Alles wird teurer, teurer, teurer: 200 EURO und "das war's"?
WIDERSPRUCH - ÜBERPRÜFUNGSANTRÄGE - KLAGEN BEIM SOZIALGERICHT
wer hat schon darauf Bock, ist ja auch meist anstrengend.** Aber wenn Petitionen nicht helfen, Demos immerhin dafür sorgen, dass #ichbinarmutsbetroffen (e) ihre SCHAM ablegen und Leute die Arbeit kündigen müssen, weil die Fahrt zur Arbeitsstelle zu teuer wird (!)
(mehr siehe hier: https://www.spiegel.de/
FriGGa Wendt, XXXX Berlin
Jobcenter Berlin Pankow
Fax: +49 30 555534-6899
Widerspruch gegen Ihren Bescheid zur Einmalzahlung Kd.-Nr.: XXXX
08. 09. 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den o.g. Bescheid über Bewilligung
einer Einmalzahlung nach § 73 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB ll) aus
Anlass der COVID-19-Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen ein und
beantrage hilfsweise als Sofortmaßnahme bis zur Neuberechnung der Regelsätze
eine diskriminierungsfreie Anhebung des Regelsatzes um mindestens 200 Euro pro Kopf
und Monat ab sofort sowie eine Nachzahlung rückwirkend zum 01.01.2022.
Begründung:
ich verweise auf die Forderung des "Paritätischen" (Paritätischer Wohlfahrtsverband -
Gesamtverband e. V.) nach höheren Regelsätzen
[ s. dazu https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/studie-des-diw-zu-hartz-
iv-bestaetigt-forderung-des-paritaetischen-nach-hoeheren-regelsaetzen/ ]
sowie auf die aktuelle Studie des DIW zu Hartz IV, die die Forderung des "Paritätischen"
nach höheren Regelsätzen bestätigt.
Nach Berechnungen des Paritätischen müsste eine armutsfeste Grundsicherung derzeit
mindestens 678 Euro betragen und damit um 50 Prozent höher liegen als die geltenden
Regelsätze. Angesichts der sich durch die Inflation (Lebensmittel, Energie usw.)
verschärfende Lage braucht es umgehend finanzielle Hilfe. Es geht hier um das
verfassungsrechtlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum.
Zur weiteren Begründung des vorliegenden Widerspruchs wird auf den Untersuchungsgrundsatz
gemäß § 20 SGB X verwiesen.
Weitere Erläuterungen, Anträge, Hilfsanträge, Begründungen und Ergänzungen
behält sich die Widerspruchsführerin vor.
Mit freundlichem Gruß
FriGGa Wendt
Anlage Veröffentlichung des paritätischen Wohlfahrtsverbandes
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/studie-des-diw-zu-hartz-iv-bestaetigt-forderung-des-paritaetischen-nach-hoeheren-regelsaetzen/
ZITAT:
"Studie des DIW zu Hartz IV bestätigt Forderung des Paritätischen nach höheren Regelsätzen
[...]Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht sich in seiner Forderung nach einer deutlichen Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung durch eine neue wissenschaftliche Studie bestätigt: Das DIW Berlin und die Ruhr-Universität Bochum halten eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes für die dringlichste Maßnahme, die mit der Einführung eines Bürgergeldes verbunden sein muss. Als Sofortmaßnahme bis zur Neuberechnung der Regelsätze fordert der Paritätische die Anhebung um mindestens 200 Euro pro Kopf und Monat.
“Das von Hubertus Heil und der Bundesregierung angekündigte Bürgergeld wird sich daran messen lassen müssen, ob es hoch genug ist, um wirklich vor Armut zu schützen. Am Ende kommt es darauf an, wie viel die Menschen im Portemonnaie haben”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Jürgen Schupp, einer der Autoren der DIW-Studie, betonte, dass die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes nach der vorliegenden Untersuchung die dringlichste Reform aus Sicht der Betroffenen darstellt und es zu hoffen bleibe, dass dieser Punkt geschlossen von der Ampel-Koalition als prioritär angesehen werde.
“Die Ergebnisse können niemanden überraschen, der aufmerksam durch das Leben geht: Gegen Armut hilft Geld. Dass es die Betroffenen selbst sind, die dies trotz aller Scham so offen aussprechen, wird den Druck auf die Politik erhöhen”, ist sich Ulrich Schneider sicher.
Der Paritätische mahnt dabei zur Eile: Die fundamentale Kritik an der Berechnungsmethode von allen Seiten sei bekannt, der aktuelle Regelsatz seit 2005 trickreich klein gerechnet und in der Höhe viel zu niedrig, was die Not der Menschen Tag für Tag verschärfe.
Nach Berechnungen des Paritätischen müsste eine armutsfeste
Grundsicherung derzeit mindestens 678 Euro betragen und damit um 50
Prozent höher liegen als die geltenden Regelsätze.“ Angesichts
der sich durch die Inflation verschärfende Lage, braucht es umgehend
finanzielle Hilfe. Es geht hier um das verfassungsrechtlich
garantierte Existenzminimum”, so Schneider." - Zitat Ende
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1) Statt der seinerzeit 150 EUR oder jetzt 200 Euro Einmalzahlung für den ganzen Bewilligungszeitraum in der Pandemiezeit- wie im Bescheid angegeben - kann man z.B. 150,00 Euro pro Monat mehr beantragen. Macht bei sechs Monaten 900,00 Piepen und die Streitwertgrenze für die Berufung wäre damit locker überschritten - diese Grenze liegt bei 750EUR. Die Grenze zu überschreiten ist für den Instanzenzug wichtig.
2) Wer zu spät seinen Widerspruch in aktueller Sache stellt, der kann einen Überprüfungsantrag stellen (wie auch für Bescheide im letzten Jahr!).
3) Im Antrag wie in einem Überprüfungsantrag ist die Höhe des Streitwertes noch unerheblich. Ausreichend Geld kann man aber bereits da schon einfordern mit Verweis auf die Presseerklärungen:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/musterstreitverfahren/85212/sozialverbaende_klagen_gegen_grundsicherung?dscc=ok
“Das von Hubertus Heil und der Bundesregierung angekündigte Bürgergeld wird sich daran messen lassen müssen, ob es hoch genug ist, um wirklich vor Armut zu schützen. Am Ende kommt es darauf an, wie viel die Menschen im Portemonnaie haben”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands."
AntwortenLöschenDas 'Sanktionssystem' bekommt ab 2023 nur einen neuen Namen. Aus dem Schokoriegel 'Raider' wurde vor Jahren 'Twix', und aus dem Sanktionssystem 'Hartz IV' wird jetzt 'Bürgergeld' - ansonsten ändert sich nichts. Die "BüGel"-Empfänger sollen zwar 50 Euro mehr bekommen, aber die "frisst" die Inflation ohnehin sofort auf. Auch die Jobcenter dürfen weiterhin die "BüGel"-Empfänger bewachen und bevormunden, denn klimaschädliches Wirtschaftswachstum funktioniert eben nur, wenn man auch weiterhin genügend Menschen zur Arbeit zwingen kann. Mit Hartz IV konnte man trotz Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 weiterhin Millionen Arbeitslose zu "Arbeitssklaven" machen, weil sie mit § 10 SGB II von den Jobcentern in jeden "Job" gezwungen werden konnten. Und den anderen Bürgern (also die sogenannten 'Homo faber'), konnte man mit Hartz IV klar machen, dass "wenn ihr nicht spurt und für einen Hungerlohn ackert, ihr dann auch ganz schnell in Hartz IV landet". Die Arbeitgeber wollten das Hartz-IV-Sanktionssystem auf jeden Fall behalten, weil Hartz IV sich nämlich seit Jahren als gutes Zwangsmittel bewährt hat, um Betroffene in den Billiglohn zu treiben. Und so wie es jetzt ausschaut, haben die Arbeitgeber das ja auch erreicht, denn Hartz IV wird weiterhin 'am Leben' gehalten, bekommt aber den harmloseren Namen "Bürgergeld" - oder wie ich oben schon erwähnte: "Aus Raider wurde Twix", aber der Inhalt der Zutaten hat sich nicht geändert.
Eigentlich wäre ein "Bürgergeld" nach dem Wortlaut ja 'Geld was alle Bürger bekommen müssten', also ein BGE. Aber das ist unseren "intelligenten Volksvertretern" wohl wieder mal nicht aufgefallen, denn sonst hätten sie nicht das Wort Bürgergeld verwendet. Ein echtes BGE wird es aber wohl erst dann geben, wenn die Wirtschaft sagt, dass es keine Arbeitsplätze mehr für den Homo sapiens gibt, da der nur noch ein unnötiger Kostenfaktor ist und die Künstliche Intelligenz (KI) jetzt sogar schon die anspruchsvolleren Jobs übernimmt. Bis dahin wird man weiterhin zig-Milliarden Euro in eine sogenannte "Behörde" (BA-Jobcenter) pumpen, die seit Jahren nur noch die steigende Arbeitslosigkeit verwaltet und verfälscht, und nebenbei noch den "Sklavenhändler" für dubiose Zeitarbeitsfirmen macht.
Bei diesem Begriff "Jobcenter" muss ich immer an Studentenjobs, oder sowas, denken... :-/
AntwortenLöschenDieses "Bürgergeld", was nächstes Jahr kommen soll, nenne ich mal Hartz5, oder auch Hartz4.2 (Hartz4.1 haben wir bereits, ich glaube, seit Ende 2019) !
Hallo allerseits - bekam zu der "ich gehe wegen der Einmalzahlung in Widerspruch und ggf. in Klage vor das Sozialgericht" - Aktion folgende Hinweise (danke!):
AntwortenLöschen1) Statt der seinerzeit 150 EUR oder jetzt 200 Euro Einmalzahlung für den ganzen Bewilligungszeitraum in der Pandemiezeit- wie im Bescheid angegeben - kann man z.B. 150,00 Euro pro Monat mehr beantragen. Macht bei sechs Monaten 900,00 Piepen und die Streitwertgrenze für die Berufung wäre damit locker überschritten - diese Grenze liegt bei 750EUR. Die Grenze zu überschreiten ist für den Instanzenzug wichtig.
2) Wer zu spät seinen Widerspruch in aktueller Sache stellt, der kann einen Überprüfungsantrag stellen (wie auch für Bescheide im letzten Jahr!).
3) Im Antrag wie in einem Überprüfungsantrag ist die Höhe des Streitwertes noch unerheblich. Ausreichend Geld kann man aber bereits da schon einfordern mit Verweis auf die Presseerklärungen:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/musterstreitverfahren/85212/sozialverbaende_klagen_gegen_grundsicherung?dscc=ok