FriGGa und das JC Teil 32

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06. 11. 2019
Hallo allerseits- ab hier geht es los - Stunde Null - erster Tag der neuen Zeitrechnung nach dem Urteil in Karlsruhe.

Natürlich dokumentiere ich auch weiterhin meine eigene Jobcenterstory ;-)
Aber das Urteil in Karlsruhe bedarf einer tieferen Betrachtung.

Hier schreibe ich (mit anderen) an einem offenen Brief zur Klärung offener Fragen zum URTEIL 1BvL 7/16 vom 05. 11. 2019

Hier: mein Ticker zum Verfahren, Aktionen, weitere Links

 
Was ist in Karlsruhe entschieden worden?

Eine Gruppe von 8 Richter*innen, der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, hat sich bezüglich einer Richtervorlage zur Frage nach der Grundgesetzvereinbarkeit der Sanktionsparagraphen aus dem Sozialgesetzbuch geäußert.
Dafür nahmen sich die Herren und Damen mehrere Jahre Zeit und derweil wurde wie schon davor eifrig sanktioniert und beklagte Sanktionen teilweise auch von Gerichten bestätigt.
Mindestens ein Richter (Herr Kirchhoff) ging in Rente derweil und ein neuer (Herr Harbarth) kam hinzu (letzterer frisch aus der Politik, dem Bundestag).

zum Inhalt der Positionierung dieser Richtenden in meinen Worten:
+++ Urteil : 30% Sanktionen bedingt o.k., mehr Ermessen diese zurückzunehmen für die JC-Mitarbeiter
60% und 100% nicht verfassungskonfrom
U25 und Meldeversäumnisse sowie Überlappungen mit anderen Verrechnungen/unwirtsch. Verhalten waren kein Thema dieser Verhandlung  


Fazit/Erscheinungsbild dieser Urteilsverkündung/Meinungsäußerung:
Das Urteil kommt mir vor wie eine Art "Schrödingers Katze" 


(die in zwei überlagerten Zuständen - tot oder lebendig - vorkommt, bis jmd. nachsieht - ein Gedankenexperiment zur Quantenmechanik des Physikers Erwin Schrödinger)


Es werden im vorliegenden Urteil sehr schöne Sätze gesagt, die für die Grundsätzlichkeit des Existenzminimumsanspruchs stehen und das Strafen abstrafen sowie Erziehungsmaßnahmen verbieten - parallel dazu und immer wieder als "ja aber" taucht auf, dass Sanktionen dem Grunde nach schon o.k. sind, der "Staat" sich eine Gegenleistung und Mitmachbereitschaft (zu seinen Spielregeln) weitreichend frei organisieren und durchsetzen darf... sofern er halt nicht "zu tief" eingreift. Das wird mit 30% beziffert für die mögliche Leistungskürzung - anderswo im langen Urteilstext wird aber viel mehr eingeräumt, etwa "wenn jemand eine zumutbare Arbeit verweigert".
Es wird also nicht "abgerechnet" mit der Sanktionsethik - es wird eine Art "Schmerzmittel" verabreicht, das die SYMPTOME hoher und sofortiger materieller Leistungskürzungen lindern soll, was aber die "Krankheitsursache" nicht angeht: die Angst vor Kontrollverlust, die geradezu aufschreit, wenn man den Menschen eine sanktionsfreie Mindestsicherung gewährt...
Ist nun dieses Urteil ein Schritt "Richtung BGE/bzw. sanktionsfreie Mindestsicherung", oder eher eine Zementierung des Status Quo geschönt in ein paar nicht einklagbaren Worten?
Vor allem, wenn ja die vielen TÜREN, Leistungen seitens der Jobcenter den Antragstellenden zu verweigern, jetzt erst attraktiv werden oder neu entstehen?
Das Urteil lässt unterschiedliche Interpretationen zu.
Vor allem, weil viel Spielraum, Ermessen usw. eingeräumt wird an die JC-Mitarbeitenden/die BA und auch an die Bundesregierung - mit vielen allgemeinhülsen die "Gegenleistungserwartung" beschrieben wird, die völlig unterschiedlich von jedem Menschen interpretiert werden könnte.

Eine moralische Wertung "wie gut" es ist, wird nur der Praxistest zeigen!

Zitate (von twitternden): "Die Würde des Menschen/des Hartz IV Betroffenen Menschen ist zu 70% unantastbar/sanktionsfrei..."

