Ein junges Paar aus Kiel berichtete mir kürzlich Folgendes.
Beide leb(t)en in einer WG, für die die Miete der Kostentabelle nach vom Jobcenter übernommen wurde - praktisch-faktisch zahlte die eine WG-Bewohnerin vom BAFÖG ihre halbe Miete.
Die beiden verliebten sich, heirateten und erwarten inzwischen ein Kind (weswegen die werdende Mutter das Studium pausiert und daher auch keinen BAFÖG-Anspruch hat und selber ALG-II beantragt hat bis sie wieder studieren (können) wird).
Durch die Eheschließung haben die beiden eine Bedarfsgemeinschaft gegründet - was ihren Anspruch auf Mietkosten drastisch reduziert.