Donnerstag, 1. Juni 2023

Antwort des BMAS zu Intimitäts- und Existenzrechtfertigungsfragen bzgl. unehelicher Kinder zur Verpflichtung von Unterhaltszahlern

Einen wunderschönen KINDERTAG allen!

Darf ein Jobcenter laut seinen eigenen Richtlinien fragen: ""WIESO HABEN SIE BEIM ZWEITEN KIND [von nicht auffindbarem Vater] NICHT VERHÜTET?"

 
Heute hat mir das BMAS geantwortet, denn ich hatte alle JC, die BA und
das Ministerium für Arbeit und Soziales im Februar 2023 befragt
- unter anderem über "frag den Staat", um abzuklären, ob übergriffige
"Gewissensfragen" und Sexual- sowie Familiengründungsfragen offiziell
vorgesehen sind bei der Ermittlung von Vätern, die man zum
Unterhaltzahlen verpflichten will.

https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2023/02/ein-jc-macht-es-schlimmer-als-in-meinem.html

Natürlich eiert man lange rum - aber bewertet die Fragen als "zu weitgehend"...

Zitat: "Fragen der Art, die Sie beispielhaft geschildert haben, gehen über die Grenzen einer zumutbaren Mitwirkungspflicht hinaus."

 
Mein Wort zum Kindertag: bewusst Zeugen (auch wenn man kein Geld hat)
und Schwangerschaften akzeptieren, Kinder behalten, die man selber
will, sind Menschenrechte! 


Gäbe es "BGE für alle", würde es keine übergriffigen Fragen solcher Art geben - bzw. keine einzige davon wäre an ein materiell-existenzielles Grundrecht gekoppelt!
Einzig die Kinder und ihre Eltern selber müssten in etwaigen Streitfragen (ggf.
familiengerichtlich oder Familienthemen (therapeutisch) aufarbeitend) klären, wer von wem abstammt etc. pp. und warum in welcher Konstellation Kinder in die
Welt gesetzt und von wem dann real umsorgt oder verlassen wurden, ggf.
was es an Vermögensansprüchen geben könnte - es wäre kein Grund-Versorgungsengpass damit verbunden, sich Dritten gegenüber zu
intimen Fragen der Selbstbestimmung oder der Lebensereignisse zu rechtfertigen und Kinderexistenzgeld hätte niemals sowas wie "BAFÖG-Charakter"!

 

Zum Thema (sanktionsfrei e.V. berichtete und unterstützte die betroffene Mutter und deren Kinder), in der Presse gab es auch Resonanz wie z.B. hier:

https://www.fnp.de/wirtschaft/unterhalt-vorschuss-amt-mutter-brief-jobcenter-fragen-aufregung-schwangerschaft-zr-92066453.html

Hier die AW, die ich auf "fragdenstaat" erhielt (Hervorhebung von mir)

 1. Juni 2023

IIc3 BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Zugang zu amtlichen Informationen 
 
Ihre E-Mail vom 5. Februar 2023 
 
Sehr geehrte Frau Wendt, mit Ihrer E-Mail vom 5. Februar 2023 beantragen Sie die Übersendung von Anweisungen, Weisungen, oder Dienstanweisungen, Richtlinien, fachliche Hinweise zum Thema "Fragen zur Feststellung des Kindesvaters, von denen eine Leistungsgewährung für Alleinerziehende abhängig gemacht wird", sowie zu "Fragen, die gestellt werden dürfen, um einen möglichen Unterhaltspflichtigen zu ermitteln". 
 
Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Jedoch verfügt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht über solche Dienstanweisungen, so dass die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorliegt. Rechtlicher Hintergrund für Fragen des Jobcenters bei Alleinerziehenden ist Folgendes: Wenn jemand Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält, hat das Jobcenter gegebenenfalls Rückgriffsrechte gegenüber Personen, gegen die die leistungsberechtigte Person ihrerseits Ansprüche hat. So ist dies zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind Bürgergeld bezieht, aber gleichzeitig Unterhaltsansprüche gegenüber einem anderen Elternteil hat. Das Kind bzw. der vertretungsberechtigte Elternteil (der oder die Alleinerziehende) hat im Rahmen der Mitwirkungspflichten nach § 60 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) u.a. über mögliche Unterhaltsansprüche Auskunft zu erteilen. Allerdings müssen die Mitwirkungspflichten auch zumutbar sein (vgl. § 66 Absatz 1 SGB I): "Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60<https://www.juris.de/r3/document/BJNR030150975BJNE007602308/format/xsl/part/S?oi=8pyFPBT8XD&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> bis 64 [SGB I] bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.") 
 
