"Du bist wegen Corona zu gefährlich für Gericht oder den ÖPNV aber zu gesund und offiziell zu unglaubwürdig, so dass das Fernbleiben vom Gericht nicht entschuldigt werden kann und man Dir deswegen mal eben das rechtliche Gehör beschneiden kann."
zum Fall nur kurz: Seit Jahren will das Jobcenter von mir Gelder von 2016 erstattet bekommen, die es mir anrechnet bzw. nicht abzusetzen anerkennt: Ausgaben für meine Selbständige Tätigkeit. Ich moniere gleichzeitig, dass ich viel mehr von dem selbst verdienten Geld behalten müsse, da der Regelsatz viel zu gering war (und noch ist), so dass ich dafür einen Teil meiner "Zusatz" einnahmen eigentlich brauchte, um die im zu schwach berechneten Regelsatz entstehenden Differenzen auszugleichen.
Die Berufung wurde (fast schon wie zu erwarten und wie in der ersten Instanz) abgewiesen (Scans folgen!)
Doch nun das Problem der mir vereitelten mündlichen Verhandlungsteilnahme:
am 21. 12. 2021 sollte die Verhandlung sein im LSG Berlin-Brandenburg kurz hinter der Berliner Stadtgrenze in Potsdam gegenüber vom Filmstudio Babelsberg.
Da ich schon gut eine Woche zuvor Corona-Symptome hatte und meine Schnelltests im Testcenter (und daheim immer wieder neue durchgeführt) POSITIV waren, ging ich von einer Terminverschiebung aus.