Donnerstag, 1. Juni 2023

Antwort des BMAS zu Intimitäts- und Existenzrechtfertigungsfragen bzgl. unehelicher Kinder zur Verpflichtung von Unterhaltszahlern

Einen wunderschönen KINDERTAG allen!

Darf ein Jobcenter laut seinen eigenen Richtlinien fragen: ""WIESO HABEN SIE BEIM ZWEITEN KIND [von nicht auffindbarem Vater] NICHT VERHÜTET?"

 
Heute hat mir das BMAS geantwortet, denn ich hatte alle JC, die BA und
das Ministerium für Arbeit und Soziales im Februar 2023 befragt
- unter anderem über "frag den Staat", um abzuklären, ob übergriffige
"Gewissensfragen" und Sexual- sowie Familiengründungsfragen offiziell
vorgesehen sind bei der Ermittlung von Vätern, die man zum
Unterhaltzahlen verpflichten will.

https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2023/02/ein-jc-macht-es-schlimmer-als-in-meinem.html

Natürlich eiert man lange rum - aber bewertet die Fragen als "zu weitgehend"...

Zitat: "Fragen der Art, die Sie beispielhaft geschildert haben, gehen über die Grenzen einer zumutbaren Mitwirkungspflicht hinaus."

 
Mein Wort zum Kindertag: bewusst Zeugen (auch wenn man kein Geld hat)
und Schwangerschaften akzeptieren, Kinder behalten, die man selber
will, sind Menschenrechte!