Hallo allerseits!
Im Jahr 2017 bekam ich im Februar die erste Sanktion über 30%, gültig ab März, wegen des "Nichtantritts einer Maßnahme". Ich klagte nicht nur dagegen und gewann in dieser Sache das erste Mal einen Anwalt für meine Interessen, sondern versuchte mit ihm auch im Einstweiligen Rechtsschutz die 30% Sanktion bis nach der Verhandlung "kaltzustellen".
Mein Anwalt hat schon 2017 eine Beschwerde wegen des mir damals versagten einstweiligen Rechtsschutzes eingelegt und 2019 wurde sie behandelt - nun - basierend auf dem Karlsruheurteil - stellt dort die Richterschaft fest, dass mir das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verwehrt worden war.
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