Samstag, 4. Februar 2023

Ein JC macht es schlimmer als in meinem Buch "Hartz 4 You - Liebe Macht Frei"

"kleine Anfrage" von mir als AUSSERPARLAMENTARIERIN an alle Jobcenter: ist es (neuerdings wieder) Standard, dass Alleinerziehende oder Schwangere so behandelt und befragt werden? 

meine Anfrage dazu an BMAS bei "fragdenStaat"

 Deutschland 2023: Frage an eine Alleinerziehende: "WIESO HABEN SIE BEIM ZWEITEN KIND [von nicht auffindbarem Vater] NICHT VERHÜTET?"

 

Ich habe vor Jahren mal ein fiktives (!) Hartz IV-Geschichtchen geschrieben mit dem Titel:

"Hartz 4 You - Liebe Macht Frei"  - das ist auch als Print erhältlich.

Darin kommt es neben der (verbotenen) Affäre des Arbeitsvermittlers Tobias Ludwig mit dessen "schrecklicher Kundin" Svenja Zimmermann, die unkonventionell lebt, zu einer Schwangerschaft, bei der der Vater (offiziell) unbekannt ist. Dazu unten ein Ausschnitt.

Ich hatte die Episode seinerzeit erfunden, um einen Skandal aus dem Jahr 2016 in meinen Roman einzuarbeiten, bei welchem tatsächlich einmal ein reales Jobcenter in Stade peinlich intime Fragen an eine Schwangere gestellt hatte und sich später dafür entschuldigen musste. Der Frau war damals die Leistung gesperrt worden, weil sie auf den "Sexual-Fragebogen" keine Antworten gab. 

Anmerkung: In der Phantasie wünschen wir uns manchmal Helden, die in der selben Situation ganz derbe und deutlich auf den Putz hauen. So habe ich für das JC Stade und die kreative Öffentlichkeit meine Phantasie spielerisch viele Antworten erfinden lassen. So hat das dann auch im Buch "Hartz 4 You" meine Romanhelding "Svenja" getan, als diese "vorsätzlich schwanger geworden" ins JC musste, um sich dort dreisten Bemerkungen zu ihrer Schwangerschaft von einer Arbeitsvermittlerin zu stellen. Mein Ziel war es, in der meiner Ansicht nach überzogenen Konstruktion, den Anspruch auf Leben und Selbstbestimmung triumphierend über jede andere äußerliche "Nutzdenke" herauszuarbeiten - abgegrenzt von pietistischen Abtreibungsgegnern.


Doch nun erfahre ich über die Arbeit von "Sanktionsfrei", dass wieder ein JC eine Alleinerziehende, dort genannt Mia, sogar vorwurfsvoll befragt mit:

"Warum haben Sie beim zweiten Kind nicht verhütet?"

https://twitter.com/SteinhausHelena/status/1621415748026466307/photo/1

 

Hier habe ich den Text (auch mit Fehlern) abgetippt vom Foto auf twitter:

***************************************************************************

[…] Wurde verhütet und wenn nein, warum nicht. Wann wurde die Schwangerschaft festgestellt
 und was wurde unternommen, um den Kindesvater ausfindig zu machen. 
Wurde der Kindesvater aufgefordert die Vaterschaft zu den Kindern anzuerkennen, 
und wenn nein, warum nicht. Gibt es gemeinsame Bekannte? Wer kann noch Angaben zum 
Kindesvater machen. In Ihrem Schreibem vom ……. haben sie angegeben, 
dass die Schwangerschaft des ersten Kindest im ----- festgestellt haben und der Kindesvater
 nach zwei Monaten verschwunden war. Was haben Sie während der zwei Monate unternommen 
um die Vaterschaft für das erste Kind vor der Geburt feststellen zu lassen. 
Wo hat der Kindesvater gelebt, wenn er bei Ihnen in Deutschland war. 
Hat er mit Ihnen zusammengelebt? Wo hat er gearbeitet? Im ---- hat er Sie in Ihrer 
Wohnung in … besucht. Standen Sie im Kontakt mit dem Kindesvater? 
Woher hatter er sonst Ihre neue Anschrift? Haben Sie dort etwas unternommen um die 
Vaterschaft feststellen zu lassen? Warum haben Sie beim 2. Kind nicht verhütet? 
Wollen Sie erneut schwanger werden? Weiterhin geben Sie an, dass das Jugendamt ---- 
versucht hat den Kindesvater zu finden. Was wurde von dort unternommen, 
um den Kindesvater ausfindig zu machen? 
 
Da die angeforderten Unterlagen bis zum heutigen Tage nicht eingereicht wurden, 
bitte ich nochmal um Vorlage bis spätestens zum-----

sollten mir die noch fehlenden Nachweise bis zum genannten Termin nicht vorliegen, 
beabsichtige ich Ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen. 
 
Freundliche Grüße
….

***************************************************************************


Sagen Sie einmal, Mitarbeitende des verantwortlichen JC, GEHT'S NOCH?!

 

Frage an alle anderen JC-Leitungen sowie Fragen an die Zentrale in Nürnberg: 

was machen Sie bzw. was ist vorgesehen, wenn im Extremfall eine Frau im Leistungsbezug wie meine fiktive Romanfigur bekunden würde: 

"ich habe ein Kind bekommen, ganz bewusst ohne zu wissen, wer der Vater ist - nämlich damit ich niemanden an irgendwelche Behörden "verpfeifen" kann. Ich habe extra, um ein anonymes Kind zu empfangen, (immer wieder) anonymen Geschlechtsverkehr ungeschützt gehabt."

In wie weit würde Ihr Jobcenter das als allgemeine Handlungsfreiheit akzeptieren müssen?

In wie weit würde Ihr Jobcenter den (ungehinderten) Zufluss von existenzsichernden Sozialleistungen davon abhängig machen, ob jemand eine anonyme Schwangerschaft geplant hat?

Ich stelle diese Fragen in dieser deutlich, denn falls die Antwort darauf - wie ich erwarte - lautet: das JC darf sich in diese intimsten privatesten Entscheidungen nicht einmischen oder gar ein neues Leben wirtschaftlich für unerwünscht erklären - dann müsste auch jedes (noch so ungeklärte) "mildere Motiv"** hingenommen werden, ohne dass jemand Leistzungen einbüßt 

**"es ist passiert, hat sich so ergeben, es war kein bewusster Vorsatz wie bei der fiktiven Gestalt Svenja Zimmermann"

ACHTUNG: meine Fragen stelle ich hier weder im Auftrag der mir persönlich und namentlich unbekannten, nur anonym über den Verein "Sanktionsfrei" bekanntgewordenen Alleinerziehenden, noch stellen meine Fragen Motive des erwähnten Falles dar, sondern ich frage prinzipiell aus Grundsatzklärungsinteresse.


Es tut mir leid, falls Sie das irgendwie inhaltlich provoziert. Mich haben die Briefe und Fragebögen von Jobcentern an Frauen im Jahr 2016 und nun 2023 zuerst provoziert!


Mit auf Auskunft gespanntem Gruß,

FriGGa Wendt 

- in ähnlicher Weise geht dies allen Jobcentern zu -

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Aus "Hartz 4 You - Liebe Macht Frei" von andereIdentität wegenderSchnueffler, 2018, Auszug aus dem Kaptitel "Svenjas letztes Date":

Die Arbeitsvermittlerin Helena Weißflog führt im Jobcenter "Jobzentrum Traumland" ein Gespräch mit der schwangeren Erwerbslosenaktivistin Svenja Zimmermann und deren Beistand, der aus Carsten, Bea und Wibke besteht.

"[...]  „Nun, wir haben uns Gedanken gemacht im Team – auch mit Herrn Ludwig, der ja Ihr persönlicher Ansprechpartner ist, aber heute nicht im Haus ist – Sie könnten einen Kurzlehrgang machen bei einem Möbelhaus, das neu eröffnen soll. Mit der Übernahmegarantie dieses Hauses könnten Sie den KiTa-Platz bekommen, man würde Sie bevorzugt 6 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes mit einem Krippenplatz versorgen und...“
„Danke für die Mühe, aber ich habe beschlossen, erstmal mindestens 2 Jahre Vollzeit Mutter zu sein. Ggf. auch länger.“ Sie streichelt ihren leicht gewölbten Bauch unter ihrem weiten afrikanischen Sommerkleid, das sie diesmal unter ihrer Lederjacke und über witterungsangemessenen langen Hosen trägt.
„Und wie stellen Sie sich die Finanzierung vor?“
„Ich stelle mir vor, dass ich alle dafür notwendigen gesetzlichen Fördergelder bekomme, was wesentlich sicherer ist als andere Fördertöpfe oder Zusagen, die ggf. Ihr Möbelhaus macht.“
„Frau Zimmermann, Sie sind schon so lange im Leistungsbezug und sind bald Mutter... wollen Sie Ihrem Kind nicht eine gesicherte Zukunft bieten können?“
„Ja, ich will ihm vor allem eine sanktionsfreie Zukunft bieten und zudem auch eine Bindung zu dem Kind aufbauen. Ich weiß noch nichtmal wie es aussehen und heißen wird, da kommen Sie schon mit Kitaplatz und Plänen, mich diesem Kind wegzunehmen... vielleicht mach ich mich ja auch als Tagesmutter selbständig? Erstmal bin ich nur hier, um Ihnen mitzuteilen, dass ich bis zum errechneten Geburtstermin gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Falls Sie mich in SGB-XII abschieben mögen, dann auch gut. Nur brauche ich dafür die Unterlagen.“
„Frau Zimmermann, eigentlich hab ich Sie eingeladen, bzw. der Herr Ludwig...“
„Stopp. Frau Weißflog. Frau Zimmermann hat doch gerade mitgeteilt, dass sie von ihrem Recht als Mutter gebrauch macht und gar nicht weiter Ihre Vermittlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte.“
„Kann Frau Zimmermann das bitte selber mit mir besprechen? Oder haben Sie hier auch einen Antrag gestellt?“
Svenja wiederholt, was Carsten soeben gesagt hat.
„Na schön, aber in Ordnung finde ich das nicht. Sie wissen ja auch, dass dann eigentlich der Vater erstmal Unterhalt zahlen muss, wenn Sie keinen Arbeitgeber haben, der Ihnen Mutterschaftsgeld zahlt und Sie müssen das Erziehungsgeld beantragen... und ´ne weitere Gründung wird bei Ihrer Akte zunächst nicht weiter unterstützt... das müsste dann neu beantragt werden...“
„Was ist denn nicht in Ordnung daran, Mutter zu sein?“
„Das ist jetzt aber eher meine persönliche Meinung.“ Dabei wirft sie Bea, die alles protokolliert, einen vernichtenden Blick zu, der gleichzeitig warnen soll,  nichts davon aufzuschreiben oder gar weiterzugeben.
„Also ich von meinem Standpunkt aus finde es nicht in Ordnung, wenn Leute Kinder in die Welt setzen, sie aber von der Gesellschaft zu deren Lasten versorgen lassen. Ich finde auch Männer nicht in Ordnung, die die Frau die Hausarbeit machen lassen. Ich bin froh, dass wir heute alle ein Recht auf Arbeit haben und würde das nutzen, einfach weil ich nicht mehr dahin zurück will, dass die Frauen an den Herd geschickt werden oder mit 40 nichts mehr finden, ihre Qualifikationen total entwertet sind...“
Svenja grinst verschlagen und sagt: „Nun, danke für die Meinungsäußerung. Ich arbeite an der Emanzipation des Menschen, das heißt nicht, einen verklärten Emanzipationsbegriff „zum gleichen Recht auf Ausbeutung der Frau wie des Mannes“ willfährig zu unterstützen, sondern die Grundrechte jedes Menschen und dessen Freibestimmung. In einer Lebenskonstellation, in der ein Mann das Sagen über eine Frau hat, in der ggf. die Gesellschaft der Frau nur die Rolle am Herd zubilligt, mag es ein Fortschritt gewesen sein, das zu ändern. Meine Eltern haben sich dabei beide engagiert als sie noch sehr jung waren. Doch habe ich gar keinen Mann und mein Kind so geplant, dass es keine amtlich feststellbare Vaterschaft gibt. Ich habe ganz bewusst ein Kind bekommen wollen von Unbekannt, damit ich eben ohne Vormund – egal ob Chef, Arbeitsamt oder Ehemann- als selbständige Mutter mich um mein Kind kümmern kann. Es ist nämlich dafür genau die passende Zeit. Ja, Sie haben ganz recht gehört, ich will ein Kind haben, ganz bewusst. Und ich weiß, dass mir dann die Zahlungen zustehen, bzw. mir und meinem KIND. Ich bekomme als Individuum nicht MEHR mit einem Kind, sondern WENIGER, weil das, was für das Kind gezahlt wird, nicht reicht. Aber man kann mich dann erstmal nicht sanktionieren und ich kann – ob Sie das begrüßen oder nicht – das beanspruchen. NOCH. Wer weiß, was in ein paar Jahren ist? Heutzutage ist es NICHT strafbar, ein Kind durch namentlich unerfasste Sexualkontakte in die Welt zu setzen – es besteht ein Recht darauf, zu seinem Sexleben zu schweigen. Da kann sich jedes Amt dieser Welt auf den Kopf stellen und wieder auf die Beine. Vielleicht wird mir unter diesen Umständen kein „Unterhaltsvorschuss“ bezahlt, weil es ja ggf. nie einen Vater geben wird, der von sich aus auftaucht. Aber ich habe dann Anspruch auf Sozialgelder in voller Höhe. Das ist mein wirtschaftlicher Entwurf für die nächsten 2- 3 Jahre. Spontane weitere Ideen nicht ausgeschlossen, ohne Schuld einreden und ohne Sanktionsdrohungen...“
„Na gut, aber das muss erst mit der Leistungsabteilung geklärt werden. Es ist doch schon irgendwie meiner Auffassung nach sozialwidrig, das so zu machen. Das ist ja absichtlich...“
Nun spricht Wibke. „Es ist völlig egal, wie Sie privat moralisch bewerten, was Frau Zimmermann hier tut. Sie hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, unterstützt zu werden und ist derzeit medizinisch freigestellt vom Arbeitsmarkt. Freuen Sie sich doch, dass sie dann aus der Statistik fliegt...“
Höflich hat Helena Weißflog Wibke zugehört. Dann nimmt sie das Wort wieder auf: „Es wird nicht leichter, wenn man älter ist und durch Kind noch länger raus ist. Nehmen Sie das nicht so auf die leichte Schulter.“
„Vielleicht kriege ich ja noch ein Kind in den nächsten Jahren? Dann sehen wir uns noch länger nicht?“
„Frau Zimmermann, solange Sie hier im Leistungsbezug sind, werden wir, also dann wieder der Herr Ludwig, mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Die Regeln zur Ortsanwesenheit werden überdies auch nicht geändert. Also falls Sie mit Ihrem Kind 5 Monate nach Indien fahren wollen oder so, das geht jedenfalls nicht. Auch in der Mutterschutzzeit und dem sog. Erziehungsurlaub sind Sie verpflichtet, aktiv alles zu tun und nichts zu unterlassen, was Sie aus dem Leistungsbezug bringt – auch wenn Sie ggf. keine Vollzeitstelle annehmen können und die Kindererziehung gegenüber dem Arbeitsmarkt zunächst Vorrang genießen sollte...“
„Na das mit den Terminen hier ist doch auch gut, da werde ich vermutlich mit meinem Kind öfter eingeladen auch im Erziehungsurlaub?“
„Davon würde ich jetzt mal ausgehen...“
„Super, dann werden wir viele Anlässe haben, alle rechtlichen Fragen zu klären, für die man sonst keine Zeit hat. Das fängt schon bei den Beiständen an. Ich freue mich schon darauf. Ich habe jetzt Narrenfreiheit und die werde ich nutzen. Wenn Sie mich seltener einladen, habe ich mehr Zeit, mich anderweitig zu engagieren. Und wenn Sie meinen, mir eine Anzeige wegen der bewusst in Kauf genommenen Früchte meines freizügigen Sexualverhaltens zu geben, dann freuen sich darauf auch schon diverse Vereine und Anwälte.“
Wibke ergänzt: „Sehen Sie die Absurdität? Früher war frau familiär und gesellschaftlich geächtet, wenn sie unehelich ein Kind bekam – wo das heute zurückgeht, wird das vom Jobcenter übernommen. Es soll dann wohl sogar kriminalisiert werden, wenn jemand ohne Namensliste Sex hat...“
„Nein, Sex haben kann jeder mit wem er will, nur im Falle einer Schwangerschaft... das hat doch Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft! Sie können doch nicht mit dem Kind mal so eben allen anderen auf der Tasche liegen. Wir haben heute medizinisch und rechtlich auch andere Möglichkeiten als im Mittelalter, wo Abtreibung ein Gesundheitsrisiko war.“
„Das ist es heute immernoch – und zwar für das Baby,“ sagt Svenja.
Helena verdreht die Augen. „Ich sage doch nicht, dass Sie abtreiben sollen! Aber heute kann man sich das alles vorher überlegen und wenn was passiert, gerade wenn man den Vater nicht kennt, dann gäbe es Möglichkeiten.“
„Ja, die gibt es,“ ruft Wibke. „Ich muss gestehen, das auch schon einmal genutzt zu haben, als ich 19 war – und zwar weil ich den betreffenden Vater damals sehr gut kannte.“
Svenja ergänzt: „Und ich habe früher öfter die „Pille danach“ genommen.  Ich habe mich aber in diesem Fall jetzt ganz bewusst wie schon umrissen für das Kind entschieden. Schon vor dessen tatsächlicher Empfängnis. Und ich habe kein schlechtes Gewissen. Freuen Sie sich doch, Mutter sein ist eine regelmäßige Arbeit, also genau das, wozu einen diese Maßnahmen usw. dressieren sollen: regelmäßig arbeiten, Tagesstruktur...“
Helena wird sehr still. Sie merkt, dass sie nicht weiterkommt.
„Na gut, wollen Sie trotzdem das Angebot mitnehmen für die Umschulung?“
Carsten sagt: „Geben Sie mal her. Ich kann mich da ja vorstellen.“
Helena mustert seinen perfekt gestylten 30cm langen Irokesenschnitt und sagt, sie habe nur Angebote für die Kundin, nicht für Dritte. Er könne ja selber einen Termin im Arbeitsamt oder Jobcenter machen...
Zum Abschied sagt Svenja zu Helena: „Nehmen Sie´s nicht für ungut. Ich weiß, dass Sie eine schwere Aufgabe mit mir haben. Der neoliberale Ausbeutungsmarkt und ich – das ist als müssten Sie einer Lesbe einen Ehemann vermitteln!“
[...]

 




8 Kommentare:

  1. Gegen solche "JC-Beamte" geht man am besten sofort mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor. - "Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an die jeweilige Behörde zu richten, in der der Amtsträger tätig ist. Ansprechpartner ist der Dienstvorgesetzte des Amtsträgers, in der Regel der Leiter der jeweiligen Behörde. Dieser wird die Beschwerde sachlich prüfen."

    Da man in den Jobcentern allerdings nicht von "sachlich prüfen" ausgehen kann, sollte man auch gleich die momentane Chefin der Bundesagentur für Arbeit (Andrea Nahles) anschreiben und auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales  nachfragen, ob JC-Mitarbeiter sich solche Frechheiten herausnehmen dürfen.

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    1. Moin, ja ich hoffe die Betroffene leitet an ihrem eigenen JC die Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Wäre ich betroffen, würde ich vermutlich neben rechtlichen Schritten und Strafanzeigen gegen den oder die Absender*in des Schreibens satirisch nachhaken, ob nicht deklariert werden kann, was persönliches und privates Interesse an der Familienplanung außerhalb der jobcenterlichen Kompetenzen sei und ob ich dieses Interesse als Angebot auffassen dürfe, dass der oder die SB privates Interesse an mir hätte...
      was selbstverständlich eine Befangenheit und einen Zuständigkeitswechsel nach sich ziehen müsste...
      Uns "Mitwissenden" dieser Behauptung bzw. öffentlichen Anschuldigung bleibt aber neben dem Anschreiben aller JC, der BA und des BMAS sowie ggf. des Bundestages auch die Möglichkeit einer STRAFANZEIGE. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann ich aber auch noch schreiben "mit der Bitte um Weiterleitung an die sachlich und fachlich zuständige Stelle". Aber vielleicht sind andere die bei mir, bei sanktionsfrei oder gegen-hartz etc. von dem Fall erfahren, schneller... eigentlich wäre hier "große Presse" gut.

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    2. ... und wenn jemand persönlich den Arbeitsminister anschreiben will, das ist derzeit (2023) Hubertus Heil ;-)

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    3. Der Chef des BMAS ist Hubertus Heil (SPD) und die Chefin der BA ist Andrea Nahles (SPD). Fällt jemanden etwas auf? Richtig, denn beide sind in der SPD. Die SPD sorgt eben für ihre Leute, damit die nicht "darben" müssen. Wie man sieht, hat nicht nur der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) durch die Armutsverwaltung in Deutschland einen lukrativen Posten (15.000 € pro Monat), sondern auch die BA-Chefin Andrea Nahles (SPD) muss sich keine Sorgen machen, denn mit 300.000 € Jahresgehalt muss Frau Nahles sicherlich nicht hungern. Wer hat eigentlich das menschenverachtende Sanktionssystem Hartz IV erfunden, das man jetzt Bürgergeld nennt? Ich komme jetzt nicht drauf, aber ich glaube, dass war so eine Partei die in ihrem Parteinamen das Wort "Sozial" hat.

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  2. "Warum haben Sie beim zweiten Kind nicht verhütet?"

    In dem Jobcenter müssen ja "Intelligenzbestien" arbeiten, wenn sie tatsächlich solche unzulässigen Fragen auch noch schriftlich herausschicken. Jeder Rechtsanwalt freut sich natürlich, wenn man so etwas auch noch 'schwarz auf weiß' vorliegen hat.

    "Ich denke mir wie viel es nützt; denn, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen." [Faust 1, Goethe]

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    1. Hoffe, man freut sich da ähnlich wie ich mich über den Entgleiser der Sexshop-Bewerbungsaufforderung... so dass die Betroffene und ihre Kinder möglichst wenig Belastung allein für sich spüren und ihre Energie für ihr (Familien)leben haben, das gerade bei kleinen Kindern und Schwangerschaften eben nicht mal "pausieren" kann, bis Gerichte das Thema durcharbeiten.

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  3. Warum hat sie nicht verhütet ??
    Na hat sie ja vielleicht. Aber die Pille ist auch kein 100 %iger "Schutz"...
    Oder vielleicht hat ER ja verhütet (dachte sie jedenfalls) !?
    Ein U-Boot fliegt durch die Luft. Wieviel Kekse sind auf der Gabel... ?

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  4. FragdenStaat bat mich wegen säumiger Antwort nochmal nachzulegen - bisher habe ich keine AW vom BMAS erhalten.

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