Samstag, 11. Januar 2020

Der Sanktionsauflöseengel will meine "mundtot" Sanktion stornieren

Hallo allerseits!

Am 10. 01. 2020 flatterte ein Brief meines Jobcenters ins Haus! Meine derzeitige, am 17. Juni letzten Jahres besuchte, Arbeitsvermittlerin Frau E. teilt mir mit, dass meine 2. 30% Sanktion (wegen Bewerbungsformulierungen!!) zurückgenommen wird:



Meine Gedanken:


Nun, der Prozess ist damit für mich NICHT vorbei!
Ich möchte den führen!

Schließlich habe ich Fortsetzungsfeststellungs- und Rehabilitationsinteresse, Interesse an Amtshaftungs- und Schadensersatzklagen sowie daran aufzuklären, in wie weit das Verhalten des damals SANKTIONIERENDEN korrekt war ;-PPP
Es war schließlich der, der mich für Aussagen diverser Internetnutzer über GENAU DIESE Sanktionsangelegenheit strafrechtlich verfolgen lässt.

Hier was andere DAMALS zur Sanktion(sanhörung) schrieben:
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2017.htm#2017-03-12

Erstmal fühlt sich das an, als solle einem die Party abgesagt werden.
Das geht wohl derzeit einigen so! Ein Bekannter bekommt laufend "Teilanerkenntnisse" die ihm die Prozesse zerstören könnten. Ein Baueropfer, Sanktionen zu "zersägen", nachdem sie erstmal "gewirkt" haben und nachdem unzählige, die sich NICHT gerichtlich gewehrt haben, nichts bekommen oder schon tot sind.

Ich brauche jetzt in den laufenden Vorgang
AKTENEINSICHT (ich will Frau E.s Verbiseintrag sehen)

und möchte wissen, was der Geschäftsführer zu den Sanktionen wegen meiner Bewerbungsformulierungen sagt.

Entschuldigt sich ÖFFENTLICH vor (von mir geholtem) PUBLIKUM/PRESSE mit HANDSCHLAG der besagte AV ob der FEHLERHAFTIGKEIT seines Sanktionierens UND ist eine "Grundsatzverbindlichkeit" etwa als WEISUNG bzgl. solcher Bewerbungsformulierungen die Folge, wäre die Klagefortführung überflüssig. Doch dazu müsste "Hasimausi" schon selber den Wunsch haben, sein Sanktionieren als Fehler anzuerkennen und überhaupt bedauern, was er sich in Bezug auf meine Menschenwürde damals geleistet hat und mir auch aktiv dabei helfen, dass Bewerbungsformulierungen meiner Art nicht mehr mit Kürzungen von Existenzmitteln geahndet werden - niemals - bei keinem.

Frau E. hat dabei nur eine Aufgabe: die damals Beteiligten zu "vermitteln" - damit sie sich treffen können. Ansonsten möge sie einfach einer der Gäste sein und sich nicht zur Putzfrau für die Schweinereien nutzen lassen, die ihre Kollegen verzapft haben. SIE hat mir noch nie mit einer Sanktion gedroht.


NACHTRAG 27. 01. 2020: Das war das EINZIGE Dokument, das ich im Rahmen eines Termins "zur vollständigen Akteneinsicht" zu diesem Sanktions(auflösungs)Vorgang bekam!
Ich habe das natürlich gerügt und die AV, die völlig unvorbereitet für den Termin war, versprach sich eingehender darum zu kümmern....



zum letzten Artikel zu dieser Sanktion

Zur Startseite dieser Sanktion ("Einmal ist keinmal - er will mich schon wieder sanktionieren")


15. 01. 2020: Ralph Boes, der "frechste Hartzer", bekommt alte Sanktionen "heruntergestutzt" auf 30 %


Zum Jobcentertagebuch Teil 32

3 Kommentare:

  1. Die Jobcenter wollen sich mit aller Gewalt weiterhin am Leben halten, und da schrecken sie nicht einmal davor zurück, sich "nett und sozial" zu geben. Anscheinend hat das Urteil des BVerfG vom 5. November 2019 die Alarmglocken in der BA und deren Jobcenter schrillen lassen, und jetzt versucht man sich als echte Behörde darzustellen. Aber nur weil der Wolf Kreide gefressen hat, wird er trotzdem nicht zum netten Schoßhund und Rotkäppchen sollte auf der Hut sein, dem Wolf auch nur ein Wort zu glauben.

    Die Jobcenter haben seit der Agenda 2010 immer nur arme Menschen drangsaliert und sie sanktioniert. Mit der Angst vor dieser sogenannten Behörde konnte Deutschland der Exportweltmeister von Europa werden - allerdings auf Kosten von Millionen Menschen (5 Millionen Hartz IV Bezieher, 9 Millionen Niedriglohnempfänger, und auch vor Kinderarmut wurde in diesem angeblichen Sozialstaat nicht Halt gemacht). Während die Nutznießer dieses Systems sich eine goldene Nase verdienen und nicht einmal jetzt ihr wahnsinniges Wirtschaftswachstum zurückdrehen wollen, und damit die Zukunft der Menschheit in den Abgrund treiben (Klimawandel, CO2, etc.), sitzen immer mehr Menschen obdachlos auf deutschen Straßen.

    Das Hartzsystem muss endlich weg und danach muss der demokratische Sozialstaat wiederbelebt werden. Wir sollten Menschen wie Frau Wendt, Herrn Boes und die zahlreichen anderen Menschen, die hier nicht alle mit Namen aufgeführt werden können, dankbar sein, dass sie sich nicht von diesem System einschüchtern lassen, und das sie versuchen aus diesem Staat den demokratischen Sozialstaat zu machen, der er nach dem Grundgesetz eigentlich sein sollte. Die Väter und auch die Mütter des Grundgesetzes würden sich im Grab umdrehen, wenn sie wüssten, was skrupellose Kapitalisten und ihre Politikmarionetten aus ihrem Grundgesetz gemacht haben, und wie man frech mit juristischer Hermeneutik seit Jahren das Grundgesetz so auslegt, wie die Reichen und Mächtigen es in diesem Staat gerne möchten.

    AntwortenLöschen
  2. Der Schrecken vom Jobcenter Treptow-Köpenick13. Januar 2020 um 09:42

    Dieser sogenannte "Bescheid" hier lässt sich nicht genau zuordnen, obwohl ja im Betreff von einem "Klageverfahren" palavert wird. Hier fehlt die Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens oder zumindest des Jobcenter-internen Geschäftszeichens zum Klageverfahren.
    Ein Verwaltungsakt ist nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 31 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Eine Regelung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn durch die betreffende Verwaltungsmaßnahme unmittelbar aufgrund eines konkreten Sachverhalts Rechte oder Pflichten begründet, geändert, entzogen oder festgestellt werden. Ein Verwaltungsakt ist zudem im Allgemeinen daran erkenntlich, dass er einen förmlichen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit enthält.
    Nix von alldem ist hier enthalten.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. was du schreibst, gilt für "Verwaltungsakte" - dies ist aber offenbar nur die Mitteilung eines "Ent"waltungsaktes ;-) in dem Sinne sind wir gespannt auf weitere Post, die diesem Infoschreiben folgt. Im betreffenden Zeitfenster gab es nur eine Sanktion, so dass sie für mich eindeutig identifizierbar ist. Das SG wird sicher den entsprechenden Schriftsatz aus der SGG Stelle schicken, wenn die "info" der Frau E. korrekt ist ;-) sonst haken wir einfach nochmal nach. Ein persönliches Schreiben an die Dame unter Bezug auf ihre geschätzten Kollegen ging heute raus.

      Löschen