Das sagt dann das BVerfG einstimmig - ich dagegen sage weiterhin (mich dem Aussage des offenen Briefes der Aktivistin Christel T. anschließend): "Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte - kein Rechtsfrieden mit Sanktionen!"

Ich fühle mich durch das Urteil "aktiviert", nun auch den Rest Sanktionen wegzukriegen, Unklarheiten und Unsicherheiten aufzudecken und zu beseitigen, mit dem neuen Zustand "umzugehen" - ich habe KEINE Feierlaune aber auch keine GRABESSTIMMUNG - ich sehe es selber als "Überlagerung von Zuständen" - als "Wahrscheinlichkeitsdichtematrix", die viele Facetten hat und nicht eindeutig ist - auch wenn negativ mal positiv immer negativ ist...


Hier der Hinweis aus einer Zuschrift:

"Da das BVerfG dem Gesetzgeber die Neuregelung der Sanktionen zum
Sanktnimmerleinstag empfohlen hat (da gibt es sicherlich einigen
Koalitionsstreit über die Details), muß das Urteil vorerst per
Geschäftsanweisung der BA umgesetzt werden. Die Weisungen zu §31 - §31b
der BA sind aber aktuell noch auf dem Stand vom 4.5.2017. Wie die JCs
tatsächlich aktuell damit umgehen, können nur aktuell Betroffene "erfahren"
(quasi am eigenen Leib). Man könnte natürlich den zuständigen Stellen mal
eine entsprechende Anfrage schicken.

Zur Kontrolle über den Fortschritt der "schnellen" Umsetzung hier die
Weisung als PDF:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf
von dieser Seite:
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808823843
oder zum online anschauen:
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/31-algii-pflichtverletzungen-sanktionen


Mittlerweile gibt es auch eine Petition, dass Konsequenzen passieren auf Basis des Urteils gegen die "Menschenwürdeverstoßenden" über 14 Jahre:
https://www.change.org/p/bundespr%C3%A4sident-die-w%C3%BCrde-des-menschen-ist-antastbar-verantwortung-%C3%BCbernehmen
   


07. 11. 2019: JUHUU - Herr Scheele macht einen einstweiligen Sanktionsstopp!
Legen wir nach, dass das dauerhaft wird und wirkt!
https://www.deutschlandfunk.de/hartz-iv-urteil-sanktionen-g… Fordert Aufarbeitung der Vergangenheit ein - jedes JC kann sanktionsfreiheit lernen - sgb-13.de

auch einige Jobcenter haben wohl schon eigenständig die "Sanktionsunterlassung" in ihren Häusern angeordnet...

Ich schrieb soeben diverse Mails an Scheele, Heil, meine JC-Leitung und alle JC-Zentral-Adressen in Deutschland um zu Gesprächen, Aufarbeitung und dauerhaftem Sanktionsstopp einzuladen

17. 11. 2019: Inge Hannemann über "Verwaltungsethik" - Text v.a. für (angehende) BA- bzw. JC-Mitarbeiter*innen