Das Jobcenter muss sich somit einerseits nach möglichen Ansprüchen der Leistungsbeziehenden gegenüber Dritten (z.B. gegenüber dem anderen Elternteil) erkundigen als auch im Einzelfall bestehende Grenzen der Mitwirkungspflicht beachten. 
 
Fragen der Art, die Sie beispielhaft geschildert haben, gehen über die Grenzen einer zumutbaren Mitwirkungspflicht hinaus. 
 
Ausführungen zu den Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff SGB I finden Sie in der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) "Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (vgl. dort insbesondere Randnummer 60.48 und 60.26 ff) öffentlich zugänglich unter nachfolgenden Links im Internet: · https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen/sgbii-grundsicherung · https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba038200.pdf Die Fachlichen Weisungen der BA binden Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung (gE) des kommunalen Trägers vor Ort und der BA organisiert sind. Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind, unterstehen der Aufsicht des jeweiligen Landes. Insoweit kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Aussagen treffen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat IIc3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 527-0 E-Mail: poststelle@bmas.bund.de www.bmas.de<http://www.bmas.de> Datenschutzhinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter https://www.bmas.de/DE/Infos/Datenschutz/datenschutz.html#cmpscreen abrufbar. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.

 

 

5 Kommentare:

  1. "Wieso haben Sie nicht verhütet ?"
    Naja, ich würde sagen, sowas fällt da sowieso eher unter rhetorische Phrasen, wie z. B. "Man muss auch mal ´ne Kröte schlucken !".
    Hab ich selbst bei solchen "Beratungsgesprächen" bereits wiederholt angesagt bekommen.

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    1. Ja, wenn es nur ein Gespräch wäre, wäre das zwar frech, aber im Bereich des üblichen, was man auch privat ggf. vorgeworfen bekommen könnte - hier ist es aber gekoppelt gewesen an die Existenz der Familie, dass man auf solche Fragen dem Amt Rede und Antwort steht - gut, dass das als unzulässig bewertet wurde - aber erstmal Tatsachen schaffend wurde der Familie der Hahn abgedreht und sanktionsfrei musste einspringen (gut, dass die es immerhin überbrückten!).

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  2. ***Ausführungen zu den Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff SGB I finden Sie in der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) "Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende"***

    Oh ja, die 'Mitwirkungspflichten' findet der Bittsteller (Lebeigene) auf der Seite dieser sogenannten "Behörde". Schön mit tausenden Paragraphen bestückt, damit diese Pseudobehörde auch gut ihre "Arbeit" im Sinne des kapitalistischen Systems machen kann und die Reichen noch reicher werden können, und das klimaschädliche Wirtschaftswachstum auch ja nicht "schwächelt". Wer hat sich dieses menschenverachtende System ausgedacht? - Die SPD. Wer hat Hartz IV nur einen anderen Namen (Bürgergeld = Hartz 5) gegeben? - Die SPD. Wer sitzt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf dem Chefsessel und verdient 300.000 Euro im Jahr? - Andrea Nahles (SPD).

    „Wer hat uns verraten – Sozialdemokraten“

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  3. Übrigens - Arno Dübel ist gestorben, mit 67 Jahren !
    Hier ein würdiger Nachruf: https://www.youtube.com/watch?v=-3dXEYBLMew&pp=ygUTd29obHN0YW5kIGbDvHIgYWxsZQ%3D%3D
    YouTube-Kanal: Wohlstand für Alle: "Arno Dübel hatte recht! – Ep. 200"

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  4. Hey kabir do you know or did you get what topics this Blog is about??
    Here people post and comment german "social benefit" (Administration)System and what happens/Impressions of court/how to use or chance some laws.
    Playing football might be a nice idea to train fairness or to build teams.maybe a new (Psychologic?) method to overcome hatred and walls between individuals suppressed and individuals working at court politics or jobcenters...

    That special article you dropped your comment under was about a mother and the questions she got
    Like why she didn't have safer sex and if she wanted to get a second child -of a father who is not recieveable by Administration.
    The single mother and her children did not get money for their existence if not answering those intimate questions

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