Montag, 28. Februar 2022

Neuer Anlauf: mündliche Verhandlung zur "MUNDTOT"Sanktion soll am 13. 04. sein

Nachdem der Termin am 19. 01. 2022 abgesagt wurde (per Post teilte man mir als Grund mit "Quarantäne der Vorsitzenden (Richterin)"), nun ein neuer Anlauf:

 13.04.2022, 12:00

Saal 3 (änderbar!) *** WEITERES UNTEN***

Sozialgericht Berlin,  Invalidenstraße 52 nahe "Hauptbahnhof"

AZ: S 202 AS 8823/17 - vormals S 137 AS 8823/17 

FriGGa Wendt ./. Jobcenter Berlin Pankow

Das Gericht lässt ein -mit inzwischen wieder ohne- "3G" und Maskenpflicht - wird sicher die Zuschauerzahl beschränken - ein großer Saal ist beantragt. DAS WURDE ABGELEHNT - nur DREI Leute sollen eingelasen werden!!

DAHER (angemeldete) KUNDGEBUNG vor der TÜR ab 11 Uhr bis 14 Uhr

 

THEMA:  2. 30% Sanktion 2017 wegen Formulierungen "auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers habe ich Interesse..." 

Das GELD habe ich aufgrund einer internen Weisung "nach dem Karlsruheurteil" bereits nachgezahlt bekommen.  

-Vorgeschichte, die zu "Spin-offs" führte wie Beleidigungsanzeigen... 

-Letzter Verhandlungstermin 2019 war abgesagt worden und

-damalige Einladung an JC-Mitarbeitende


... oder entlockt einem besonders ehrliche Worte, die auch nach Jahren noch der Klärung harren... 


NACHTRAG:


Hinweis: Wer vorbeikommt, kommt wie immer nicht nur in "Corona" Tagen auf das RISIKO, dass es spontan nicht stattfindet - schon zu viele Leute drin sind oder die Verhandlung ohne "Protagonisten" der Beklagtenseiten völlig "floppig und arschlos" wird.

Ich weiß noch nicht, ob Saal 3 geräumiger ist als Saal 7 damals, in den nur 3 "Zuschauer*innen" reingelassen worden wären.

Das JC hatte damals seine Teilnahme abgesagt (ich habe die aber auch als ZEUGEN laden zu lassen versucht - in meinen Anträgen in den Jahren zuvor!!) - begründet mit Ansteckgefahr in der Pandemie! Ich werde daher auch hier wieder beantragen, die Verhandlung an Orten oder unter Umständen stattfinden zu lassen, die Öffentlichkeit nicht mit Coronaumständen begründet "beschneiden muss" - Es gäbe ja rein technisch-faktisch andere Lösungen, auch wenn die einem Gericht "ungewöhnlich" erscheinen. Etwa: an die frische Luft gehen. Ein Bierzelt mit Außenstromversorgung für die Kammer und Protokollant*in sowie Kläger- und Beklagtenseite, Security mit Regenschirm und Publikum auf der Wiese in selbstgewählter Ausstattung je nach Wetter. Es gab sogar mal die Idee in einer Berliner Zeitung, dass man geräumige Theater für Gerichtsverhandlungen nutzen würde...

Technisch würde eine Ansteckung ausgeschlossen, wenn es Übertragungen per Bildschirm gäbe!

Ich finde es weniger "weird", eine Verhandlung aus Pandemiegründen noch weiter zu verschieben oder ins Freie zu verlagern, als verbindlich von Leuten medizinische Nasenpopelei zu verlangen oder Datenkontrolle ihrer Immunisierungsgeschichten vorzunehmen.

Ich rechne nicht damit, dass dem entsprochen wird, aber beantragen kann man es ja dennoch.


Fazit (geschrieben am 20.05.2022):

wie URTEIL und PROTOKOLL zeigen, hatten die Richter*innen kein Interesse an einer grundsätzlichen "für rechtswidrig Erklärung" der Sanktionen!

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