Mittwoch, 7. September 2022

"Schwurbelt" oder "verharmlost" das Bundessozialgericht in Sachen "Corona" - bzw. erwartet von Gerichtsgeladenen selber ein "Corona verharmlosendes Verhalten"?

solche Fragen könnte man sich stellen, wenn man den folgenden Beschluss liest.

Hinweis: ich sollte am 21. 12. 2021 eine Gerichtsverhandlung haben - war aber gemessen an Tests und leichten (typischen) Symptomen mit Corona infiziert und durfte daher das Haus nicht verlassen, geschweige denn das Gericht betreten. Das Gericht deklarierte sämtliche Bemühungen meinerseits, meine Infektion ihm gegenüber nachzuweisen, als "unglaubwürdig" und urteilte in meiner Abwesenheit - das rechtliche Gehör beschneidend.

Dieser Haltung hat sich das Bundessozialgericht nun angeschlossen. Es geht etwa davon aus, dass Ende 2021 Infizierte oder positiv Gesteste nur 10 Tage in Quarantäne gemusst hätten statt 14 Tage.... 

 






zum Vergleich hier die Coronaregelung des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg. Ausdrücklich ist darin geregelt, das bereits KrankheitsVERDÄCHTIGE das Haus nicht betreten dürfen - also nicht nur Leute, die bereits eine amtliche Quarantäneverfügung in der Tasche haben (und dann gar nicht erst vor die Tür des Gerichts kommen) oder Leute, die bereits eine Verhandlungsunfähigkeit vom Arzt attestiert bekommen haben.

Nachtrag: 

Im Umkehrschluss hieße das, ich hätte mich fahrlässig oder gar vorsätzlich verheimlichend in Sachen meiner Coronainfektion ins Gericht begegeben müssen, um nicht um mein rechtlichen Gehör im Prozess gebracht zu werden. Denn das Urteil war bereits gefällt, bevor ich realistisch eine amtliche Quarantäneverfügung hätte nachreichen können. Eine Zwischenmitteilung, ob meine bisher vorgelegten Nachweise von Schnelltestergebnissen bis zu ärztlicher Krankschreibung (!) als Entschuldigung meines Fernbleibens anerkannt würden oder ob ich noch weitere Nachweise beizubringen hätte, plante das Gericht offenbar gar nicht mehr ein.

Das klingt eher nach widersprüchlicher Herangehensweise. Wenn man bedenkt, wie leichtfertig (damals in der Gesellschaft allgemein) das Wort "Schwurbler" oder "Krankheitsverharmloser" fiel - unter anderem auch gegen Menschen, die diese oder jene Maßnahme unzumutbar fanden, aber auch gegen differenziert argumentierende Praxiskollektive usw., wie müsste man angesichts solcher Schreiben das Bundessozialgericht dann einordnen?

Eine Antwort darauf habe ich selber schon verfasst... HIER

zum Thema passende ältere Artikel:

vom 24. 12. 2021: GGG und dieses C - (m)ein Corona-Erlebnisbericht

vom 16. Januar: Coronameldung unglaubwürdig?? L 29 AS 1225/20 Abweisung meiner Berufung "Regelsatzhöhe" und "Anerkennung Betriebsausgaben" 

 Dokument: die amtliche Quarantäneverfügung eingegangen 2 Tage nach der Gerichtsverhandlung.


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