Sonntag, 16. Januar 2022

Coronameldung unglaubwürdig?? L 29 AS 1225/20 Abweisung meiner Berufung "Regelsatzhöhe" und "Anerkennung Betriebsausgaben"

"Du bist wegen Corona zu gefährlich für Gericht oder den ÖPNV aber zu gesund und offiziell zu unglaubwürdig, so dass das Fernbleiben vom Gericht nicht entschuldigt werden kann und man Dir deswegen mal eben das rechtliche Gehör beschneiden kann."

zum Fall nur kurz: Seit Jahren will das Jobcenter von mir Gelder von 2016 erstattet bekommen, die es mir anrechnet bzw. nicht abzusetzen anerkennt: Ausgaben für meine Selbständige Tätigkeit. Ich moniere gleichzeitig, dass ich viel mehr von dem selbst verdienten Geld behalten müsse, da der Regelsatz viel zu gering war (und noch ist), so dass ich dafür einen Teil meiner "Zusatz" einnahmen eigentlich brauchte, um die im zu schwach berechneten Regelsatz entstehenden Differenzen auszugleichen.

Die Berufung wurde (fast schon wie zu erwarten und wie in der ersten Instanz) abgewiesen (Scans folgen!)

Doch nun das Problem der mir vereitelten mündlichen Verhandlungsteilnahme:

am 21. 12. 2021 sollte die Verhandlung sein im LSG Berlin-Brandenburg kurz hinter der Berliner Stadtgrenze in Potsdam gegenüber vom Filmstudio Babelsberg.

Da ich schon gut eine Woche zuvor Corona-Symptome hatte und meine Schnelltests im Testcenter (und daheim immer wieder neue durchgeführt) POSITIV waren, ging ich von einer Terminverschiebung aus.

Das Gericht selber untersagte schon in seinem Sonderbeiblatt zu Corona (neben ohnehin bundesweiten Anordnungen, die mich vom ÖPNV ausgeschlosen hätten) ein Betreten des Hauses bei Vorliegen von "Symptomen" und erklärte sich auch nicht seinerseits bereit, in meinem Fall eine Ausnahme zu machen (wie immer ich dann den weiten Weg bis dorthin zurückgelegt hätte - von Bußgeldern oder Strafanzeigen wegen Brechens der verornungsmäßigen, wenn auch noch nicht im Einzelfall verhängten Quarantäne einmal ganz abgesehen).

Mir kam vom selben Gericht zu Ohren, dass Richter*innen und Anwält*innen "auf Zuruf" einen Termin verschieben lassen können im Stil: "ich habe Halsweh" oder "meine Warnapp hat gequiekt".

Meine zunächst "verpflichtende Ladung" (unterlegt mit Bußgelddrohung bei Nichterscheinen) wurde dann erstmal zurückgezogen - meine Teilnahme als "fakultativ" erklärt. Ich betonte abermals wie schon in allen Schriftsätzen und Telefonaten zuvor, dass ich die mündliche Verhandlung als Teil des rechtlichen Gehörs unbedingt wahrnehmen wolle. 

Ich schickte Schnelltest- Fotos hin, berichtete von Symptomen und schickte dann auch am Tage des PCR-Tests eine Krankschreibung per Fax hin. 

Erst NACH der Verhandlung am 21. 12. 2021 - an der ich selbstverständlich in dieser Situation trotz halbwegs körperlicher Fitness nicht teilnahm (mir lieh leider niemand einen Raumanzug aus und auch einen amtlich zulässigen quarantänesicheren Transport zum Gericht konnte ich mir nicht kostenfrei und ohne Verordnungsverstöße im Freundeskreis organisieren) erhielt ich mein Testergebnis: PCR SARS-COV-2 positiv.

Der BRIEF, mich "weiterhin in Quarantäne zu begeben" (muss auch noch gescannt werden), ging dann erst am 23. 12. 2021 bei mir ein (und ich brach gewissermaßen für den Check meines Briefkastens schon die strengen Auflagen, meine Wohnung nicht zu verlassen). Ich sollte formal wegen des am 20. 12. entnommenen PCR-Abstrichs, der am 21. 12. als positiv befunden wurde, vom 21. 12. 2021 bis zum 04. Januar 2022 in Quarantäne - mit der für mich zutreffenden Option, "bei Symptombeginn früher den ersten Symptomtag plus 14 Tage" daheim abzusitzen und danach in ein Schnelltestcenter zu gehen. Das machte ich dann am 24. 12. 2021 und war dann wieder "frei".

Am 21. 12. 2021 zum Zeitpunkt der Verhandlung lag kein PCR-Ergebnis bei mir vor. Selbst wenn das rückwirkend NEGATIV ausgefallen wäre, hätte ich formal nicht Bahn fahren und Gerichtsgebäude aufsuchen sollen bzw. DÜRFEN. 

Da das Gericht sich nach dem 21. 12. bei mir nicht meldete hinsichtlich seiner Entscheidung über meine Krankmeldungen und Anträge, den Termin zu verschieben, meldete ich mich erstmal auch nicht weiter bei denen! 

Dann kam am 15. 01. 2022 das auf den 21. 12. 2021 datierte Urteil per Post.

Das Landessozialgericht hat mich also postwendend am Verhanldungstag schon vorauseilend Tatsachen schaffend um mein rechtliches Gehör gebracht, so dass es also auch Wurst gewesen wäre, ob das Gesundheitsamt oder ich selber nach dem 23. 12. 2021 noch Briefe oder Faxe dorthin geschickt hätten, die meine Verhandlungs"Nichtberechtigung"belegen würden. Es ist aber auch EH SCHON SCHRÄG ein ärztliches Attest mal eben nicht anzuerkennen, indem man das alles "für unglaubwürdig" erklärte. Ich habe ja "nicht nichts" vorgelegt, sondern mich redlich bemüht, denen das glaubhaft zu machen!


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