22. 11. 2019:
"Kalte Sanktionen", die üblichen Leistungsausschlüsse (oft basierend auf anonymen Denunziationen), wurden vom Karlsruher Urteil nicht erfasst. Dabei wird entgegen der Lage in Geldbeutel oder auf dem Konto der Betroffenen "präventiv (komplett) die Leistung gestrichen", bis sie sich zu den Anwürfen das Jobcenter überzeugend gerechtfertigt haben (=Gegenteil der Unschuldsvermutung- besonders pervers, da "Schuldgründe" oft normale Dinge sind, die "kriminalisiert" werden, z.B. wie oft man einen anderen Menschen/Liebespartner besucht oder Besuch bekommt - um als "Bedarfsgemeinschaft" über das Jobcenter gegen den eigenen Willen als "zwangsverheiratet" betrachtet zu werden.) Der Alltagsterror "Leistungsausschluss" hier in Iserlohn:
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/existenzvernichtung-geht-auch-ganz-ohne-sanktionen-teil-1_a1253733
hier in Saarbrücken:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/streit-um-hartz-iv-bezieher-aus-saarbruecken-geht-weiter_aid-47345895
Mich würde die RATE solcher "kalter Sanktionen" interessieren. Ob die sich von vor dem Urteil zu nach dem Urteil verändert hat? Weil prinzipiell kann man jedem Menschen erstmal unterstellen, dass er Freunde hat, die ihm Geld schenken - auch wenn die selber alle HArtzer sind, oder dass jemand nicht "Maßnahmekontrolliertes" am Stück regelmäßig mehrere Tage und Nächte ortsabwesend sonstwo ist -  und damit jeden bis zur gerichtlich erfolgreichen Selbstverteidigung (die dann eher eine "Rechtfertigung der eigenen Bewegungsprofile" wäre - wer mit wem und wann man wo war oder in welcher "Beziehung" Menschen sich zueinander sehen, was dann auch noch fremdbewertet wird (Herr X schläft mit Frau Y (oder spielt mit ihr regelmäßig Schach) heißt ja noch lange nicht, dass Herr X Frau Y die Miete bezahlt - Frau Y hat dann ggf. lt. JC-Sicht schlichtweg keinen Anspruch auf ihre eigene Wohnung, weil sie "anderweitig versorgt ist/sein könnte, oder umgekehrt, sie muss bei Herrn X, sofern er ALG-II bezieht, Miete zahlen, wenn sie bei ihm "Raum einnimmt"...?!)
Jeder Mensch, der oft reist, aber postalisch gut erreichbar ist und daher keine Termine im JC versäumt, kann auf diese Weise "wegdefiniert" werden, sofern er sich nicht "selber überwacht" und dabei auch "regelkonform" (zu idiotischen Gängelungsregeln) sich benimmt. Um so einen Menschen wegzudefinieren, braucht es nur "die Denunziation eines Dritten" - oder die Observanz des JC. Da kann ja jemand 3 Tage vor der Tür stehen und sagen: Licht wurde nicht angeschaltet, er war nicht da. Wir haben geklingelt und er hat uns nicht geöffnet. Weiteres Indiz. Jemand, der nicht bei ihm gemeldet ist, kam täglich zu dem Haus und ging bis zu seiner Wohnungstür. Danach ging drin das Licht an. Ergo er überlässt die Wohnung einem fremden - mutmaßliche Untervermietung.
Oder der übliche WG-Terror. Menschen, die zusammenwohnen, werden "kontrolliert" und nach "ansicht des Außendienstes" wird bewertet, wie das Verhältnis der beiden ist. Aus "gemeinsamen Waschgängen" wird dann auf den Willen geschlossen bzw. ein Wille unterstellt, gemeinsamen einen Hausstand zu führen, bei dem man gegenseitig für sein Leben aufkommen muss. Aus situativer Nähe, Freundschaft ohne Verpflichtung, sexueller Beziehung, wird eine wirtschaftliche Zwangsehe - und eine Haftungsgemeinschaft. Lässt Du als alleinerziehende Mutter in ALG-II öfter mal einen mittellosen Sexpartner bei Dir schlafen, der dir keinen Cent wirtschaftliche Erleichterung bringt, sondern im Gegenteil, sogar Kosten verursacht - ist das kein harmloses Hobby wie eine Modelleisenbahn - Du hast plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft und theoretisch müsste der Typ für Dein Leben mit aufkommen. Kann oder will er das nicht, muss er das sichtbar machen und den Kontakt zu Dir meiden, damit die Ämter davon überzeugt sind, dass ihr nicht heimlich zu viele Einnahmen habt aus Geschenken von Hartzerin zu Obdachlosem und umgekehrt, denn nicht nur, was einkommenserheblich ist, ist "leistungserheblich", auch das, was andere fremdbewerten, welcher Status, welche "Kategorie" bei Euch vorliegt - seid ihr in der falschen Kategorie, weil ihr etwas "nicht gemeldet" habt (etwa dass Ihr unbeabsichtigt durch Freundschaft oder WG für das JC ein Haftungs-Paar seid), dann habt Ihr "betrogen" und seid zumindest wegen der Falschetikettierung nicht (mehr) leistungsberechtigt - außer ihr stellt Anträge im neuen Modus (als Haftungsgemeinschaft) oder erklärt Euch durch nachweislich überzeugende offenlegung Eures intimen privaten Gestaltungsspielraumes für Singles... also ob Ihr singles seid, entscheidet immernoch die Leistungsabteilung...

