Hallo Mitmenschen,
v.a. jene mit besonderem Interesse an der Rechtmäßigkeit bestimmter Bewerbungsformulierungen dieser Art:
Leider konnte im Gerichtsprozess um meine sog. "Mundtot" Sanktion (30% Sanktion wegen "falscher Bewerbungsworte") nicht geklärt werden, ob das Sozialgericht Formulierungen im Stil von "auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers bewerbe ich mich..." für "sanktionswürdig" befindet oder eben gerade nicht. Eine fortgeführte Resozialisierung der (entsprechenden oder aller) Arbeitsvermittler*innen, selber umfänglich und zielgenau (und ohne zusätzliche Sanktionsfallstricke) auf Fragen von Antragstellenden Auskunft zu geben, war mir mit dem SG Berlin dereinst nicht möglich, auch wenn ich den Gerichtsprozess am 13. April 2022 selber dafür nutzen konnte, der 202. Kammer vor Publikum nochmal den Fall zu schildern.