondern dann auch eine Aussage des Jobcentervertreters, Herrn R. aus der Widerspruchsabteilung.

"Ich würde Frau Wendt und Beistand ohne Ausweisvorlage eine Akteneinsicht durchführen lassen, wenn ich das entscheiden müsste," 

antwortete sinngemäß der Vertreter des Jobcenters, dessen Vollmacht mir nicht gezeigt worden war, auf die Fragen von Richter, mir und Beistand.
Der Richter fragte daraufhin, ob das generell so sei?
Herr R. betonte, dass er nicht für seine Kollegen sprechen könne!
Mein Beistand erwähnte, dass er ja offenbar heute im Gericht auch in meiner Sache auftreten könne, ohne seinen Ausweis zu zeigen.

**Herr K. (Kollege des in diesem Verfahren bevöllmächtigten Herrn R. aus der Widerspruchsabteilung) etwa hatte uns zu viert alle in seinem Zimmer - ebenso zwei Leute in der Leistungsabteilung, wo wir auch schon zu mehreren gesessen hatten um meine Lebensmittelgutscheine zu holen oder Akten abzufotografieren...

Während also für die einen die Ausweisvorlage und vorausgesetzte Genehmigung, namentlich aktenkundig zu werden, Bedingung sei, ist das anderen Wurst - oder man besteht auf der Ausweisvorlage der Beistandsmenschen und NICHT auf der der Antragstellerin...

*Ein HOCH auf das ERMESSEN (=das moderne Wort für WILLKÜR)!*

Der "Senat" (= das Äguivalent zu "Kammer" in diesem ranghöheren Gericht) wies zwar meine Klage (als erste von einer handvoll weiteren zu ähnlicher Thematik) zurück, womit dann einstweilen an mir "kein Präzedenzfall" geschaffen wurde,  aber die BESTÄTIGUNG des "ERMESSENSCHARAKTERS" hat auch positive Seiten:

JEDER Fall ist ein EINZELFALL - also auch JEDE "Einladung" (=Vorladung)!
Ich (und jedeR andere!) kann also IMMER versuchen, auf dem Beistandsrecht gemäß s/meiner Auffassung zu bestehen (ergo immer wenn vorhanden 3 Freiwillige mitbringen, die sich nicht gegenüber dem Jobcenterpersonal ausweisen möchten) und jedes Mal NEU klagen, weil es eben IMMER ein Einzelfall sein wird, bis ein Gericht "ganz oben"  mal allgemein dazu etwas sagt.

Nun, ob man SO jemals wieder ein VERMITTLUNGSGESPRÄCH mit mir führen wird, bei dem es dann auch um andere Fragen geht als nur die Formalismen (pardon, die indiviuellen Ansichten zum Beistandsthema)?


***
"Wir dürfen nur in ganz wenigen Fällen eine Revision überhaupt zulassen," teilte ein Richter mit.
Es gibt nur 3 Situationen, wo man das Gericht das darf, z.B., wenn man klar von anderen Urteilen gleicher oder höherer Instanzen abwiche...

NACHTRAG zu einem Prozess am selben Ort etwas später, den wir aus Neugier anschauten:


Wir hatten entdeckt, dass mein Anwalt, der mich in leistungsrelevanten Klagen unterstützt und auch schon einiges für mich gewonnen hat, heute mehrere Termine im Hause haben sollte. Nach einem kurzen Snack in der Cafeteria nebenan, wo ich mich zum Nachgespräch mit meinen Freunden (ohne fremde Gäste oder freundlich von mir eingeladene Jobcenterbesucher) war, suchten wir eine Verhandlung meines Anwaltes auf.
Die brachte wieder vieles Interessante zu Tage - vielen Juristen - vor und hinter dem Richtertisch - und alle irgendwie ratlos fragend. Muss man Wohngeld vorrangig beantragen, wenn man recht eigentlich mit SGB-XII besser dastünde und folglich lieber das beantragen wolle? - sollte im Fall einer Betroffenen, die nicht da war, verhandelt werden.
Ist für solche Fragen eine Feststellungsklage geeignet? Nun ja, könnt euch denken - am Ende sagten die Richter: NEIN.
Aber die Unsicherheit und die Art, in Ruhe zu fragen und sich zu besinnen - das war schon völlig anders als bei mir, als bei Frau Dr. Kutschke oder bei Horst Murken oder JENEM Fall, der letztens als "Eklat" empfunden wurde...

Wir, die Hartz-IV-beziehenden Menschen aus der Öffentlichkeit, sprachen zwischendurch und hinterher mit den Juristen im Raum. Einer der Beklagtenseite des Sozialamtes sah einige gesetzliche Absurditäten (so etwa, dass man "netto" mit Wohngeld und Rente WENIGER Geld zum Leben hätte (wegen GEZ und weiteren Dingen) als im Bezug von Grundsicherung), aber dagegen könne er nichts machen, solches könne nur der Gesetzgeber ändern.
Auch wir sollten uns weiterhin engagieren.
Ich entgegnete:
"Wieso wir? Ich soll mir "im Sinne der Allgemeinheit" zuerst mal eine Arbeit suchen, aber SIE erleben das doch unmittelbar in vielen Fällen, können SIE das nicht nach oben abgeben an die, die Ihnen solche Gesetze bescheren?"
Leider drang meine Frage da wohl im Allgemeinen Trubel nicht so durch. Jedenfalls bekam ich nur eine Antwort "ich arbeite auch"

Frei übersetzt im Sinne von "weltrettung-durch-therapie.de" (was auf einer Verkehrsweste stand, die ich dabei hatte) bekam ich zwischen den Zeilen indirekt folgende Arbeitsanweisung:
"Wir können nur machen was befohlen ist. Die Befehle werden zudem oft von uns als "Exekutive" gegen den Bürger ausgelegt, auch wenn wir das blöd finden. Aber DU ändere das bitte (für uns alle) - oder erreiche wenigstens "die Parteien da oben" - denn unser Verhalten werden WIR erst ändern, wenn DIE uns das von OBEN anweisen... der Impuls muss VON EUCH kommen, denn WIR arbeiten nur ab was von EUCH (Wählern) über die Stellvertreter DA OBEN verzapft wird...!"


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