Mal wieder eine interessante Geschichte aus einem mir nicht ganz unbekannten Jobcenter.
Bei mir fragte man damals immer mal wieder meine "Bewerbungsbemühungen"
ab und "sichtete dazu (zensierend)" meine Bewerbungsanschreiben.
Diese Antragstellerin jedoch, die nachfolgenden Text verfasst hat, wurde
aufgefordert, dem Jobcenter zu belegen, dass und wie sie sich um den
Erhalt ihres Erbes bemüht hat.
Unter anderem verlangte das JC den Schriftverkehr mit ihren Verwandten vorgelegt zu bekommen... Sind Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis da wohl Fremdworte?
Hier ihr Antwortschreiben:
Mittwoch, 8. Juni 2022
"Bemühungen um den Erhalt des Erbes" als Mitwirkungspflichten im Jobcenter?
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