Mittwoch, 24. Oktober 2018

Keine Krankenversicherung bezahlen im "Nachversicherungsschutz"

Was wir schon immer mal über die Krankenversicherung wissen wollten... wird sie fällig und in welcher Höhe, wenn man sich als Selbständiger kurze Zeit ohne ALG-II-Aufstockung frei auf dem Markt bewegt?


Ich habe den Selbstversuch im Zuge meiner Abmeldung von Hartz IV gemacht und dabei herausgefunden durch ein abschließendes Telefonat mit einer freundlichen Beraterin der AOK-Gesundheitskasse Nordost:

Ist man maximal einen Kalendermonat bzw. 4 Wochen aus dem Bezug von ALG-II abgemeldet*, greift gesetzlich bindend der NACHVERSICHERUNGSSCHUTZ, auch genannt:
"obligatorische Anschlussversicherung".
Auf diese Weise zahlt man LEGAL einen Monat NICHT KV-Beiträge!

FREIWILLIG DARF man zahlen.

Es drängt sich die Frage auf:
Warum sollte jemand FREIWILLIG ZAHLEN, obwohl er kostenlos versichert sein kann?
Weil der Nachteil bei der Regelung "immer mal einen Monat Pause
machen" ist: später im Rentenfall kann die Versicherung einen ggf.
ablehnen (=sie schließt ggf. keine "freiwillige Versicherung" mit
einem ab, der lückenhaft versichert war Zeit Lebens).
 
Erst wenn man auf einen Schlag 1 Tag länger "raus" ist aus dem zuvorigen "Kranken-Versicherungsverhältnis", ist man gezwungen, eine "freiwillige(??)" Krankenversicherung abzuschließen.
Da ich genau den Kalendermonat Juli ohne ALG-II lebte, rückwirkend für den 1. August ALG-II (vorläufig) bewilligt bekam, fiel für mich verpflichtend keine KV an.















 Danke für die Auskunft, gute Mitarbeiterin der AOK - ich hoffe, das hilft ggf. auch anderen.
Das Jobcenter freut sich grundsätzlich über jede Abmeldung, auch wenn man sich wieder anmeldet später - ob bestimmte Vermittler, Nachbarn oder "Umfelder" bestimmte Lebensentwürfe gut finden, ist eine andere Frage.


Anmerkungen zum Thema "von Hartz IV abmelden, weil man einmalig "gut Geld" hat und dann wieder "bedürftig" wird:
Wer also z.B. 3000 EUR einnimmt und einen Monat damit "Hartz IV Pause"
macht*, rettet nicht nur seine Einnahmen"überhänge" vom Status der "anrechenbaren
Einkünfte des zuvorigen Bewilligungsabschnittes" in den Status der "Vermögensfreigrenze" (abzüglich dessen, was er im laufenden Monat an Lebensausgaben hatte, die natürlich nach jahrelanger Einschränkung einmal deutlich höher liegen könnten**), sondern
darf ganz hochoffiziell den Nachversicherungsschutz nutzen.

 *vermutlich darf man das der heutigen Gesetzesinterpretation und Denke von der "Nachrangigkeit des ALG-II gegenüber anderen Absicherungsmöglichkeiten" nur nicht "ausschließlich und alternativlos so planen", sondern muss immer bemüht sein, erneuten Eintritt ins ALG-II-Universum zu vermeiden... 

**z.B. neue Dinge besorgen, die eigentlich zum Grundstandard gehören, wie etwa Waschmaschine und Küchengeräte, Bekleidung, Reisen machen... Fahrräder (die oft geklaut werden) für sich und Angehörige nachrüsten oder oder...  Demonstrationen oder Vereine bespenden, weil man deren Arbeit als "wichtige Dienstleistung" empfindet, Handwerker einladen, medizinische oder Wellnessanwendungen nutzen, die man mit ALG-II nicht zusammengespart bekam... alte Schulden bei Freunden oder Gläubigern begleichen... all sowas könnte passieren, auch dass man Markenprodukte und Bioprodukte kauft, auf dem Flomarkt mehr ausgibt, die Fahrkarte dreimal so teuer ist wie in Hartz IV und auch alle Eintritte in Museen usw. höher sind als wenn man die ALG-II-Ermäßigung nutzt... vielleicht auch eine fette "ich bin nicht mehr in Hartz IV" Party feiern... Seminare besuchen, die einem in der EKS immer als "unnütze Ausgabe" angekreidet wurden... vieles vieles mehr!

Meine Angaben sind ohne GEWÄHR und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall!
Besonders, wenn man sowieso selber KV zahlt (mit oder ohne ALG-II), kann das abweichen.

2 Kommentare:

  1. Aktuell werden die Beitragszahlungen für Geringvcerdiener gesenkt:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-selbststaendige-sich-endlich-die-krankenkasse-leisten-koennen-a-1235366.html

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  2. https://www.versichertenentlastungsgesetz.de/gkv-veg/

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/051/1905112.pdf

    Darum geht's: "Die Bundesregierung will die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Dazu beschloss das Regierungskabinett am 5. Juni 2018 das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG). Entlastet werden sollen Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner. Weitere Verbesserungen sind unter anderem vorgesehen für Zeitsoldaten und Menschen, die wegen fehlender Abmeldung Beitragsschulden bei der Krankenkasse haben. Wirksam werden die Neuregelungen ab dem 1. Januar 2019."

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