Wird erstmal unterstellt, dass Ihr "nicht da seid", müsst Ihr dann selber ggf. zum Beweis des Gegenteils ("ich nutze sehr wohl meine Wohnung selber!!!") die Dinge belegen, an die Observationsdienste (legal) ggf. nicht herankamen (z.B. Statistik der Heizung und des Stromzählers...** oder Eure Bewegungsprofile. Freiwillig die Kontobewegungen zeigen (auch die Ausgaben), die dann nur auf Bankbesuche im Heimatort deuten und nicht auf Bahnfahrten oder gar Flüge nach sonstwo oder Einkäufe in Sonstwo. Eine Strategie, die viel Aufmerksamkeit, auch im privaten Bekanntenkreis, hervorrufen kann, könnte auch hier der "präventive Lügenboykott" sein. Etwa anfragen VORAB an das zuständige Jobcenter, wie oft man das Trennungskind besuchen DARF, welche Handlungen mit einer Sexpartnerin nicht "leistungserheblich" sind abgegrenzt zu anderen, welche "zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft führen würden" (so dass man sie bewusst tunlichst vermeidet, weil man ja korrekt sein will im Sinne der Sozialgesetzgebung), wie viele und wie oft wechselnde Sexpartner man braucht, um nicht "einer Person allein zugeordnet zu werden"- wie viele andere Menschen darf man zu Haus im Rahmen einer Feier bewirten, wie oft, damit die Betriebskosten als eigene Betriebskosten übernommen werden und ab wann muss wer (transparent mit Namensnennung) sich an den Betriebskosten beteiligen? Wer kommt einen dann noch besuchen? Mit all diesen Fragen zu allen "Betrugsvermeidungsdetails" und ungewollter detaillierter Ehrlichkeit die JC belatschern, damit sie die Absurditäten besser erkennen können.***)

**man hat schon mindestens einer Betroffenen die Leistungen verweigert, weil aus den heimlich hinter dem Rücken der Frau beim Vermieter abgefragten Betriebskosten/Verbrauchen der Wohnung der Verdacht aufkam, sie würde "die Wohnung nicht nutzen". Sie war in der Tat oft bei einem Freund, wollte aber natürlich ihre eigene Wohnung behalten. Durch die Einstellung der Leistungen erst wurde die Tatsache geschaffen, dass sie mittel- und wohnungslos wurde und dann bei jenem Freund einzog, ihn heiratete, weil er das zum Sparen seiner Kosten verlangte - und durch diese ungewollte schicksalhafte "Zwangsnähe" ohne eigenständige Alternative kippte die Beziehung zu etwas völlig pathologischem, wonach die Betroffene eine Odyssee begann und frühzeitig nicht mehr erwerbsfähig war. Durch zwanghafte Nähe und Schaffung von Notlagen bringt man Menschen - auch "helfende" oder "aufnehmende" in Extremzustände, die nicht immer nur die "gemeinschaftsförderlichen" Seiten eines Individuums hervorkehren.

*** ich fragte einmal einen JC-Mitarbeiter, wie viele Kleidungsstücke meiner verstorbenen Mutter ich verschenken (unwirtschaftliches Verhalten?) oder second-Hand verkaufen dürfe (Einnahmen), wie wir das gemeinsam handhaben sollten mit der Kostenfrage und dem Aufwand dazu. Einige Kleidung würde ich selber tragen - geldwerter Vorteil? Er sagte: das erzählen Sie doch bitte gar nicht im Jobcenter, was Sie mit den "geerbten" Kleidungsstücken machen. Wenn das alles kein Riesengeschäft ist, nicht vom Arbeitsmarkt abhält, will das doch keiner wissen. Hmmm... ich hatte selber keine Ahnung, was die Sachen "wert sind". Ab wann würde denn ein echtes Geschäft losgehen? All diese Details MAG und WILL das JC bei eigentlich nicht existenzsichernder Höhe und der Frage, wie viel in 10 Jahren überhaupt davon gekauft wird, gar nicht so genau wissen. Es macht ja Arbeit, sich damit zu befassen. Aber wenn man NICHT fragt und einfach "macht" - tja, da reitet man sich schnell rein und wird ggf. "kriminalisiert"/Leistungsausschluss kann ggf. von strafanzeigen wegen "Betrug" gefolgt sein...


27. 11. 2019:

Meine ABMAHNUNG an Scheele und Heil, die in der Presse äußerten, weiter auf Sanktionskurs zu gehen - SANKTIONEN SIND SO MITTELALTER!
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/11/nach-dem-karlsruher-urteil-teil-2.html

Auch RALPH BOES schrieb einen zornigen offenen Brief mit Rücktrittsforderungen.


16. 12. 2019: 
Ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen, der Verfassungsgerichtshof Berlins stimmt uns zu, dass mein Einstweiliger Rechtsschutz in der ersten Sanktionsgeschichte hätte stattfinden müssen - weil die zuständigen Richter das verweigerten und somit mein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz unterlaufen wird, wird ihnen der Fall entzogen und ich bekomme eine neue Zuständigkeit (für die erste 30% Sanktion "Maßnahmeträger Mikro Partner")


02. 01. 2020
ich habe einige neue Post-Karlruheurteil-Links zusammengetragen, die mich schon vor Wochen erreichten.
Hier die ganze Übersicht
[...]
Von Herrn Tomm-Bub ganz aktuell für 4,49EUR:
Hartz IV: das Urteil -Der Kampf geht weiter!
HIER(BoD) oder HIER (amazon
Darin kommt auch seine von mir assistierte "Ohrfeigen-PERFORMANCE" vor.


Artikel von Karl-Wilhelm Götte in der Süddeutschen:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/hartz-iv-abzuege-ich-finde-30-prozent-richtig-1.4704818

Leserbriefe an die JC-Chefin wurden teilweise veröffentlicht. Meiner nicht nur auf meinen Blogs, sondern auch in einer Ausgabe der SZ (habe keinen LINK - aber das Print-Dokument gesehen).
https://grundrechtefueralle.blogspot.com/p/sgb-13-brief-jc-leiterin-claudia-babkus.html

Artikel Interview mit Bettina Kenter-Götte:
https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-sanktionen-arbeitslosigkeit-armut-1.4674013


Heinrich Alt regt sich darüber auf, dass nach dem Urteil "eine bedingungslose Grundsicherung" erschaffen sei:

https://www.berliner-sonntagsblatt.de/Ex-BA-Vorstand-Alt-Hartz-IV-ist-bedingungslose-Grundsicherung--175047.html
und auch in anderen Artikeln...


... ansonsten beschäftigt mich das Thema auseinandersetzung mit Gerichten und Gerichtsvollzieherin mal wieder (meist wegen bestimmter Forderungen zu Gerichtsgebühren, absurden oder alten Dingen.
aber auch mehrere absurde Fälle im Bekanntenkreis
-eine Strafanzeige gegen einen Mann, der von einer Fake-Firma angeheuert wurde, die ihm niemals Geld zahlte
-eine Betroffene, an der sich das Jobcenter gerade im "Nichtbescheiden ihres Antrags" austobt, nachdem sie schon längst alles notwendige eingereicht hat, jedoch nicht auf einem bestimmten Formular.
u.a.

12. 01.2020
Eine Hartz IV Betroffene stellt Strafanzeige und beantragt einstweiligen Rechtsschutz, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden (u.a. wegen der unterlassenen Verwendung eines bestimmten Formulars):
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2020/01/eilantrag-strafanzeige-wegen.html
Ich selber habe das und meine eigenen früher gemachten Erfahrungen zu Formularen und Formularszwängen hier zu einem Forschungsprojekt gemacht:
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2020/01/dogmatische-formularspflicht-bei.html

Meine aktuelle Arbeitsvermittlerin nimmt den Sanktionsbescheid zurück für meine 2. 30% Sanktion - die legendäre "bewarb sich mit den falschen Worten" Sanktion, für deren Kommentarspalte ich wegen Beleidigung eines Arbeitsvermittlers angezeigt wurde.
Die Klage wurde zuerst vom Gericht für relativ aussichtslos bewertet, später regte das Gericht die Rücknahme der Sanktion an - das Jobcenter aber beharrte darauf, dass meine Formulierungen nicht als Teil der Pflichterfüllung zu sehen seien, sondern eine Pflichtverletzung darstellten.
Meine Verhandlung, die am 18. 04. 2019 hätte stattfinden sollen, fiel aus. Ich hatte massenhaft Zeugen vorgeschlagen von allen Firmen und die für die Sanktion verantwortliche Jobcenter-"Crew".

