Mittwoch, 15. Januar 2020

dem "frechsten Hartzer" werden die Sanktionen runtergestutzt auf 30%

Ralph Boes, der von der Bildzeitung öfter als "frechster Hartzer" betitelt wurde, für andere aber einer der mutigsten Gegner des Sanktionssystem ist, bekommt nun nach Karlsruhe nachträglich einen Teil seiner Sanktionen** "teilweise erlassen" - also 60% und 100% Sanktionen werden "runtergestuft" auf 30%.
Dazu Ralphs eigener Bericht

Samstag, 11. Januar 2020

Der Sanktionsauflöseengel will meine "mundtot" Sanktion stornieren

Hallo allerseits!

Am 10. 01. 2020 flatterte ein Brief meines Jobcenters ins Haus! Meine derzeitige, am 17. Juni letzten Jahres besuchte, Arbeitsvermittlerin Frau E. teilt mir mit, dass meine 2. 30% Sanktion (wegen Bewerbungsformulierungen!!) zurückgenommen wird:



Meine Gedanken:

Eilantrag + Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, da ALG-II-Antrag nicht bearbeitet wurde

Jobcenter beharrt auf der Ausfüllung eines bestimmten Formulars, obwohl Antragstellerin alle erforderlichen Daten nach § 9 SGB X anders übermittelt hat als auf einem bestimmten Formular. Sie verwendete ein älteres und fügte persönliche Erklärungen hinzu.

Die Betroffene muss ewig lange auf Bewilligung von Leistungen warten, wird bei Vorsprachen auf die Form ihres Antrags hingewiesen, ohne die ihr Jobcenter offenbar "nicht zuckt"... sie zeigt nun die zuständigen Sachbearbeiter an (unten).

Wer kennt das nicht: Floskeln, Formeln und Ankreuzpunkte bilden ohne persönliche Erklärung nicht die Wirklichkeit ab und mensch möchte sich korrekt erklären - schreibt ein Beiblatt, streicht unzutreffendes durch, verwendet gleich ein passenderes Formular, wenn es mehrere zur Auswahl gibt, oder verfasst einen formlosen Antrag in eigener Weise.

Was steht für diese Ämter im Mittelpunkt? Datenübermittlung in Wahrheit und Klarheit oder die Zurechtnormierung von Lebensverhältnissen auf standardisierte Formularvorgaben? Wer haftet im Zweifel für Missverständnisse?

Spekulation: Vielleicht ist dieses "Austrocknen" oder "Aushungern" durch billigste Vorwände, einen Antrag nicht zu bearbeiten, (womöglich muss man sich nach der Zeit ohne bewilligte Leistungen noch rechtfertigen, wie man das überlebt hat?!)  das neue Gleis, auf das man umschwenkt, da der Sanktionsarm langsam versiegt. Diese Art "Papierterror" war schon lange möglich und ist eigentlich "der Klassiker", doch ist er nach dem Urteil von Karlruhe ggf. noch höher im Kurs...


 Hier die Strafanzeige der Betroffenen: