Vor Monaten erhielt ich eine Zuschrift bzgl. leichtfertig tatsachenschaffend unterstellter Annahmen eines Jobcenters wegen bereits angerechneter obgleich noch gar nicht durchgesetzter Erbansprüche einer ALG-II-Betroffenen, die ich hier auf dem Blog veröffentlichte:
Nun teilt mir ein weiterer ebenfalls vom Thema
"Erbrecht" betroffener Mensch (der zudem wegen Erwerbsunfähigkeit am
Existenzminimum steht) Nachfolgendes zur Veröffentlichung mit. Ein angefragter Anwalt reagierte mit derb klassistischer Absage (hervorgehoben in blauer Schrift).
Zitat mit freundlicher Genehmigung der von "Erbrechtsanwaltssuche auf PKH-Basis" betroffenen Person: