Alles wird teurer, teurer, teurer: 200 EURO und "das war's"?
WIDERSPRUCH - ÜBERPRÜFUNGSANTRÄGE - KLAGEN BEIM SOZIALGERICHT
wer hat schon darauf Bock, ist ja auch meist anstrengend.** Aber wenn Petitionen nicht helfen, Demos immerhin dafür sorgen, dass #ichbinarmutsbetroffen (e) ihre SCHAM ablegen und Leute die Arbeit kündigen müssen, weil die Fahrt zur Arbeitsstelle zu teuer wird (!)
(mehr siehe hier: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/steigende-inflation-die-frau-hinter-ichbinarmutsbetroffen-a-041732b6-bd1d-41b0-8aa0-94172770744a )
da könnte auch eine individuelle Aktion der Beitrag von SGB-XII- und ALG-II-Leistungsbeziehenden sein:
JEDEN BESCHEID ob seiner rechtswidrigen Leistungs- oder Regelsatzhöhe beklagen.
(Durchgesetzte) höhere Ansprüche auf Sozialleistungen bedingen auch das Recht bisher ohne Sozialleistungen lebenden (Geringverdienenden), ihrerseits Aufstockungen zu beziehen - oder (Mindest-)Löhne anzuziehen. ***
Hier ein Mustertext, den ich von anderen leicht abgewandelt übernommen habe für den Widerspruch gegen den Bescheid zur Einmalzahlung von 200 EUR: