Montag, 16. Dezember 2019

Berliner Verfassungsgerichtshof bezieht sich in meinem ersten Sanktionsfall auf Karlsruhe

Hallo allerseits!

Im Jahr 2017 bekam ich im Februar die erste Sanktion über 30%, gültig ab März, wegen des "Nichtantritts einer Maßnahme". Ich klagte nicht nur dagegen und gewann in dieser Sache das erste Mal einen Anwalt für meine Interessen, sondern versuchte mit ihm auch im Einstweiligen Rechtsschutz die 30% Sanktion bis nach der Verhandlung "kaltzustellen".
Mein Anwalt hat schon 2017 eine Beschwerde wegen des mir damals versagten einstweiligen Rechtsschutzes eingelegt und 2019 wurde sie behandelt - nun - basierend auf dem Karlsruheurteil - stellt dort die Richterschaft fest, dass mir das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verwehrt worden war.
Lest selbst:








Laufendes Jobcentertagebuch (Teil 32)


4 Kommentare:

  1. Deutschland ist seit der Agenda 2010 nur noch "krank". Da muss sich der Berliner Verfassungsgerichtshof mit Dingen befassen, die es gar nicht geben würde, wenn der Hartz-IV-Bürger ein vollwertiger Bürger im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 GG wäre und kein Leibeigener dieser Sklavenbuden, die sich auch noch frech Jobcenter nennen, obwohl sie schon seit Jahren keine Jobs mehr haben von dem der Bürger auch existieren kann.

    Deutschland hat darüber hinaus auch ca. 9 Millionen Niedriglohnsklaven, die beim Amt aufstocken müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht. Wer zahlt eigentlich den Differenzbetrag, damit die ca. 9 Millionen Niedriglohnempfänger in Deutschland doch irgendwie existieren können? Richtig, der Steuerzahler. Viele Milliarden Euro werden jährlich aus Steuermitteln aufgewendet, um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken. Die Gesellschaft subventioniert also seit vielen Jahren Arbeitgeber, die ihren Angestellten nur Niedriglöhne zahlen, damit sie selbst in Saus und Braus leben können.

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ihre Jobcenter halten sich doch auch nur noch mit Gewalt selbst am Leben, sonst hätten wir nämlich weitere 100.000 Arbeitslose in Deutschland. Die BA und ihre Jobcenter sind doch nur noch dafür da, Hartz IV Bezieher in Niedriglohnjobs mit § 10 SGB II zu zwingen und damit die Arbeitslosenquote zu schönen. Die Arbeitsagenturen, die mit einem unglaublichen Bürokratismus und über 100.000 Mitarbeitern einen egozentrischen Aufwand betreiben, der in gar keinem Verhältnis zu den Vermittlungserfolgen steht, kostet dem Steuerzahler jährlich einige Milliarden Euro (JC-Gebäude, Löhne etc.). Mit dem Geld könnte man viele Schulen sanieren oder neue Schulen, Kindergärten, Unis oder Fachhochschulen bauen. Schickt die 100.000 BA- und Jobcentermitarbeiter endlich in die Wüste und macht aus den Jobcentern Rentnertreffs, Jugendzentren oder irgendetwas, was Sinn macht. Außerdem hätten unsere Gerichte dann vielleicht auch mal wieder Zeit, sich um die wirklich wichtigen Dingen in diesem Staat zu kümmern, wenn man diese JC-Sklavenbuden endlich dicht macht.

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  2. Ja und was hat das jetzt für eine Konsequenz ??
    Hast Du da jetzt nun endlich einen "Passierschein A38" bekommen, oder nicht ?

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    1. "Passierschein A38 - Das Haus das Verrückte macht" https://www.youtube.com/watch?v=wAoUNTRFgvM

      In deutschen Jobcentern geht es doch noch verrückter zu.

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  3. Es ist ja schön, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt. Die Frage ist aber, wie viele Tausend Hartz IV Bezieher haben nicht den Mut oder die Möglichkeit sich gegen dieses System zu wehren? Und wie lange wird dieses System noch Menschen schinden, bis man dem endlich mal ein Ende macht? Hartz IV muss weg, und nicht nur durch ein Hartz V ersetzt werden, das die SPD lediglich den neuen Namen *Bürgergeld* geben möchte, das aber auch nichts mit einem echten Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) zu tun hat.

    Das folgende Video ist sehr interessant: >>Palais. Gespräch mit Richard David Precht "Bedingungsloses Grundeinkommen & Gemeinwohlökonomie?"<<
    https://www.youtube.com/watch?v=24zrAHGco24

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