Jetzt kommt wie aus dem Nichts ein Brief meiner guten mich noch nie sanktionsbedroht habenden Frau E., die in dem Fall gar keine Aktien hatte, angeflattert und verkündet, dass der Bescheid von IHR zurückgenommen sei...

https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2020/01/der-sanktionsaufloseengel-will-meine.html


27. 01. 2020: Ich habe die Sanktionsauflösungsankündigende Arbeitsvermittlerin besucht - ich ging von einer VOLLSTÄNDIGEN Akteneinsicht aus zur Thematik - wie es zwischen der Dame und mir verabredet war.
Nun ja, DAS war das EINZIGE DOKUMENT, was ich erhielt:



01. 02. 2020: ich mach mal wieder Urlaub vom Hartz ;-)


26. 02. 2020: auch in meinem "Urlaubsmonat" habe ich mit Jobcentern zu tun.
Ich schreibe nicht nur unzählige Bewerbungen als "jobtesterin", wo ich auch neue Testberichte veröffentlichte, ich stelle auch einen Neuantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag.
Ich war Anfang Feb. im Jobcenter Steglitz-Zehlendorf und habe dort den Service am "Schnellschalter" getestet.
Ergebnis:
-Fachkraft kannte nicht den Grundsatz, dass Anträge formlos gestellt werden dürfen,
-ihr war unbekannt, dass man auch für ein anderes JC einen Antrag abgeben darf, der dann (postalisch) weiterzuleiten sei
-Quittierung von eingereichten Unterlagen musste auch beharrlich nach der ersten "ham wa net" Ablehnung durchgesetzt werden.
-mit Hilfe eines Vorgesetzten, der dann nach einer Weile übernahm, wurden aber alle drei Punkte dann hingenommen, wenn auch "unter Murren" (dass es unüblich sei, man das eigentlich nicht so mache... so in der Art).
Es kam zu weiteren negativ-interessanten Begebenheiten dort im Hause andere Antragstellende betreffend, worüber ggf. wann anders berichtet wird.
Ich habe intuitiv dennoch richtig gehandelt und meinen Antrag DORT und nicht in meinem eigenen JC eingereicht. In meinem JC gibt es nämlich seit einer "Umstrukturierung" keine "Schnellschalter" bzw. Empfangstresen mehr. Ich habe 1 h und ca. 23 Minuten gewartet, nur um geforderte Antragsanlagen gegen Quittierung einzureichen.
Von diesen eigentlich belastenden Umständen inspiriert (die auch Mitarbeiter nervten wegen des extrem hohen Wartendenaufkommens) verfasste ich einen Blogartikel und einen Brief per Einschreiben und Rückschein zur Thematik.

DEMNÄCHST soll es mit einer Akteneinsicht weitergehen...

15. 03. 2020: nicht nur mein Jobcentertermin zur Akteneinsicht am kommenden Dienstag wurde wegen CORONA abgesagt: https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2020/03/demnachst-mit-raumanzug-ins-jobcenter.html


28. 03. 2020 heute war wieder eine Demo in Berlin im Sicherheitsabstand und mit Mundschutz - die Leute wurden polizeilich erfasst - teilweise weil sie ein GG offen bei sich trugen.
Das kam u.a. im Rbb und in diversen (Netz)zeitungen, z.B. hier.
Ich habe heute allein den Geburtstag eines mir wichtigen Menschen, den ich lange nicht gesehen habe, gefeiert - mit Kuchen und einer kleinen Feuerzeremonie symbolisch für die Transformationswünsche, die ich an seinen Arbeitgeber habe ;-)


30. 03. 2020
Es regt sich Widerstand gegen die Einengungen unter der Leitlinie oder eher dem Vorwand Infektionsschutz - vor allem, wenn die Leute selber coronasichere Versammlungen durchführen. Ich habe auch ein Schreiben aus dem Exil an die Berliner und den Bundestag verfasst - Anzeigen, Forderungen, Beschwerden, Hinweise
und ich habe meinem JC mitgeteilt, dass ich aus beruflichen und lebenspraktisch/freiheitsrechtlichen Gründen derzeit nicht in Berlin bin, aber jederzeit anreisen kann, wenn ich nicht mittels Repressionen abgehalten werde

SUSANNE WIEST hat eine neue Petition zum BGE (auf Zeit, anlässlich Corona) im Bundestag gestartet!

 
bei der TELEKOM einer Datenweitergabe und -analyse widersprechen: https://www.optout-service.telekom-dienste.de/public/anmeldung.jsp



FriGGa und das Jobcenter TEIL 33



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